Zweithund verboten!?

SnowDevil

Wer kennt sich mit dem Mietrecht aus? Darf der Vermieter dem Mieter verbieten einen zweiten Hund zu halten, wenn eine Belästigung der Nachbarn auszuschließen ist?
 
  • 29. März 2024
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Hi SnowDevil ... hast du hier schon mal geguckt?
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So weit ich weiß, kann er das, ebenso wie er bestimmte Hunderassen untersagen oder auch eine Maximalgröße zulassen kann.
Er wird das dann wahrscheinlich nicht mit der Belästigung für die Nachbarn, sondern mit der "Gefahr für den Zustand der Mietsache (sprich seines Eigentums)" begründen.

Was steht denn im Mietvertrag ?
 
Es gibt xxxx Gründe warum ein Vermieter einen zweiten, dritten etc. Hund verbieten darf und kann. Kann dir nur raten, dich nicht auf schleierhafte Aussagen zu verlassen. Frag beim Vermieter nach, ob ein weiterer Hund erlaubt ist und lass dir dies unbedingt schriftlich bestätigen. Wenn nicht, musst du das wohl so hinnehmen oder dir eine andere Wohnung nehmen. Aber in den meisten Fällen hat der Vermieter die besseren Karten! ABer du solltest noch einmal in deinen Mietvertrag schauen, was genau dort steht.

LG Mona
 
@SnowDevil

ja, der Vermieter kann die Genehmigung für einen Zweithund versagen, ohne Begründung. Es liegt in seinem Ermessen.

Von daher würde ich den Wunsch nach einem Zweithund knicken - andernfalls bliebe nämlich nur umziehen.... Wohnungssuche mit zwei Hunden ist alles andere als witzig, in manchen Regionen, wo Hunde nicht gerne gesehen sind, ist es sogar fast aussichtslos.
 
Wie Akim bereits treffend bemerkt hat:
Schau mal in Deinen Mietvertrag!
Wenn Dein Vermieter nicht ausdrücklich das Halten von Haustieren oder darin z.m. bestimmte Arten ausgeschlossen hat, oder sich gar auf eine bestimmte Anzahl festgelegt hat, dann kann er im nachhinein nicht verlangen ein bestimmtes Tier abzuschaffen!
Grenzen bezüglich der Anzahl und Arten der in Wohnungen gehaltenen Tiere, regelt selbstverfreilich ganz automatisch der Gesetzgeber! Wenn ich recht informiert bin, dann hat sich neuerlich gerade zu diesem Thema in sachen Gesetzgebung, etwas zu gunsten des Mieters verändert!
Seinen Vermieter von solch einem Vorhaben in Kenntnis zu setzen, ist natürlich immer der sicherste Weg, um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen.
Sollte dieser dann gegen einen zweiten Hund etwas einzuwenden haben od. sich einverstanden erklären, dann bitte schriftlich festhalten! Denn mündlich ist so viel wert, wie die heiße Luft von Gestern!
 
Der Vermieter kann sicherlich nicht, ohne triftigen Grund, vom Mieter verlangen, einen Hund wieder abzuschaffen. Er kann dir allerdings eine Neuanschaffung untersagen! Bei mir im Mietvertrag steht nämlich beispw. "Hund erlaubt". Bei dieser schleierhaften Aussage über die Anzahl würde ich mir immer schriftlich bestätigen lassen, dass es auch gerne mehrere sein dürfen... :D
Aber noch hab ich ja nur einen.


LG MOna
 
Hallo,
wie schon erwähnt wurde, hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, (Mehr-)Hundehaltung zu untersagen. Eventuelle Zusagen sollten im Mietvertrag schriftlich festgehalten bzw. als Nachtrag schriftlich fixiert werden.

Dem (Zweit-)Hund zuliebe würde ich vorher alles abklopfen und mir die Erlaubnis vom Vermieter schriftlich aushändigen lassen.

Viele Grüße
Alex
 
Also im Mietvertrag steht wortwörtlich:
Der Mieter bedarf der Zustimmung des Vermieters, wenn er in den Mieträumen ein Tier halten will, es sei denn, es handelt sich um Kleintiere. Der Vermieter darf die Zustimmung zur Tierhaltung nicht verweigern, wenn Belästigungen der Hausbewohner oder Beeinträchtigungen der Mietsache nicht zu erwarten sind.

