WTF ?!-Thread

Er war offensichtlich immerhin polizeiauffällig, denn sonst wäre ja nicht klar, dass es schon zwei Vorfälle gab. Und da das Ganze offiziell war, wundere ich mich, dass man ihn in seiner Familie gelassen hat. Es ist möglich, den Eltern die Erziehungsberechtigung zu nehmen und in diesem Fall würde ich das erwarten.
Oder haben die Leute vom Jugendamt gedacht, dass sich "das schon wieder auswachsen würde?"
Es gibt doch die rechtlichen Vorgaben, Kinder aus ihrer Herkunftsfamilie zu nehmen. Warum wird dann in so einem Fall kein Gebrauch dvon gemacht?

Nein, da wird abgewartet, bis der Junge strafmündig ist und es ein drittes Opfer gibt.
 
  • 29. März 2024
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Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich möchte hier keinem BDSMler auf die Füße treten, aber ich sehe das ein wenig anders. ;)

Idioten gibt's überall und von Meinungen fühlt sich hoffentlich kein Mensch mit Verstand auf die Füße getreten. Auf mich brauchst du jedenfalls aus keinem der genannten Gründe Rücksicht nehmen. Ich bin im Gegenteil sehr gespannt auf deine Meinung.
 
Ja, wie gesagt... keine Ahnung. Aber mit Dolmetscher hier und da, Termine nicht wahrnehmen oder, oder kann man ein Jahr schon gut rumkriegen, ohne dass was passiert.
Dann noch ein Jahr nach Bulgarien zurückschicken, in der Hoffnung, da klärt sich das Problem allein... usw.

Wenn er allerdings in Behandlung war oä, werden wir das ohne Zweifel erfahren.

Ich hätte aber eher gedacht, die Mühe und das Geld wollte keiner investieren.
 
Solche Erklärungen - Armut, keine/kaum Deutschkenntnisse, keine Förderungen - klingen für mich immer so wie eine Art Entschuldigung.
Es gibt viele Kinder, die in ähnlichen Verhältnissen aufwachsen und keine Gruppenvergewaltigung begehen. Das Kind hat offensichtlich einen gehörigen Dachschaden und es ist dreist von den Behörden, da einfach weitere Opfer zu riskieren.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass bereits auffällige Kinder/Jugendliche und Erwachsene nach schweren Delikten noch Chancen eingeräumt bekommen und dabei die Gesundheit und die Unversehrtheit anderer aufs Spiel gesetzt werden.
Ich erinnere mich da spontan an das Mädel, was Tiere geköpft hat und dann erst mal in die Obhut der Eltern gegeben wurde, bis zum nächsten Vorfall.
Für mich hat/hätte die Allgemeinheit da größere Rechte als der Täter.
 
Nur um es nochmal deutlich zu sagen: eine Erklärung ist keine Entschuldigung. Wenn ich frage, was passieren muss, dass jmd derart jegliche Grenze überschreitet, ist die Antwort darauf nichts, was diese Tat "beschönigen", entschuldigen oder in etwas anderes verwandeln würde, als sie war: unfassbar, grausam, widerwärtig und unentschuldbar.
 
@Paulemaus

Nochmal langsam zum Mitschreiben: ich habe mit meiner Beschreibung eines dort vorhandenen Millieus versucht, zu erklären, wieso das Kind zuvor nicht in Obhut genommen wurde und wieso anscheinend seiner Entwicklung keine eingehende Beachtung geschenkt wurde.

Mit keinem Wort habe ich versucht, mit dem
Millieu die Tat selbst als Einzelfall zu erklären.

Denn natürlich ist es, wie du schreibst: es gibt viele, die so aufwachsen, und die meisten entwickeln sich zum Glück nicht so.
 
Der Junge muss schon strafmündig gewesen sein, als er auffällig wurde. Wäre er da noch ein Kind gewesen im Sinne der Strafunmündigkeit, hätten die Vorfälle nicht gespeichert werden dürfen. Das bedeutet, dass der Junge zwei Mal laufen gelassen wurde?
Da stimmt doch was im System nicht...
 
Aber er war noch keine 14. Also nicht strafmündig. Und die Verfahren wurden darum jeweils eingestellt. Heißt es.
 
Ich habe beruflich immer mal wieder mit der Klientel Balkantürken zu tun und kann das, was @lektoratte schreibt bestätigen.
Mich wundert es eher, dass der Junge überhaupt in die Schule geht. Wir hatten hier Fälle, wo gegen die Eltern schon horrende Bußgelder wegen Verletzung der Schulpflicht offen waren.
 
