Zwinger im Schrebergarten????

Christy

KSG-Pütscherbütl™
15 Jahre Mitglied
So, ich denke auch in Smurfs Interesse.

Am Wochenende bin ich ne grosse Runde durch die Schrebergärten gelaufen.

Und es gibt hier tatsächlich 2 Schrebergärten (kilometer weg von der Wohngegend), in denen Hunde gehalten werden. Eine Schäferhündin, allein in einem rel. kleinen Zwinger und 2 Mischlinge zusammem in einem rel. grossen.
Ich habe mich mit mehreren anderen Gartenbesitzerin darüber unterhalten, und die sagten mir, dass sie nicht wüssten, wie oft "MAN" nach den Hunden schauen würde, es hätte aber auch schon Beissereien gegeben, der eine Besitzer sei wohl auch gewalttätig (darum bin ich auch nicht alleine auf dieses Gelände)...
Eine Frau hat mir gesagt, sie habe auch schon den örtlichen Tierschutz kommen lassen, der sei aber unverrichteter Dinge wieder gegangen.... "solanger MAN die Mindestvoraussetzungen erfüllt"

So.
Was nun? Nochmal den örtlichen Tierschutz anrufen und nochmals um Kontrolle bitten???
 
  • 29. März 2024
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Hi Christy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Original geschrieben von Christy
Eine Frau hat mir gesagt, sie habe auch schon den örtlichen Tierschutz kommen lassen, der sei aber unverrichteter Dinge wieder gegangen.... "solanger MAN die Mindestvoraussetzungen erfüllt"

So.
Was nun? Nochmal den örtlichen Tierschutz anrufen und nochmals um Kontrolle bitten???
Werden denn die Mindestvoraussetzungen nach der Tierschutz-Hundeverordnung erfüllt?

Ich kopier mal meinen Beitrag aus dem anderen Thread hier rein:

Wenn die Haltung gegen die nachfolgenden Vorschriften der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2.05.2001 verstößt, schalte bitte den AmtsVet und das OA (evtl. auch den zuständigen Tierschutzverein) ein!

§ 2
Allg. Anforderungen an das Halten

(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rassse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

§4
Anforderungen an das Halten im Freien

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hundwährend der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

§ 6
Anforderungen an die Zwingerhaltung

(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der
doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
2. für jeden weiterenin demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung steht,

Widerristhöhe (cm) Bodenfläche (mind. m2)

bis 50 6
über 50 bis 65 8
über 65 10

3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für eien Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zweingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers mus dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.
 
Ich würde einfach den nächsten Tierschutzverein bitten etwas zu unternehmen. So habe ich das auch gemacht, als das nächstgelegene Tierheim nicht helfen wollte - das andere tat es....
Ich würde auch mal OA und Amtstierarzt anrufen.
 
Wolfgang, ich kenne das Tierschutzgesetz, aber was soll ich machen, mich als Privatperson auf das Gelände dieses -sorry- Spinners stellen und anfangen, den "Zwinger" auszumessen?

Oder meinst Du, der örtl. Tierschutz hier kommt auf Drängen nochmal her?
Ich kann ja net als Mitglied eines privaten Tierschutzvereins da einmarschieren, oder?!
 
Original geschrieben von Midivi


Was hat denn smurf damit zu tun?

Um Gotteswillen, keine Missverständniss....

Sie hat nur ähnliches in ihrer Gegend beobachtet... :D
 
Lieber Wolfgang,
das ist ja alles schön und Gut, nur wie kann ich das Feststellen? Wollte neulich mal kurz nach den beiden armen Dobis schauen die Sommer wie Winter in einem, für meines Erachtens nach, viel zu kleinen Zwinger sitzen und viel zu wenig Auslauf haben, da kam jedoch leider das besch... "Herrchen" der Beiden und hat mich weggejagt. Die Hunde machen einen total verstörten eindruck und bellen oft nächtelang durch. Wie schon bei dem Zingerthema erwähnt wohnt niemand in Nähe der Halle der sich im Notfall um die Hunde kümmern könnte bzw. ihnen helfen könnte. Sie haben ja noch nicht mal eine Schutzfunktion da sie in ihrem Zwinger "gefangen" sind. Was könnte ich tun?
 
uiuiui,
jetzt geht alles aber ganz schnell. Danke Christy, hoffe wir bekommen eine gute Aukunft, bin nämlich ratlos wie ich die Haltungskriterien abchecken kann.
 
