Zugreisende tolerieren Plakat-Forderung der Bahn AG: Leinenzwang ist schon okay
Kampfhunde: Seit 1. September 2000 ist ihr Aufenthalt in Zügen und auf Bahnhöfen verboten
Wurzen. "Leider gibt es Hunde, die die Sicherheit von Menschen gefährden können" - so lauten die schwachen Worte des Plakates, das die Deutsche Bahn (DB) herausgegeben hat und welches auch am Wurzener Bahnhof klebt. Warum eigentlich? Weil am 26. Juni 2000 ein sechsjähriger Junge in Hamburg von zwei Kampfhunden totgebissen wurde. Die Attacke forderte eine schnelle Reaktion - so trat am 15. November in Sachsen das Gesetz zum "Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden" in Kraft. Die DB reagierte bereits Wochen zuvor: Seit dem 1. September 2000 gilt in sämtlichen DB-Stationen ein Kampfhunde-Verbot. Auf dem Plakat wird die Absage erläutert und sichtbar für Reisende und Hundehalter gemacht. Zunächst heißt es, dass Hunde, die gefährlich sind, als Kampfhunde gelten. Zwölf Rassen bzw. deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen im Bahnhofsareal nicht mitgeführt werden. Für alle anderen Hunde besteht in den Zügen Leinenzwang. Große Rassen müssen zudem einen Maulkorb tragen, oder das Zugpersonal entscheidet vor Ort, ob der Halter mit seinem Tier reisen darf. "Es ist dumm, dass sich das Verbot generell auf die zwölf Rassen bezieht. Schwierig ist außerdem die Kontrolle, da sich diese Hunde und erst recht die Mischlinge kaum auseinander halten lassen", sagt eine Frau. Andererseits müsse natürlich gehandelt werden. In Zügen sollte daher für Hunde, die wie Kampfhunde aussehen, eine Leinen-und Maulkorbpflicht bestehen, meint sie. Katja Hennig besitzt einen Kanadischen Schäferhund und ist ab und zu auf den Zug angewiesen. "Ich finde, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln die Hunde angeleint gehören. Im Gegenzug sollten mehr freie Flächen geschaffen werden, auf denen sie frei toben können", fordert die junge Frau aus Wurzen. Vom Zugpersonal wurde Katja schon einmal aufgefordert, ihrer Hündin einen Maulkorb umzulegen. "Aber von Mitreisenden gab es noch keine negativen Kommentare. Es wird wohl an ihrem freundlichen Aussehen liegen", fügt sie hinzu. Das Plakat informiert außerdem über den Aufenthalt von Hund und Besitzer am und im Bahnhof: So ist jeder verpflichtet, seinen Vierbeiner anzuleinen - egal ob Schäferhund oder Pudel. Verrichtet er an den Gleisen sein Geschäft und beseitigt der Halter den Haufen nicht, so erhebt das Personal der DB ein Bußgeld von 30 Mark.
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Kampfhunde: Seit 1. September 2000 ist ihr Aufenthalt in Zügen und auf Bahnhöfen verboten
Wurzen. "Leider gibt es Hunde, die die Sicherheit von Menschen gefährden können" - so lauten die schwachen Worte des Plakates, das die Deutsche Bahn (DB) herausgegeben hat und welches auch am Wurzener Bahnhof klebt. Warum eigentlich? Weil am 26. Juni 2000 ein sechsjähriger Junge in Hamburg von zwei Kampfhunden totgebissen wurde. Die Attacke forderte eine schnelle Reaktion - so trat am 15. November in Sachsen das Gesetz zum "Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden" in Kraft. Die DB reagierte bereits Wochen zuvor: Seit dem 1. September 2000 gilt in sämtlichen DB-Stationen ein Kampfhunde-Verbot. Auf dem Plakat wird die Absage erläutert und sichtbar für Reisende und Hundehalter gemacht. Zunächst heißt es, dass Hunde, die gefährlich sind, als Kampfhunde gelten. Zwölf Rassen bzw. deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen im Bahnhofsareal nicht mitgeführt werden. Für alle anderen Hunde besteht in den Zügen Leinenzwang. Große Rassen müssen zudem einen Maulkorb tragen, oder das Zugpersonal entscheidet vor Ort, ob der Halter mit seinem Tier reisen darf. "Es ist dumm, dass sich das Verbot generell auf die zwölf Rassen bezieht. Schwierig ist außerdem die Kontrolle, da sich diese Hunde und erst recht die Mischlinge kaum auseinander halten lassen", sagt eine Frau. Andererseits müsse natürlich gehandelt werden. In Zügen sollte daher für Hunde, die wie Kampfhunde aussehen, eine Leinen-und Maulkorbpflicht bestehen, meint sie. Katja Hennig besitzt einen Kanadischen Schäferhund und ist ab und zu auf den Zug angewiesen. "Ich finde, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln die Hunde angeleint gehören. Im Gegenzug sollten mehr freie Flächen geschaffen werden, auf denen sie frei toben können", fordert die junge Frau aus Wurzen. Vom Zugpersonal wurde Katja schon einmal aufgefordert, ihrer Hündin einen Maulkorb umzulegen. "Aber von Mitreisenden gab es noch keine negativen Kommentare. Es wird wohl an ihrem freundlichen Aussehen liegen", fügt sie hinzu. Das Plakat informiert außerdem über den Aufenthalt von Hund und Besitzer am und im Bahnhof: So ist jeder verpflichtet, seinen Vierbeiner anzuleinen - egal ob Schäferhund oder Pudel. Verrichtet er an den Gleisen sein Geschäft und beseitigt der Halter den Haufen nicht, so erhebt das Personal der DB ein Bußgeld von 30 Mark.
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