Nun ja, wenn ich an Herrn Aiwanger denke. Der regiert sogar mit in Bayern. Der konnte sich mal eben damit rausreden, weil er alles auf den Bruder geschoben hat. Wer es glaubt....
Das finde ich nicht vergleichbar.
Es geht ja darum, was Aiwanger vor etlichen Jahren gemacht haben soll. Also vor fast 40 Jahren.
Es wäre vergleichbar, wenn Aiwanger jetzt verbeamtet werden sollte und die Sache mit den Flugblättern sich vor wenigen Jahren ereignet hätte.
So ist das ggf. ein Grund, weshalb ein Politiker vielleicht zurücktreten sollte, aber es hat doch nichts mit der Handhabe des bayrischen Landes zu tun?
Ich meine auch, dass man als Referendar für das Lehramt - zumindest in NDS war das früher so - auf Zeit verbeamtet wird.
(Während fertiges Lehrpersonal ja durchaus „nur“ angestellt sein kann)
Offenbar gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede darin, inwiefern für diese „vorübergehenden“ Beamten dieselben Voraussetzungen gelten wie für echte.
Also, inwiefern es bei Vorstrafen zB Einzelfallbegutachtungen gibt oder ob diese immer ausschließend sind (bis sie aus dem Führungszeugnis getilgt sind), ob Jugendstrafen gleichwertig zu anderen sind und so weiter.
Es würde mich nicht überraschen, wenn Bayern da generell strenger wäre - das ist ja in Hinsicht auf schulische Dinge dort im Vergleich mit anderen Bundesländern beim einigen Sachen so.
Hinweis - von dem ich nicht weiß, ob er relevant ist, weil evtl. andere Vorschriften gelten: in Lanas Beispiel ging es um ein Referendariat als Jurist, hier geht es um eines als Lehrerin.
Ich glaube, das ist unterschiedlich.
Juristen sind bspw. in Ba-Wü in einem "öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis", wenn sie Referendariat machen.
Lehrer sind in Ba-Wü während des Referendariats, meine ich, Beamte auf Widerruf.
Es gibt da relativ schwammige Parameter, die an die Verfassungstreue angesetzt werden.
Oder man denke an den Mann, der eine schlafende Frau missbraucht hat und den das Amtsgericht München lieber nicht so hart bestraft hat, damit er seinen Beamtenstatus nicht verliert...
Also Einzelurteile von Strafgerichten, noch dazu Amtsgerichten, sind sicherlich keinerlei Maßstab um zu schauen, wie ein Bundesland mit dem Beamtenstatus umgeht.
Im Übrigen wird vor Gericht auch häufig berücksichtigt, welche Folge eine Verurteilung hat, z.B. beruflich weil man den Führerschein verliert oder weil ein Arbeitsberbot z.B. wg. dem Jugendchutzgesetz droht.
Und je nach Richter wird das sehr unterschiedlich gehandhabt, teilweise hart, teilweise erstaunlich mild.
Im Übrigen ist das Urteil meines Wissens nicht rechtskräftig und wird vor dem Landgericht München I nochmal verhandelt werden.