Original geschrieben von smurf
Lieber Wolfgang,
das ist ja alles schön und Gut, nur wie kann ich das Feststellen? Wollte neulich mal kurz nach den beiden armen Dobis schauen die Sommer wie Winter in einem, für meines Erachtens nach, viel zu kleinen Zwinger sitzen und viel zu wenig Auslauf haben, da kam jedoch leider das besch... "Herrchen" der Beiden und hat mich weggejagt. Die Hunde machen einen total verstörten eindruck und bellen oft nächtelang durch. Wie schon bei dem Zingerthema erwähnt wohnt niemand in Nähe der Halle der sich im Notfall um die Hunde kümmern könnte bzw. ihnen helfen könnte. Sie haben ja noch nicht mal eine Schutzfunktion da sie in ihrem Zwinger "gefangen" sind. Was könnte ich tun?

ich denke in dem Fall kommt der Tierschutz sofort, aber bei unserem "Fall" war er ja schon da und behauptet, es sei soweit alles formell erfüllt, was ich mal, um es milde auszudrücken - ganz ganz stark bezweifle...?????
Ich bin echt bald soweit, diesem "Spinner" eine Flasche Doppelkorn - oder was MAN so bevorzugt- für den Hund anzubieten, würde der bestimmt gleich machen, und dann???
 
Original geschrieben von Christy


Um Gotteswillen, keine Missverständniss....

Sie hat nur ähnliches in ihrer Gegend beobachtet... :D

So hab ich das ja auch nicht gemeint....ich kenne smurf doch sehr gut :D
 
Original geschrieben von smurf
Lieber Wolfgang,
das ist ja alles schön und Gut, nur wie kann ich das Feststellen? Wollte neulich mal kurz nach den beiden armen Dobis schauen die Sommer wie Winter in einem, für meines Erachtens nach, viel zu kleinen Zwinger sitzen und viel zu wenig Auslauf haben, da kam jedoch leider das besch... "Herrchen" der Beiden und hat mich weggejagt. Die Hunde machen einen total verstörten eindruck und bellen oft nächtelang durch. Wie schon bei dem Zingerthema erwähnt wohnt niemand in Nähe der Halle der sich im Notfall um die Hunde kümmern könnte bzw. ihnen helfen könnte. Sie haben ja noch nicht mal eine Schutzfunktion da sie in ihrem Zwinger "gefangen" sind. Was könnte ich tun?

Schreib ne mail nach Mainz, die haben damals bei mir ganz toll reagiert und haben sich die Sache bei meinem Nachbarn angesehen. Das Tierheim Ingelheim hat sich nicht darum bemüht....
Die Mainzer werden bestimmt was unternehmen...außerdem kennen sich dich ja auch....
 
Wie wäre es denn wenn Du in diesem Falle mal das Ordnungsamt benachrichtigst? Meinst Du die würden sich das mal anschauen? Könntest Du die anderen Schrebergärtner mal fragen ob sie diese Aussagen nochmals vor der Behörde wiederholen würden?
 
Original geschrieben von smurf
Wie wäre es denn wenn Du in diesem Falle mal das Ordnungsamt benachrichtigst? Meinst Du die würden sich das mal anschauen? Könntest Du die anderen Schrebergärtner mal fragen ob sie diese Aussagen nochmals vor der Behörde wiederholen würden?

Machen die definitiv nicht, die haben Angst vor dem Typ (wortwörtlich) und auch Angst vor Giftködern und ähnlichem....:(
 
Oh mein Gott, dass ist ja furchtbar... Wenn Du das OA trotzdem benachrichtigst? Ich meine Du hast diese Misstände immerhin gesehen und wohnst nicht direkt bei diesem ...:motz: Mir ergeht es mit diesem ollen Bauern ähnlich, ich will wirklich 1.000 % sicher sein das die Haltung jeglicher Grundlage entbehrt da der auch so komisch ist, könnte mir vorstellen der fakelt net lang... (von wegen Gift etc., die haben doch immer E605 parat)
Werde mich erstmal an den Tierschutz wenden und bitten das jemand gegen Abend mit mir dorthin geht um die LAge zu inspizieren, muss halt beobachten gegen wieviel Uhr da neimand mehr ist. Kann jedoch unterschiedlich sein!
 
