WTF ?!-Thread

Was er da hatte, war weder Ausgang noch Freigang, sondern eine Ausführung. Ausgang und Freigang sind ohne Aufsicht durch Vollzugsbedienstete. Rösner wurde, mit Hand- und Fußfesseln, ausgeführt. Also ziemlich gesichert.
 
Immerhin durfte er CDs kaufen und in einem Cafe Kaffe trinken. Was die getöteten Entführungsopfer nicht mehr können.
Für mich ist auch eine Ausführung unverständlich.
 
Habt Ihr in der Schweiz ein Opferentschädigungsgesetz?
Wir haben eins in Deutschland. Anerkannt zu werden ist aber rechtlich extrem problematisch. Ohne einen fitten Anwalt bist Du da verloren.
Es gibt ein Opferhilfegesetz... aber im Vergleich zur neuen Strafprozessordnung, welche praktisch ausschliesslich für die Täter arbeitet, ist das ein Witz. Wenn ein Opfer Anspruch auf Genugtuung hätte, dann wird meist auf den Zivilweg verwiesen, und wenn dann was rauskommt, sind das mickrige Beträge.
Prominentes Beispiel: Opfer
Täter:
Dann gleich die Fortsetzung vom Täter: usw....
 
Es gibt ein Opferhilfegesetz... aber im Vergleich zur neuen Strafprozessordnung, welche praktisch ausschliesslich für die Täter arbeitet, ist das ein Witz.

Ist in Deutschland ähnlich.

Immerhin hat es meine verstorbene beste Freundin geschafft, nach langem Klagen auf verschiedenen Gerichtsebenen eine Rente nach dem OEG zu erhalten. Ohne Unterstützung vom weissen Ring hätte sie es nicht geschafft.
Sie ist in einem Kinderschänderring aufgewachsen und war danach schwerst traumatisiert. Sie hat Dinge erleben müssen, die sich kaum einer vorstellen kann, der nichts von solchen Umfeldern ahnt.

Letztlich wurde anerkannt, dass ihr wegen der PTBS eine Rente zusteht. Da sie nie eine Ausbildung machen konnte, wurde diese anhand eines fiktiven Berufs errechnet, den sie mit ihrer Intelligenz und den Noten ihrer Grundschulzeugnisse hätte erreichen können.
Mit dem Geld war sie gut abgesichert und hatte zumindest eine finanzielle Entspannung.
Sie durfte auch ihren Namen ablegen und sich einen neuen Namen aussuchen, der nun auf ihrem Grabstein steht.

Die große Sauerei dabei aber war, dass das OEG-Amt alle 3 Jahre eine Überprüfung gemacht hat, ob ihr die Rente noch zusteht oder ob sie sich selbst unterhalten kann. Natürlich mit einem Gutachter, dessen Gutachten bestimmte, ob sie die Rente weiter bekommen wird.
Sie war schon Wochen vor dem Termin völlig von der Rolle und nach dem Termin, wo noch mal alles aufgewühlt wurde, war sie schlicht fertig mit der Welt.
 
Immerhin durfte er CDs kaufen und in einem Cafe Kaffe trinken. Was die getöteten Entführungsopfer nicht mehr können.
Für mich ist auch eine Ausführung unverständlich.

Mit dieser "Argumentation" wäre die Todesstrafe die einzige Möglichkeit, die Täter nicht besser zu stellen als die Opfer.
 
Mit dieser "Argumentation" wäre die Todesstrafe die einzige Möglichkeit, die Täter nicht besser zu stellen als die Opfer.

Meine Argumentation wäre, dass solche Täter hart arbeiten müssten und jeder Cent, den sie verdienen, den Opfern zur Verfügung gestellt wird.
In meinem Plan kämen CDs und Cafehausbesuche ganz sicher nicht vor.
 
Als ich noch zur Schule ging, haben wir im Unterricht mal über die Todesstrafe gesprochen. Ich habe mich dagegen ausgesprochen.
Meinem Lehrer sagte das sehr zu, da er ebenfalls dagegen war. Er hielt es sehr mit Vergebung, Nächstenliebe etc.
Allerdings gefiel ihm das nur so lange, bis er meine Begründung erfuhr.
Für jeden Verbrecher, der andere quält, verletzt, tötet, ist meiner Ansicht die Todesstrafe viel zu milde. Er sollte lebenslang im Gefängnis verrotten und ich meine verrotten.
Die Opfer leiden lebenslang und das sollen die Täter ebenfalls.
 
