Zucht- Gewerbsmäßige Zucht ab 3. Hündin?

F

FrenchBully

... wurde gelöscht.
Hallo zusammen,

wir befinden uns gerade im Procedere der Zuchtzulassung für eine von zwei Labi-Hündinnen und demnächst steht auch der Antrag auf Zwingerschutz an.

Da wir demnächst wahrscheinlich eine 3. Labi-Hündin bekommen, stellen sich mir ein paar Fragen, auf die ich beim Googeln gestoßen bin...

Es heißt, dass ab der 3. fortpflanzungsfähigen Hündin eine Genehmigung vom Veterinärsamt eingeholt werden muss und ein Sachkundenachweis nach §11 vorliegen muss. Ist ja prinzipiell auch kein Problem, aber...

verstehe ich es richtig, dass es nicht nach der Anzahl der ZUCHThündinnen geht (mit Zuchtzulassung durch den VDH angegliederten Verein), sondern um die Anzahl fortpflanzungsfähiger Hündinnen? Wir wollen mit unserer einen bereits vorhandenen Hündin evtl. gar nicht züchten aus verschiedenen Gründen (und demnach die Zuchtzulassung auch gar nicht erwerben mit für sie). Vermutlich dann aber mit der 3. Hündin, die bald einzieht. Wären dann aber nur 2 Hunde IN der Zucht tatsächlich, obwohl wir 3 Hündinnen haben...

Und setzt gewerbsmäßige Zucht (oder die Einstufung) nicht auch voraus, dass das Ziel ist Gewinn zu erzielen? Das wäre doch unter Umständen gar nicht gegeben, wenn man Futterkosten, Tierarzt, Prüfungen usw. für alle Hunde abzieht und am Ende bei einem Wurf im Jahr nur 3 Welpen fallen.

Kann mich jemand erleuchten? :D

Liebe Grüße
FrenchBully
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi FrenchBully ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 16 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Und setzt gewerbsmäßige Zucht (oder die Einstufung) nicht auch voraus, dass das Ziel ist Gewinn zu erzielen? Das wäre doch unter Umständen gar nicht gegeben, wenn man Futterkosten, Tierarzt, Prüfungen usw. für alle Hunde abzieht und am Ende bei einem Wurf im Jahr nur 3 Welpen fallen.
Das sind 2 verschiedene Punkte, gewerbsmäßige Zucht mit Gewinnerzielungsabsicht (Gewerbeamt und Finanzamt zuständig) und denke ich mit diesen zu klären ab wann das erreicht ist, bei zB zwei Würfen mit 8 Welpen in einem Jahr sind das ja trotz allem einige Tausend Euro Umsatz den man macht.

Der andere Punkt ist die Erlaubnispflicht nach §11 TSG, und die gilt für 3 Hündinnen, egal ob du mit allen züchtest oder nicht. Nur kastrierte Hündinnen fallen da nicht rein.
 
Das sind 2 verschiedene Punkte, gewerbsmäßige Zucht mit Gewinnerzielungsabsicht (Gewerbeamt und Finanzamt zuständig) und denke ich mit diesen zu klären ab wann das erreicht ist, bei zB zwei Würfen mit 8 Welpen in einem Jahr sind das ja trotz allem einige Tausend Euro Umsatz den man macht.

Der andere Punkt ist die Erlaubnispflicht nach §11 TSG, und die gilt für 3 Hündinnen, egal ob du mit allen züchtest oder nicht. Nur kastrierte Hündinnen fallen da nicht rein.


Ich danke dir. Okay, so macht das dann schon Sinn. Oder auch gerade nicht, ich z.B. würde keine Hündin ohne gesundheitliche Not kastrieren lassen, weil das andere gesundheitliche Risiken mit sich bringt, z.B. bestimmten Krebserkrankungen Vorschub leistet. Ich finde es schon übel geregelt, dass man gezwungen wäre Hündinnen zu kastrieren um nicht als gewerbsmäßiger Züchter zu gelten. Dass man das evtl. eh irgendwann wird, weil man mind. 3 Hündinnen wirklich in der Zucht hat, steht ja auf einem anderen Blatt. Aber das nur anhand der Fortpflanzungsfähigkeit festzumachen, finde ich mehr als fragwürdig.

Danke Dunni :dafuer:
 
Naja man wird ja nicht gezwungen, musst eben nur den Sachkundenachweis machen, was ich für sehr sinnvoll halte. Insbesondere auch die Regelung mit den drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen, das steht ja nicht ohne Grund im Gesetz, sondern dient dem Vetamt als Angriffspunkt für Vermehrer. Sonst sind eben immer x Hündinnen gar nicht in der Zucht, Beweis da als Amt mal das Gegenteil...

Achso, hättest du mal eine Quelle zu den "bestimmten" Krebserkrankungen, denen Vorschub geleistet wird durch Kastration?
 