Original geschrieben von smurf
Oh mein Gott, dass ist ja furchtbar... Wenn Du das OA trotzdem benachrichtigst? Ich meine Du hast diese Misstände immerhin gesehen und wohnst nicht direkt bei diesem ...:motz: Mir ergeht es mit diesem ollen Bauern ähnlich, ich will wirklich 1.000 % sicher sein das die Haltung jeglicher Grundlage entbehrt da der auch so komisch ist, könnte mir vorstellen der fakelt net lang... (von wegen Gift etc., die haben doch immer E605 parat)
Werde mich erstmal an den Tierschutz wenden und bitten das jemand gegen Abend mit mir dorthin geht um die LAge zu inspizieren, muss halt beobachten gegen wieviel Uhr da neimand mehr ist. Kann jedoch unterschiedlich sein!

Nein ich habe die Missstände nicht wirklich gesehen.
Ich hasse so eine Art von Hundehaltung, aber deswegen kann der gute Mann noch allemal die gesetzl. Haltungsbedingungen einhalten.
Ich habe nur gehört, dass da nie jemand sei, dass der Hund keinen Schatten habe und apathisch sei...

Ich habe mir das Ganze nur über den Zaun angesehen, wiegesagt, ich war allein unterwegs und leg mich mit diesem Typen bestimmt nicht an....

Ich stand da in einem Abstand von gut 10 Metern, aber jetzt ein Urteil zu fällen???
Ich kann nur hoffen, dass nochmal jemand vom Tierschutz kommt.... :verwirrt: :( Ich weiss ja auch nicht, wann die da waren....
 
@Christy: Was verstehst Du denn unter relativ klein und relativ groß?
Hast Du den Hundehalter denn selber schonmal gesprochen oder verlässt Du Dich auf Aussagen anderer?
Hunde beißen sich, sowas kommt vor, danach kann man nicht gehen.

Und es gibt mehr als genug Leute, die daheim keine Hunde halten dürfen und dies in entfernten Zwingern tun.
Das wiederum haben diese Leute zu verantworten.
Solange die Zwingergröße stimmt und die Hunde Futter und Wasser bekommen kannste denen nichts.
Auslauf ist im TschG glaube ich nicht geregelt :(

Gruß Sandra
 
Sandra, es geht hier nicht um eine Beisserei.

Also, ich versuch mal das zu ordnen....

Wir haben einen Schrebergarten, gegenüber ist auch ein Garten und dort ist immer eine Dame mit Hund. Die hat mir von diesen "furchtbaren" Zuständen berichtet, die Hündin würde nur heulen und wimmern, und sie war auch schon mit dem Tierschutz dort, der dann gesagt hätte, der Halter würde die Mindestanforderungen erfüllen. Sie geheult und gejammert von wg. der arme Hund usw...

Also bin ich los, um mir das mal anzuschauen. Da ich nicht 100% wusste, wo dieser Garten sein soll, hab ich mich durchgefragt, und von den verschiendensten "Nachbarn" kam, "sie wüssten von dem Fall" "sei bekannt", "da sei nie einer"..... und es hätte schon Beissvorfälle gegeben, wobei das nicht zur Sache tut, ist klar. Aber keiner der Leute will was bezeugen bzw. damit was zu tun haben.
Der Halter sei gewalttätig, hätte sogar eine Waffe, sei primitiv und anzüglich.
Ich dann zu besagtem Garten, und mir das mal "aus sicherer" Entfernung angeschaut.

Daher: Ich weiss nicht, wie gross der Zwinger ist, ich weiss nicht, ob jemand kommt, ich weiss nicht, ob der Hund da Schatten hat - weil ich nicht auf dem Grundstück war.