Ich bin nur gegen die todesstrafe weil man vielleicht den falschen erwischt.

Solche taeter sollte man in gruppenhaltung tun, das braucht weniger personal, selber kochen und putzen, eventuelle leichen werden jeweils dienstags und freitags abgeholt. Und unter sich verrotten lassen.
 
Als ich noch zur Schule ging, haben wir im Unterricht mal über die Todesstrafe gesprochen. Ich habe mich dagegen ausgesprochen.
Meinem Lehrer sagte das sehr zu, da er ebenfalls dagegen war. Er hielt es sehr mit Vergebung, Nächstenliebe etc.

Es gibt Verbrechen, die können weder vergeben noch mit Nächstenliebe aufgefangen werden, zumindest nicht von jedem Opfer.
Bei uns war das im Ethikunterricht auch Thema, allerdings noch erweitert um die Möglichkeit der Resozialisierung.
Jeder verdiene eine 2. Chance.
(Da Rösner und Degowski beide schon vorbestraft waren, frage ich mich, wie viele Chancen es braucht)

Das sah ich damals schon anders und sehe es auch heute noch so. Es gibt Verbrechen, die meiner Meinung nach den Ausschluss aus der normalen Gesellschaft zur Folge haben müssten und wo ein Täter kein Anrecht mehr darauf hat, das Gefängnis jemals wieder lebend zu verlassen. Egal, welche wundersame Veränderung der Täter im Gefängnis auch durchmacht. Das Risiko für andere Menschen ist einfach zu hoch und es ist den überlebenden Opfern schwer vermittelbar, dass der Täter, der ihr Leben zerstört hat, nun wieder Zugang zur freien Gesellschaft hat.

Ich würde mir eine Überarbeitung unserer Gesetzgebung daher sehr wünschen. Dazu gehört die Möglichkeit, dass junge Erwachsene mit 18-21 Jahren nicht noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können. Eigentlich sollte das, wenn ich die Gesetzgebung richtig verstanden habe, nur in Ausnahmefällen so geschehen, es ist aber mittlerweile Usus.
Ebenso würde ich mir eine Heruntersetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre wünschen. Dies aus der Erfahrung durch meiner Arbeit mit Jugendlichen.
Außerdem eine klare Ansage in Form von Sanktionen anstelle 3 Verwarnungen, Sozialstunden, Schiffsreisen u.ä.
Kirsten Heisig war da auf einem gutem Weg, aber sie ist am System gescheitert.

Ich würde mir auch wünschen, dass die Gutachter, die über solche Möglichkeiten der frühzeitigen Entlassung o.ä. entscheiden, persönlich dafür haften müssen, wenn sie sich geirrt haben.

Ich glaube aber, dass es schwierig ist für Menschen, die selbst nicht mit Opfern von Gewalttaten zu tun haben bzw. selbst Opfer waren, das nachzuvollziehen.
Aus der eigenen Komfortzone ist "Resozialisierung, Nächstenliebe und Vergebung" natürlich ein hoher Wert. Vor allem, wenn man noch nicht mal ansatzweise mitbekommen hat, wie das Leben eines Opfers durch ein Verbrechen vernichtet wird, selbst wenn das Opfer überlebt.

Hinzu kommt, dass je nach Familienhintergrund des Täters der Richter sich "gelegentlich" gar nicht mehr traut, ein hartes Urteil zu verkünden.
Würde ich wohl auch nicht, wenn ich mir die eventuellen Folgen überlegen würde.

Für mich ist unser Rechtssystem für die Täter gemacht und die Opfer fallen einfach durchs Netz.
 