Er begründete seine Entscheidung damit, dass zwei Huskys mehr jaulen als einer und dass er den anderen Mietern dann ebenfalls zwei Hunde gestatten müsste (meine Nachbarn haben bisher gar keine Hunde).
Dazu habe ich aber (leider) folgendes im web gefunden unter :

Wirksam ist auch folgende Klausel: "Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters". Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.

Also ich glaube wir haben da wohl schlechte Karten... :motz:
 
Ich würde bei der Klausel und der Begründung auf gar keinen Fall einen zweiten Hund anschaffen.

Mieter wechseln schon mal, oder ihre Meinungen ändern sich.
Auch wenn mir persönlich die Begründung nicht gefällt, Dein Vermieter trifft Vorsorge für sich und sein Eigentum. Aus seiner Sicht ist das zu verstehen.
 
Snowdevil:
Du HAST bereits einen Hund und überlegst dir einen zweiten anzuschaffen, richtig?

Dein jetztiger "Mietvertrag" weiß von noch keinem HUnd etwas! Auch wenn dein Vermieter davon Kenntnis hat, so zählt vor Gericht NUR schriftliches. Ich würde zum Vermieter gehen und ihn bitten, noch nachzutragen, dass eine HUndehaltung erlaubt ist. DAbei solltest du ihn direkt darauf ansprechen, dass du dir noch einen zweiten Hund ins Haus hohlen willst. Er dies doch bitte im Mietvertrag mitaufnehmen soll. Sprich: Die Haltung von ZWEI HUnden ist erlaubt! Stimmt er dem nicht zu, pass auf, dass er wenigstens die Haltung von dem einen Hund schriftlich erlaubt.

LG Mona
 
@Akim
Stimmt! Wir haben bereits einen Hund....unseren Shari. Wir sind vor zwei Monaten in ein Reihenhaus gezogen (110 qm). Unter anderem auch um uns einen Zweithund anschaffen zu können. Da wir nun mehr Platz haben...einen Garten...
Als wir den Vertrag unterschrieben haben stand fest, das Shari ebenfalls mit uns einzieht. Wir haben lediglich die mündliche Erlaubnis.
Sonst hätten wir uns was anderes gesucht. Wegen einer Wohnung gebe ich meinen Hund nicht auf.
Nun ja,...für mich sind die Argumente des Vermieters nicht nachzuvollziehen, daher habe ich mich selbst erkundigt, ob das so mit rechten Dingen zu geht. Hab mich ja bisher nicht damit beschäftigen müssen.
Aber ich merke, das es nicht gut für uns aussieht. Ich will auf keinen Fall riskieren, einen Hund wieder abgeben zu müssen,....denn das kann ich nicht..., also ist es besser sich vorher zu informieren.
Ich denke, ich werde noch einmal das Gespräch suchen, da ich ja nun auch etwas schlauer geworden bin. Wenn sich nichts ergibt, müssen wir eben vorerst zu dritt bleiben.
Wenn wir dann nochmal umziehen, werden wir uns ein Eigentum zulegen. Damit hat man es mit mehreren Hunden eben doch leichter.
 
Würde es nicht rein theoretisch auch gehen das z.b die anderen Mieter schriftlich bestätigen das sie sich keine Hunde zulegen wollen?!

so würde sich der Vermieter doch auch absichern.....

nur so eine Idee sprech das doch mal durch
 
Also: Da auch Vermieter nur Menschen sind, empfinde ich es als äusserst Blauäugig, sich nur auf ne´ mündliche Zusage einzulassen.
Was´n los, wenn Der morgen Gedächtnisausfall hat?
 
@cleo
Leider ist da nicht zu machen. Hab alles versucht!

Nun bleibt mir nichts anderes übrig als mich damit abzufinden...
 
Hallo,

was die Hundehaltung angeht, darf der Vermieter sozusagen "frei Schnauze" agieren, wenn der Mietvertrag die Hundehaltung nicht ausdrücklich erlaubt UND der Hund nicht bereits über mehrere Jahre (die Gerichte halten hier Zeiträume von 2 - 5 Jahren als angemessen) geduldet wurde.

Bei mir im Mietvertrag steht z. B. wörtlich drin:

"Die Haltung ZWEIER großer Hunde ist erlaubt. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Haltung eines dritten Hundes zu untersagen."

Diese Klausel ist rechtsgültig.
 
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