Naja man wird ja nicht gezwungen, musst eben nur den Sachkundenachweis machen, was ich für sehr sinnvoll halte. Insbesondere auch die Regelung mit den drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen, das steht ja nicht ohne Grund im Gesetz, sondern dient dem Vetamt als Angriffspunkt für Vermehrer. Sonst sind eben immer x Hündinnen gar nicht in der Zucht, Beweis da als Amt mal das Gegenteil...

Achso, hättest du mal eine Quelle zu den "bestimmten" Krebserkrankungen, denen Vorschub geleistet wird durch Kastration?

Das würde mich auch interessieren.
 
Ist ja eigentlich eher die gegenteilige Meinung, also das durch Kastra bestimmte Krebsarten eben nicht auftauchen.
 
Achso, hättest du mal eine Quelle zu den "bestimmten" Krebserkrankungen, denen Vorschub geleistet wird durch Kastration?
Sie meint wahrscheinlich: Studie Neutering Dogs: Effects on Joint Disorders and cancers in Golden Retrievers von Hart und
Mastzelltumore, Hämangiosarkom, Lymphosarkom.
 
Ich finde es schon übel geregelt, dass man gezwungen wäre Hündinnen zu kastrieren um nicht als gewerbsmäßiger Züchter zu gelten.
Diesen Ausspruch solltest du nochmal überdenken.
Wenn du dich entscheidest, lieber eine der drei Hündinnen kastrieren zu lassen, als als gewerbsmäßiger Züchter zu gelten, ist das allein deine Entscheidung.
 
Und ich dachte immer, es ginge um einen Sachkundenachweis, aber nicht nur für gewerbliche Züchter.... und ein Sachkundenachweis rechtfertigt doch keine Kastration
 
Jein, es hat halt noch einige andere Konsequenzen, als gewerblicher Züchter zu gelten. Deine Wohnräume werden vom Vetamt überprüft, die Haftungsregelungen sind andere - würde ich mir auch ungern antun, nur weil ich aus einer Hündin 1-2 Würfe ziehen möchte.
 
Diesen Ausspruch solltest du nochmal überdenken.
Wenn du dich entscheidest, lieber eine der drei Hündinnen kastrieren zu lassen, als als gewerbsmäßiger Züchter zu gelten, ist das allein deine Entscheidung.

Das würde ich niemals tun. Ich habe auch nicht geschrieben dass ich das tun würde. Diese Unterstellung seitens des Gesetzgebers, dass man mit JEDER fortpflanzungsfähigen Hündin auch züchtet, finde ich trotzdem mehr als dreist! Das ist eine Generalunterstellung dass jeder Schwarzzucht betreiben würde. In unserem Verein (VDH angegliedert) darf eine Hündin erst mit 20 Monaten belegt werden. Und sie hat auch nicht deutlich eher schon die Zuchtzulassung. Die pflanzt sich also nicht vor dem 22 Monat fort. Natürlich werde ich dann den Sachkundenachweis machen, obwohl auch der sich ziemlich mit dem Züchterseminar überschneidet, das JEDER Züchter im VDH machen muss und ohne dieses ist er nichtmal Züchter.

Ob das alles so gut durchdacht ist, lasse ich mal dahingestellt.
 
Der Gesetzgeber macht halt keinen Unterschied zwischen VDH-Züchtern und anderen.
 
Jein, es hat halt noch einige andere Konsequenzen, als gewerblicher Züchter zu gelten. Deine Wohnräume werden vom Vetamt überprüft, die Haftungsregelungen sind andere - würde ich mir auch ungern antun, nur weil ich aus einer Hündin 1-2 Würfe ziehen möchte.

Ich denke die Kontrollen zur Zwingerabnahme im Verein sind strenger als jede §11 Kontrolle, wenn man bedenkt, wie schwer sich "Welpenstuben" schließen lassen.
 
Jein, es hat halt noch einige andere Konsequenzen, als gewerblicher Züchter zu gelten. Deine Wohnräume werden vom Vetamt überprüft, die Haftungsregelungen sind andere - würde ich mir auch ungern antun, nur weil ich aus einer Hündin 1-2 Würfe ziehen möchte.

Haus oder Wohnräume werden auch bei der Zustättenabnahme durch den VDH gegutachtet. Unter denselben Gesichtspunkten. Deswegen finde ich das ja so schwachsinnig. Also dass da nicht reicht, einfach zu belegen dass das alles bereits erfolgt ist.
 
Ich denke die Kontrollen zur Zwingerabnahme im Verein sind strenger als jede §11 Kontrolle, wenn man bedenkt, wie schwer sich "Welpenstuben" schließen lassen.

Eeben und deswegen ist das gesamte Procedere doppelt, das ist ja das was ich so widersinnig finde. Auch die Zuchtstättenabnehme erfolgt durch den VDH.
 
Haus oder Wohnräume werden auch bei der Zustättenabnahme durch den VDH gegutachtet. Unter denselben Gesichtspunkten. Deswegen finde ich das ja so schwachsinnig. Also dass da nicht reicht, einfach zu belegen dass das alles bereits erfolgt ist.