Es gibt Verbrechen, die können weder vergeben noch mit Nächstenliebe aufgefangen werden, zumindest nicht von jedem Opfer.
Bei uns war das im Ethikunterricht auch Thema, allerdings noch erweitert um die Möglichkeit der Resozialisierung.
Jeder verdiene eine 2. Chance.
(Da Rösner und Degowski beide schon vorbestraft waren, frage ich mich, wie viele Chancen es braucht)

Das sah ich damals schon anders und sehe es auch heute noch so. Es gibt Verbrechen, die meiner Meinung nach den Ausschluss aus der normalen Gesellschaft zur Folge haben müssten und wo ein Täter kein Anrecht mehr darauf hat, das Gefängnis jemals wieder lebend zu verlassen. Egal, welche wundersame Veränderung der Täter im Gefängnis auch durchmacht. Das Risiko für andere Menschen ist einfach zu hoch und es ist den überlebenden Opfern schwer vermittelbar, dass der Täter, der ihr Leben zerstört hat, nun wieder Zugang zur freien Gesellschaft hat.

Ich würde mir eine Überarbeitung unserer Gesetzgebung daher sehr wünschen. Dazu gehört die Möglichkeit, dass junge Erwachsene mit 18-21 Jahren nicht noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können. Eigentlich sollte das, wenn ich die Gesetzgebung richtig verstanden habe, nur in Ausnahmefällen so geschehen, es ist aber mittlerweile Usus.
Ebenso würde ich mir eine Heruntersetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre wünschen. Dies aus der Erfahrung durch meiner Arbeit mit Jugendlichen.
Außerdem eine klare Ansage in Form von Sanktionen anstelle 3 Verwarnungen, Sozialstunden, Schiffsreisen u.ä.
Kirsten Heisig war da auf einem gutem Weg, aber sie ist am System gescheitert.

Ich würde mir auch wünschen, dass die Gutachter, die über solche Möglichkeiten der frühzeitigen Entlassung o.ä. entscheiden, persönlich dafür haften müssen, wenn sie sich geirrt haben.

Ich glaube aber, dass es schwierig ist für Menschen, die selbst nicht mit Opfern von Gewalttaten zu tun haben bzw. selbst Opfer waren, das nachzuvollziehen.
Aus der eigenen Komfortzone ist "Resozialisierung, Nächstenliebe und Vergebung" natürlich ein hoher Wert. Vor allem, wenn man noch nicht mal ansatzweise mitbekommen hat, wie das Leben eines Opfers durch ein Verbrechen vernichtet wird, selbst wenn das Opfer überlebt.

Hinzu kommt, dass je nach Familienhintergrund des Täters der Richter sich "gelegentlich" gar nicht mehr traut, ein hartes Urteil zu verkünden.
Würde ich wohl auch nicht, wenn ich mir die eventuellen Folgen überlegen würde.

Für mich ist unser Rechtssystem für die Täter gemacht und die Opfer fallen einfach durchs Netz.

Zum Glück sind unsere Strafgesetze auf Resozialisierung und nicht auf Rache und Vergeltung aufgebaut.
Im Jugendstrafrecht noch um den Aspekt Erziehung erweitert. Und es ist einfach falsch zu behaupten, das Heranwachsende üblicherweise (usus) nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Mal eine Statistik aus NRW

Der Rest von Deinem Geschreibsel ist pure latente Stimmungsmache :wuerg:
 
Embrujo, alles in ehren, man kann niemand resozialisieren, der niemals sozial war. Es gibt keine wieder gutmachung bei mord und co. Aber die bevölkerung gehört geschützt für solche leute. Hinter schloss und riegel und cd,s dürfen sie auch haben.
 
@toubab Trotzdem gilt der “Grund“satz der Resozialisierung. Für die Ausnahmen gibt es zum Beispiel die Sicherungsverwahrung oder den Maßregelvollzug.
Klar ist nicht alles im Strafrecht gerecht, aber es funktioniert m. E. ganz gut. Ich maße mir an, das beurteilen zu können, da ich selbst fast 10 Jahre lang Strafrecht praktiziert habe..auch Jugendstrafrecht.
 
Das mit der Erziehung geht aber in vielen Fällen bannig daneben.
Jugendliche Intensivstraftäter sind ja nun kein Einzelfall. Jede Menge Chancen und irgendwie fruchtet nichts.
Irgendwann ist für mich irgendwann da der Punkt, eher auf den Schutz der Bevölkerung zu achten als auf die fragwürdigen Entwicklungsmöglichkeiten des entsprechenden Jugendlichen.
Was ist denn Dein Vorschlag für die Jugendlichen, die gemeinsam eine 14-jährige vergewaltigt und sie hilflos "leichtbekleidet" in der Kälte liegen gelassen haben? Hast Du eine Ahnung, was das für das Mädel bedeutet? Sie wird sich den Rest ihres Leben damit auseinander setzen müssen und wenn sie Pech hat, wird sie nicht mehr in ein unbeschwertes Leben zurückfinden.