@Paulemaus Geschlossene Heimunterbringung, ohne dass vom Gericht eine Haftstrafe angeordnet wurde, ist eine ganz gefährliche Grauzone. Das ist letztendlich eine freiheitsentziehende Maßnahme, ohne die rechtliche Notwendigkeit und Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme. Sicher würden wir es als notwendig erachten, aber es hat rechtlich keine wirkliche Grundlage, da es sich nicht mal in einem psychiatrischen Kontext befindet. Damit wurde in den letzten Jahrzehnten extrem viel Schindluder getrieben, weshalb man diese Heimeinrichtungen fast vollständig abgeschafft hat.
 
Ja, das nicht vorhandene Feedback ist in Sachen Internet wirklich nicht nur bei S.exvideos ein Problem.

Mir hat das Ü in jüngster Zeit immer mal Videos vorgespielt von Stücken, die Gleichaltrige so hören - also, 10 bis 11-Jährige.

Holla die Waldfee - ich fand Sprache, Bildsprache, alles extrem S.exualisiert und auf so nen Computerspiel - Macho-Art hochgeputscht. Muskelmänner mit Wummen und dicken Autos, die unmelodisch darüber grölen, wie sie sich gegenseitig auf die Fresse hauen, ihre Boliden hochjubeln und zwischendurch zur Entspannung sich nochmal schnell was Kleines mit Titten gönnen.

Das war so krass, dass ich mir gar nicht sicher war, ob das ernst gemeint war. Ich fand es streckenweise fast schon komisch.

Aber hier sitzen die behüteten Zehn- und Elfjährigen davor und staunen Bauklötze und meinen, das wollen sie auch und so sind Männer.

Wenn das ein Witz ist, verstehen sie ihn nicht.

Edit: und mein Ältester verdreht ja sowieso keine Witze.

Ganz gruselig finde ich, dass sowas zum Teil auch Mädels hören. Das Pflegi hat manchmal solche Lieder an und das gefällt mir überhaupt nicht.
 
@Paulemaus Geschlossene Heimunterbringung, ohne dass vom Gericht eine Haftstrafe angeordnet wurde, ist eine ganz gefährliche Grauzone. Das ist letztendlich eine freiheitsentziehende Maßnahme, ohne die rechtliche Notwendigkeit und Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme. Sicher würden wir es als notwendig erachten, aber es hat rechtlich keine wirkliche Grundlage, da es sich nicht mal in einem psychiatrischen Kontext befindet. Damit wurde in den letzten Jahrzehnten extrem viel Schindluder getrieben, weshalb man diese Heimeinrichtungen fast vollständig abgeschafft hat.
Es ist halt auch nicht so, dass Heimunterbringung gleichzusetzen ist mit jugendgerechter Unterbringung, Betreuung und Erziehung. Die marschieren da nicht geläutert aus dem Heim und holen ihr Abi nach :D
 
Ich finde erschreckend, was es online legal zu sehen gibt.
Durch meine Arbeit bekomme ich das leider manchmal von Klienten gezeigt. S.exualität ist häufig Thema in Gesprächen und dazu gehört logischerweise das, was in der Gedankenwelt der Klienten los ist und was sie sich ansehen. Mich erschüttert, wie weit die Legalität dessen geht. Wenn die SchauspielerIn nachweislich volljährig ist und in die Dreharbeiten einwilligt, sind unvorstellbare Gewaltszenen oder das Ablichten von Damen, die ich auf den ersten Blick für 14 und jünger halten würde, legal.
Mit illegalen Inhalten sind die bei mir natürlich sehr sehr vorsichtig. Aber das was vollkommen legal verfügbar ist, reicht mir schon. Da möchte ich mich manchmal nur noch übergeben. Entschuldige meine Ausdrucksweise.

Ich hab in diesen Bereichen schon alles gesehen. Hier sind Gewaltp.ornos und andere Gewaltvideos glücklicherweise noch verboten. (nein das spreche ich nicht von Fifty Shades und Spanking light)
 
Idioten gibt's überall und von Meinungen fühlt sich hoffentlich kein Mensch mit Verstand auf die Füße getreten. Auf mich brauchst du jedenfalls aus keinem der genannten Gründe Rücksicht nehmen. Ich bin im Gegenteil sehr gespannt auf deine Meinung.

Meine Meinung ist eigentlich bereits ersichtlich. Ich finde nicht, dass Gewaltpornographie legal zu beziehen sein sollte. Ich habe keinen Kontakt zu Personen aus BDSM Kreisen und kann daher nicht beurteilen, ob ein Mensch der soetwas konsumiert mental gesund ist & bleibt und mit derlei Filmmaterial umgehen kann. Ich habe nur Kontakt zu Menschen, die damit nicht umgehen können.
 
