Zschopau: Nach Einzelfallentscheidung Husky als Kampfhund eingestuft

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Nachdem Heinz Webers Hund einen anderen Hund tot gebissen hat, muss der Zschopauer 600 Euro Hundesteuer zahlen – Widerspruchsverfahren im Gange
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Seitdem das Landratsamt des Mittleren Erzgebirgskreises den Husky von Heinz Weber als gefährlichen Hund eingestuft hat, liegt der Zschopauer mit der Behörde im Clinch. „Ich muss jährlich 600 Euro Hundesteuer zahlen statt wie bisher 30“, erzählt Weber. Im Streit mit den Ämtern hat er bereits mehrere Hundert Euro Gebühren ausgegeben und einen Anwalt eingeschaltet.
Die Vorgeschichte: Im August vergangenen Jahres beißt der neun Jahre alte Husky von Heinz Weber auf dessen Grundstück einen Hund, der an der Bissverletzung stirbt. „Mein Hund war mit einer acht Meter langen Leine am Auto angebunden, als es passierte. Es war ein Unfall, der mit jedem anderen Hund hätte geschehen können“, erinnert sich Weber. Die Hundehalterin erstattet Anzeige, die Mühlen der Behörden beginnen sich zu drehen. Weber muss eine polizeiliche Aussage machen. Im September stuft das Landratsamt den Husky als „gefährlichen Hund“ ein. Heinz Weber, der die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid versäumt, wirft der Behörde in Marienberg vor, den Vorgang nicht richtig untersucht zu haben. „In einem Schreiben steht etwa, dass mein Hund auch die Besitzerin gebissen hat. Das stimmt nicht. Meine Aussage wurde auch mit anderen Aussagen nicht verglichen, die Mitarbeiter haben sich nicht richtig um den Fall gekümmert.“

Das Landratsamt sieht das anders. „Das Verfahren verlief ordnungsgemäß, der Bescheid ist rechtskräftig“, erklärt Pressesprecherin Mirella Fritzsch. Sie bestätigt, dass Webers Husky als gefährlich eingestuft wurde. „Bei der Untersuchung kam zur Sprache, dass der Hund Hasenställe ausgeräumt und Katzen angegriffen habe“, informiert Fritzsch. Das jedoch verneint Weber kategorisch. Prinzipiell würden Huskys nicht als gefährlich eingestuft, „in diesem Einzelfall war jedoch ein Grund dafür vorhanden“, so die Pressesprecherin. Da Heinz Weber trotz der versäumten Frist in Widerspruch gegangen ist, könne sie über das laufende Verfahren keine Auskunft geben.

„Mein Hund beißt keine Menschen“, versichert der Tierhalter, der den Husky in einem Zwinger hält. Geschockt reagiert er, als er von der Zschopauer Stadtverwaltung eine Zahlungsaufforderung über 600 Euro für die Hundesteuer erhält. „Nachdem ich die Zahlung zuerst verweigert hatte, riet mir mein Anwalt, das Geld unter Vorbehalt zu zahlen“, berichtet Weber. Im Zschopauer Ordnungsamt gibt ihm eine Sachbearbeiterin den Tipp, mit dem Hund einen Wesenstest vornehmen zu lassen. „Sie sagte, wenn der gut ausfiele, werde die Abstufung zurückgenommen“, erinnert sich Heinz Weber. Obwohl der Husky den Wesenstest, für den Weber 175 Euro zahlte, besteht, bleibt das Amt hart. „Ein Wesenstest dient als Grundlage einer Entscheidung, in welche Kategorie ein Hund eingestuft wird, er ist aber nicht alleinige Entscheidungsgrundlage. Es liegt im Ermessen der Behörde, einen Hund als Kampfhund einzustufen oder nicht“, begründet Wilfried Leibling, Leiter des Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsamtes Zschopau.

Heinz Weber kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Nach Recherchen seines Anwalts gibt es kein Gesetz, dass einen Husky als Kampfhund einstuft. „Aber wahrscheinlich braucht die Stadt Zschopau das Geld“, mutmaßt er.

Mittlerweile hat der Streit auch seine Nachbarschaft erfasst. „Sobald ein Tier tot herumliegt, wird mein Hund verdächtigt“, empört sich Heinz Weber, der zugibt, dass sein Husky vor einigen Jahren einmal einer Katze den Garaus machte. „In meiner Umgebung gibt es noch andere Hunde.“ Als er einmal den Vorwürfen nachgegangen sei, habe sich herausgestellt, dass Webers Hund gar nicht bei der angeblichen Tat gesehen worden sei. Heinz Weber will weiterkämpfen. „Jetzt fordere ich erst einmal meine Akte an.“

Von Sandra Häfner
22.7.2003

 
  • 29. März 2024
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Hi Wolfgang ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 24 Personen
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Tja, lieber Herr Weber, so ist das eben...

Ich finde diese Regelung i.O..
Sobald ein Hund andere Tiere angreift und tötet, ist er ein gefährlicher Hund!
Dafür gab es vor der HVO in Brandenburg die Gefahrtierverordnung...

Der Hund lag also an einer 8m Leine und lebt ansonsten im Zwinger...

watson
 
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