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Es gibt ein Opferhilfegesetz... aber im Vergleich zur neuen Strafprozessordnung, welche praktisch ausschliesslich für die Täter arbeitet, ist das ein Witz. Wenn ein Opfer Anspruch auf Genugtuung hätte, dann wird meist auf den Zivilweg verwiesen, und wenn dann was rauskommt, sind das mickrige Beträge.Habt Ihr in der Schweiz ein Opferentschädigungsgesetz?
Wir haben eins in Deutschland. Anerkannt zu werden ist aber rechtlich extrem problematisch. Ohne einen fitten Anwalt bist Du da verloren.
Es gibt ein Opferhilfegesetz... aber im Vergleich zur neuen Strafprozessordnung, welche praktisch ausschliesslich für die Täter arbeitet, ist das ein Witz.
Immerhin durfte er CDs kaufen und in einem Cafe Kaffe trinken. Was die getöteten Entführungsopfer nicht mehr können.
Für mich ist auch eine Ausführung unverständlich.
Mit dieser "Argumentation" wäre die Todesstrafe die einzige Möglichkeit, die Täter nicht besser zu stellen als die Opfer.
Als ich noch zur Schule ging, haben wir im Unterricht mal über die Todesstrafe gesprochen. Ich habe mich dagegen ausgesprochen.
Meinem Lehrer sagte das sehr zu, da er ebenfalls dagegen war. Er hielt es sehr mit Vergebung, Nächstenliebe etc.
Es gibt Verbrechen, die können weder vergeben noch mit Nächstenliebe aufgefangen werden, zumindest nicht von jedem Opfer.
Bei uns war das im Ethikunterricht auch Thema, allerdings noch erweitert um die Möglichkeit der Resozialisierung.
Jeder verdiene eine 2. Chance.
(Da Rösner und Degowski beide schon vorbestraft waren, frage ich mich, wie viele Chancen es braucht)
Das sah ich damals schon anders und sehe es auch heute noch so. Es gibt Verbrechen, die meiner Meinung nach den Ausschluss aus der normalen Gesellschaft zur Folge haben müssten und wo ein Täter kein Anrecht mehr darauf hat, das Gefängnis jemals wieder lebend zu verlassen. Egal, welche wundersame Veränderung der Täter im Gefängnis auch durchmacht. Das Risiko für andere Menschen ist einfach zu hoch und es ist den überlebenden Opfern schwer vermittelbar, dass der Täter, der ihr Leben zerstört hat, nun wieder Zugang zur freien Gesellschaft hat.
Ich würde mir eine Überarbeitung unserer Gesetzgebung daher sehr wünschen. Dazu gehört die Möglichkeit, dass junge Erwachsene mit 18-21 Jahren nicht noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können. Eigentlich sollte das, wenn ich die Gesetzgebung richtig verstanden habe, nur in Ausnahmefällen so geschehen, es ist aber mittlerweile Usus.
Ebenso würde ich mir eine Heruntersetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre wünschen. Dies aus der Erfahrung durch meiner Arbeit mit Jugendlichen.
Außerdem eine klare Ansage in Form von Sanktionen anstelle 3 Verwarnungen, Sozialstunden, Schiffsreisen u.ä.
Kirsten Heisig war da auf einem gutem Weg, aber sie ist am System gescheitert.
Ich würde mir auch wünschen, dass die Gutachter, die über solche Möglichkeiten der frühzeitigen Entlassung o.ä. entscheiden, persönlich dafür haften müssen, wenn sie sich geirrt haben.
Ich glaube aber, dass es schwierig ist für Menschen, die selbst nicht mit Opfern von Gewalttaten zu tun haben bzw. selbst Opfer waren, das nachzuvollziehen.
Aus der eigenen Komfortzone ist "Resozialisierung, Nächstenliebe und Vergebung" natürlich ein hoher Wert. Vor allem, wenn man noch nicht mal ansatzweise mitbekommen hat, wie das Leben eines Opfers durch ein Verbrechen vernichtet wird, selbst wenn das Opfer überlebt.
Hinzu kommt, dass je nach Familienhintergrund des Täters der Richter sich "gelegentlich" gar nicht mehr traut, ein hartes Urteil zu verkünden.
Würde ich wohl auch nicht, wenn ich mir die eventuellen Folgen überlegen würde.
Für mich ist unser Rechtssystem für die Täter gemacht und die Opfer fallen einfach durchs Netz.
@toubab Trotzdem gilt der “Grund“satz der Resozialisierung. Für die Ausnahmen gibt es zum Beispiel die Sicherungsverwahrung oder den Maßregelvollzug.
Klar ist nicht alles im Strafrecht gerecht, aber es funktioniert m. E. ganz gut. Ich maüe mir an, das beurteilen zu können, da ich selbst fast 10 Jahre lang Strafrecht praktiziert habe..auch Jugendstrafrecht.