Der Junge muss schon strafmündig gewesen sein, als er auffällig wurde. Wäre er da noch ein Kind gewesen im Sinne der Strafunmündigkeit, hätten die Vorfälle nicht gespeichert werden dürfen.
Das wäre mir neu. Es gibt doch schon immer Kids, bei denen die Polzei quasi schon drauf wartet, dass die endlich strafmündig werden. Natürlich sind Straftaten, die wegen Strafunmündigkeit nicht verfolgt werden können, dennoch bekannt.
Glaubst du, dass die beiden 12jährigen, gegen die jetzt nicht ermittelt wird, weil nicht strafmündig, so dastehen, als hätten sie nichts getan? Glaubst du, dass, wenn die so was mit 14 wieder tun sollten, dann nicht in der Zeitung stünde, dass die es mit 12 schon mal getan haben?
 
Im übrigen:

Wie nun jedoch berichtet, konnte das Jugendamt mit einer der betroffenen Familien nicht einmal ein Gespräch führen. Als zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts gemeinsam mit einer Übersetzerin vor dem Wohnhaus eines der dringend tatverdächtigen Jungen standen, wurde ihnen die Tür nicht geöffnet. Sie mussten unverrichteter Dinge wieder abziehen. Ein Behördensprecher erklärt im Gespräch mit dem Blatt: „Wir haben keine Durchgriffsbefugnis“.

Quelle:



wzzw.

Das Jugendamt ist halt nicht die Polizei, und sogar die darf ohne Weiteres nicht einfach in die Wohnung.
 
lt Bild (ok, kann man von halten was man will) wurde das Jugendamt, bei den Familien der vermeindlichen 12 jährigen Täter, bereits an der Gegensprechanlage abgewiesen.

@lektoratte war schneller und hat die vermutlich seriösere Quelle (Bild sprach mit dem Toten) :D edit: nicht wirklich. Die verweisen auch auf die Bild
 
Dass man sich damit abfinden und dann alles so laufen lassen muss, wie es halt läuft, kann aber auch nicht die ganze Wahrheit sein. Dass man da erst mal unverrichteter Dinge abziehen muss - ja klar. Aber dann gibt es andere mögliche Schritte.
 
@snowflake

Klar. :)

Ich wollte auch nur darauf hinaus, dass es unter diesen Umständen nicht so leicht ist, zeitnah etwas zu bewirken.

Wenn du Maßnahme X, Y oder Z erst einleiten darfst, wenn Person A eine gesetzte Frist nicht einhält, das Ganze aber schon daran scheitert, dass die Mitteilung der bewussten Frist nicht erfolgen kann... und dann erstmal Parallelweg B beschritten werden muss, um sicherzustellen, dass nicht... QWERZ passiert...

Ist es manchmal schon zu spät. Meinem Gefühl nach passiert das immer wieder, zB auch bei misshandelten Kleinkindern oder sonstigen problematischen Familienkonstellationen.

Manchmal wegen langwieriger Bürokratie, manchmal wegen Überlastung der Behörden bzw. deren Mitarbeitern...

Klar
krankt es da auch am System. Aber das ist ja nun weiß Gott keine neue Erkenntnis!
 
Meine Meinung ist eigentlich bereits ersichtlich. Ich finde nicht, dass Gewaltpornographie legal zu beziehen sein sollte. Ich habe keinen Kontakt zu Personen aus BDSM Kreisen und kann daher nicht beurteilen, ob ein Mensch der soetwas konsumiert mental gesund ist & bleibt und mit derlei Filmmaterial umgehen kann. Ich habe nur Kontakt zu Menschen, die damit nicht umgehen können.

Ich kenne nur einen BDSM-P.orno und das ist quasi die frühere Bibel der BDSMler: "Die Geschichte der O"
Der war lange indiziert und man bekam ihn quasi nur "unter der Hand" und er ist so harmlos, dass er mittlerweile von abendlichen Szenen im normalen Fernsehprogramm weit getoppt wird. :)
Wobei ich P.ornos sowieso "Bäh" finde.
Wenn andere Erwachsene so etwas sehen wollen, ob "normal" oder BDSM, ist das für mich aber völlig okay.

Ich bin dagegen, dass es Verbote von irgendwelchen Dingen geben soll, nur weil einige Menschen damit nicht umgehen können.
In dem Sinn könnte man Alkohol verbieten (viele Straftaten werden unter Alkoholgenuss begangen), Marihuana (in den Ländern, in denen es legalisiert ist), Wetten, Spielautomaten, Computerspiele...

Selbst wenn es nicht mehr legal zugänglich ist, wird sich der Markt dann eben in die Illegalität verlagern und wer drankommen will, kommt dran.
 
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