Ich weiss, solange er die Mindestanforderungen erfüllt, wie der Tierschutz hier wohl festgestellt hat, kann man dem nichts.
Die Frage ist aber für mich, WANN waren die da? Kennt man den aktuellen Zustand, Gesundheit des Hundes?

Oder wollen die Nachbarn zusammen den Halter + Hund loswerden?

Ich weiss es doch auch nicht, ich will mir nur nicht irgendwann Vorwürfe machen, dass ich weggeschaut hätte!!!!!!!! Wenn man nichts mehr tutn kann, ok - aber das will ich dann so von jemandem hören, der die Angelegenheit geprüft hat und vor Ort war...

Versteht Ihr was ich meine?!
 
Ne, ich verstehe nicht was Du meinst, sorry!
Wie kannst Du wo wegschauen, wenn Du es noch nichteinmal mit eigenen Augen gesehen hast? Man kann sich bei sowas nicht auf Aussagen dritter verlassen, der Schuß kann (und geht meißtens) nach hinten los.

Mache Dir ein Bild von dem Hundehalter, beim Ortsamt kannst Du in Erfahrung bringen, wem der Kleingarten gehört.
So weit musst Du nichtmal gehen, kannst beim Vereinsvorstand des Schrebergarten Vereins fragen.

Rede mit dem Mann und mache Dir ein Bild, aber schimpfe nicht auf einen Menschen den Du nicht kennst.

Gruß Sandra
 
Original geschrieben von SandramitVienna
Ne, ich verstehe nicht was Du meinst, sorry!
Wie kannst Du wo wegschauen, wenn Du es noch nichteinmal mit eigenen Augen gesehen hast? Man kann sich bei sowas nicht auf Aussagen dritter verlassen, der Schuß kann (und geht meißtens) nach hinten los.

Mache Dir ein Bild von dem Hundehalter, beim Ortsamt kannst Du in Erfahrung bringen, wem der Kleingarten gehört.
So weit musst Du nichtmal gehen, kannst beim Vereinsvorstand des Schrebergarten Vereins fragen.

Rede mit dem Mann und mache Dir ein Bild, aber schimpfe nicht auf einen Menschen den Du nicht kennst.

Gruß Sandra


Jo Sandra, da haste mal einiges nicht verstanden.

- ich denke, ich würde mir Vorwürfe machen, wenn an diesen "Tierquälerei-Geschichten" was dran wäre, und ich gewissermassen davon gewusst hätte, und nichts unternommen hätte.

Sooo schwer????


- Ein Bild vom Hundehalter. Ich lege mich in ner Schrebergartensiedlung auf die Lauer und warte, bis ein als gefährlicher, tätlicher und bewaffneter Mann ankommt???? Aber ganz sicher nicht.

Sag mir mal was ich selbst dann als Privatperson ausrichten könnte???

Übrigens habe ich nicht über ihn geschimpft, sondern berichtet, was mir zugetragen wurde. Ich habe mehrfach geschrieben, dass ich mir aus 10 m Entfernung kein Urteil bilden kann.
Dass ich mich nicht auf Aussagen Dritter verlassen kann, ist mir übrigens klar, sonst hätte ich ihn einfach angezeigt - ohne mir- wie ich es grade versuche - ein objektives Urteil zu bilden.
 
Nun mal ganz ruhig hier, ja?

Es ist niemandem geholfen, und schon gar keinem Tier, wenn man keine hieb- und stichfesten Anschuldigungen hat.
Und niemand hat Dich doch aufgefordert, daß Du Dich mit einem gewalttätigen (?) Mann anlegen sollst, oder?
Ein einfaches und höfliches Gespräch - falls es dazu kommt - und man ist schlauer, konnte einiges mit eigenen Augen sehen, konnte sich selbst vom Zustand des Tieres überzeugen.

Man muß doch nicht sofort mit der Tür ins Haus fallen, nach dem Motto "Ich habe gehört sie mißhandeln ihren Hund".
Mit dieser Anschuldigung würde auch niemand meine Tiere sehen dürfen...

Versuche einfach mehr Informationen zu bekommen und wende Dich dann an das örtliche OA, den Tierschutzverein, den Amts-vet.

viel Glück,
watson
 
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