Die Gesichtspunkte sind schon nochmal andere, aber ich verstehe dein Problem nicht wirklich - wenn alles okay ist, dann ist doch alles tutti.

Wobei DAS ja so nicht stimmt
Auch die Zuchtstättenabnehme erfolgt durch den VDH.

Die Abnahme macht der Rassezuchtverein und deren "Regeln" sind teilweise genauso fragwürdig wie andersrum und varieren von Verein zu Verein.
Ich kenne manche Züchter, die glücklich wären, wenn der VDH entscheiden würde, da gäbe es dann weniger Nase und Vereinsmeierei. Denn wenn du rein zufällig nicht mit dem für deinen Bezirk zuständigen Zuchtwart kannst, dann haste gerne mal ein Problem.
 
Die Gesichtspunkte sind schon nochmal andere, aber ich verstehe dein Problem nicht wirklich - wenn alles okay ist, dann ist doch alles tutti.

Wobei DAS ja so nicht stimmt


Die Abnahme macht der Rassezuchtverein und deren "Regeln" sind teilweise genauso fragwürdig wie andersrum und varieren von Verein zu Verein.
Ich kenne manche Züchter, die glücklich wären, wenn der VDH entscheiden würde, da gäbe es dann weniger Nase und Vereinsmeierei. Denn wenn du rein zufällig nicht mit dem für deinen Bezirk zuständigen Zuchtwart kannst, dann haste gerne mal ein Problem.

Ja, genau genommen machen das natürlich die Vereine und nicht der VDH selbst. Aber ja auch unter Richtlinien des VDH. In der Regel sind die Kriterien und Anforderungen der Vereine gleich bis sehr ähnlich.

Ich habe damit nicht wirklich ein Problem. Mich ärgert diese Verallgemeinerung, dass jede Hündin im Bestand als gebärende Hündin veranschlagt wird. Selbst wenn sie keine Zuchtzulassung hat, weil man sich vorher entschieden hat sie aus bestimmten Gründen nicht in die Zucht zu nehmen. Ein paar Dinge sind da nämlich schon anders wenn man gewerbsmäßig züchtet. Gewährleistungsgeschichten usw. Wieso soll das jemand NICHT haben, der 2 Hündinnen hat und die auch beide in der Zucht hat. Der mit 3 Hündinnen, von denen nur 2 in der Zucht sind macht dann aber die lange Nase.

Naja, wir werden uns da jetzt nochmal über einen Fachanwalt schlau machen demnächst.
 
Ich habe damit nicht wirklich ein Problem. Mich ärgert diese Verallgemeinerung, dass jede Hündin im Bestand als gebärende Hündin veranschlagt wird. Selbst wenn sie keine Zuchtzulassung hat, weil man sich vorher entschieden hat sie aus bestimmten Gründen nicht in die Zucht zu nehmen.

Nach was soll denn der Gesetzgeber unterscheiden? Irgend ein Merkmal MUSS er ja nehmen. Man sieht den Leuten halt schlecht an der Nase an, ob sie die Wahrheit sagen.
In der Bahn werden doch auch alle kontrolliert, ob sie schwarz fahren... auch die rechtschaffenen
 
Diese Unterstellung seitens des Gesetzgebers, dass man mit JEDER fortpflanzungsfähigen Hündin auch züchtet, finde ich trotzdem mehr als dreist! Das ist eine Generalunterstellung dass jeder Schwarzzucht betreiben würde.
So würde ich das nicht sehen, sondern vom anderen Ende her: es soll die schwarzen Schafe daran hindern, das zu tun. Nicht mehr, nicht weniger.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Zucht- Gewerbsmäßige Zucht ab 3. Hündin?“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

bxjunkie
Werde ich mir bestellen bzw hab ich schon (Kindle) liest sich interessant. Das erste Buch von ihm "Das Kuscheltierdrama" hab ich auch. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Das brisante Sachbuch zum Thema Rassezucht bei Hunden und Katzen Deutschlands profiliertester...
Antworten
0
Aufrufe
356
bxjunkie
bxjunkie
Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) Das Gutachten soll insbesondere allen Züchtern von Heimtieren helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, welche die Züchtung betreffen, in vollem Umfang zu...
Antworten
5
Aufrufe
674
bxjunkie
bxjunkie
bxjunkie
Von Ralph Rückert, Tierarzt Wenn wir uns hier gegen Qualzucht engagieren, wird uns manchmal vorgeworfen, dass wir uns zu sehr auf die brachycephalen (kurzköpfigen) Rassen konzentrieren und Qualzucht bei anderen Hunderassen ignorieren würden. Das ist nicht der Fall! Als praktizierende...
Antworten
0
Aufrufe
200
bxjunkie
bxjunkie
tessa
so gehts mir leider auch
Antworten
132
Aufrufe
6K
La Traviata
La Traviata
Zurück
Oben Unten