Ich argumentiere als jemand, der sich in der Opferpsychologie ziemlich gut auskennt und ich weiss auch, dass ein angemessenes Urteil Wunden nicht heilen kann, aber sicherlich dem Opfer ein bisschen seiner Würde zurückgeben kann.
Wenn das versäumt wird, hat die Justiz meiner Meinung nach versagt.
 
@toubab Trotzdem gilt der “Grund“satz der Resozialisierung. Für die Ausnahmen gibt es zum Beispiel die Sicherungsverwahrung oder den Maßregelvollzug.
Klar ist nicht alles im Strafrecht gerecht, aber es funktioniert m. E. ganz gut. Ich maüe mir an, das beurteilen zu können, da ich selbst fast 10 Jahre lang Strafrecht praktiziert habe..auch Jugendstrafrecht.

Ich kenne nur leute die sich nie aenderten, da liegt der unterschied.
 
@Paulemaus lies mal meinen Beitrag nochmal genau. “erweitert“ um Erziehung hatte ich geschrieben. Klar, die steht im Jugendstrafrecht im Vordergrund, aber trotzdem gibt es auch JugendSTRAFE..und das ist auch gut und richtig.

Und ja, ich weiß, was es für ein Opfer von Schlägen und Vergewaltigung bedeutet (ich war mit einer verheiratet).
 
Ergänzend dazu:

1992 wurde in Mülheim-Kärlich ein kleines Mädchen namens Shari S.exuell missbraucht und ermordet. Ich kannte die Kleine vom Sehen, weil sie in die Kita gegenüber meiner Arbeitsstelle ging und wir mit "unserem" Wohnheim gute Kontakte zu der Kita hatten.
Der Täter war ein 23jähriger, der in seiner Jugend zweimal wegen S.exuellem Missbrauchs von minderjährigen Mädchen vor Gericht stand.
Ich habe mich schon damals gefragt, warum der Täter überhaupt noch mal die Gelegenheit bekam, sich ein Opfer zu suchen.
Der Fall schlug hohe Wellen und als ich gelesen habe, wie die 6jährige um ihr Leben gebettelt und verhandelt hat, kamen mir die Tränen. Sie hat dem Täter 100 DM angeboten, damit er sie leben lässt. Ihre Mutter würde das "viele Geld" sicher bezahlen.

Ich war schon immer auf der Seite der Opfer. Die Täter interessieren mich nur insofern, als dass sie nie wieder die Gelegenheit bekommen sollen, wieder ein Opfer zu finden. Ansonsten sind sie mir schnuppe und es interessiert mich einen feuchten Kehricht, ob sie Entwicklungsmöglichkeiten haben oder nicht.
Ich stelle nur immer wieder fest, wenn ich mich mit solchen Taten beschäftige, dass die Opfer und Angehörigen erschreckend alleingelassen werden im Gegensatz zum Täter, der im Mittelpunkt steht und für den ganze Batterien als Resozialisierungshelfer bereitstehen.
 
Emm, wenn man unter dem deutschen Grundgesetz lebt und diesen Schutz auch für sich in Anspruch nehmen will, dann sollte man auch den "Rest" respektieren...

Auch den Grundsatz der Resozialisierung...

Was mich immer wieder fassungslos werden lässt, ist die immanente Arroganz bei den Todesstrafe-Verfechter, die es ja auch in Kauf nehmen, mal den Falschen erwischen zu können. Und soweit ich weiß, ist die Todesstrafe halt nicht reversibel....
 
Ich kann nur sagen das es jetzt allgemein bekannt ist das haftstrafe und sozialisierung nicht gut zusammen gehen.

In holland stehen die gefaengnisse leer, es ist billiger und sinnvoller die leute mit ein fussfessel auszurüsten und sie so unter kontrolle zu halten, psychopathen kann man nicht aendern, die gehören verwahrt, auf immer.
 
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