WTF ?!-Thread

Übrigens mein aktuelles WTF ... Musk ...



Einfach kurz vor dem (wahrscheinlich) letzten runden Gedenktat zur Befreiung von Ausschwitz.



Ich habe große Teile der Gedenkveranstaltung angesehen und bin wirklich fassungslos, wie man so respektlos sein kann.
 
Wer Referendariat machen möchte, muss eine gewisse Verfassungstreue aufweisen.

Ich meine auch, dass man als Referendar für das Lehramt - zumindest in NDS war das früher so - auf Zeit verbeamtet wird.

(Während fertiges Lehrpersonal ja durchaus „nur“ angestellt sein kann)

Offenbar gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede darin, inwiefern für diese „vorübergehenden“ Beamten dieselben Voraussetzungen gelten wie für echte.

Also, inwiefern es bei Vorstrafen zB Einzelfallbegutachtungen gibt oder ob diese immer ausschließend sind (bis sie aus dem Führungszeugnis getilgt sind), ob Jugendstrafen gleichwertig zu anderen sind und so weiter.

Es würde mich nicht überraschen, wenn Bayern da generell strenger wäre - das ist ja in Hinsicht auf schulische Dinge dort im Vergleich mit anderen Bundesländern beim einigen Sachen so.

Hinweis - von dem ich nicht weiß, ob er relevant ist, weil evtl. andere Vorschriften gelten: in Lanas Beispiel ging es um ein Referendariat als Jurist, hier geht es um eines als Lehrerin.
 
Ich denke, der Unterschied ist:

In dem einen Fall geht es ua darum, wie Beamtenrecht angewendet wird, wenn ein Kandidat (möglicherweise) straffällig wird/geworden ist.

- im anderen Fall wird ein Urteil so verfasst, dass es gar nicht erst mit dem Beamtenrecht kollidiert.

Die Instanzen sind aber jeweils andere.
 
Dazu kommt bei Lehrern noch die Frage:

Darf jemand „Staatsdiener“ werden, der oder die den Staat in seiner jetzigen Form ablehnt?

Zweite Frage: deutet die Aussage, Marxistin zu sein, heute noch automatisch darauf hin, dass man das Grundgesetz nicht akzeptiert und dessen Abschaffung anstrebt?

Ist vielleicht ganz gut, wenn ein Gericht das klärt.
 
Ich meine auch, dass man als Referendar für das Lehramt - zumindest in NDS war das früher so - auf Zeit verbeamtet wird.

(Während fertiges Lehrpersonal ja durchaus „nur“ angestellt sein kann)

Offenbar gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede darin, inwiefern für diese „vorübergehenden“ Beamten dieselben Voraussetzungen gelten wie für echte.

Also, inwiefern es bei Vorstrafen zB Einzelfallbegutachtungen gibt oder ob diese immer ausschließend sind (bis sie aus dem Führungszeugnis getilgt sind), ob Jugendstrafen gleichwertig zu anderen sind und so weiter.

Es würde mich nicht überraschen, wenn Bayern da generell strenger wäre - das ist ja in Hinsicht auf schulische Dinge dort im Vergleich mit anderen Bundesländern beim einigen Sachen so.

Hinweis - von dem ich nicht weiß, ob er relevant ist, weil evtl. andere Vorschriften gelten: in Lanas Beispiel ging es um ein Referendariat als Jurist, hier geht es um eines als Lehrerin.

Ich glaube die Verbeamtung als Referendar auf Lehramt ist dort, wo sie erfolgt, auf Widerruf.

Könnte sie eigentlich Referendar auf Lehramt in einem Bundesland machen, das Lehrer nicht generell verbeamtet?
 
Ah, ok - ich weiß ehrlich gesagt nicht genau, wie das funktioniert. :hallo:
Durch Schöffen soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt werden und es soll eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden. Die Schöffen sollen die Berufsrichter und Justiz überwachen und zusammen mit dem Berufsrichter zu einem Urteil kommen. Theoretisch können die zwei Schöffen den Berufsrichter auch überstimmen, in der Praxis dürfte dies aber so gut wie nie vorkommen. Übrigens, abgesehen von Berlin, tragen Schöffen keine Roben.
Schöffen enthalten keine Vergütung, aber eine Entschädigung. Die Grundlage dafür bildet das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz. Pauschal erhält ein Schöffe 7 Euro pro Stunde. Zusätzlich können Verdienstausfall, Fahrtkosten, Nachteile bei der Haushaltsführung und sonstige Aufwendungen entschädigt werden.
 
Ich würde nicht sagen, dass in einem Schöffengericht die Richterin das Urteil gefällt hat und die Schöffen es nur hingenommen haben. Das würde die Institution Schöffengericht ad absurdum führen.
 
Nun ja, wenn ich an Herrn Aiwanger denke. Der regiert sogar mit in Bayern. Der konnte sich mal eben damit rausreden, weil er alles auf den Bruder geschoben hat. Wer es glaubt....


Das finde ich nicht vergleichbar.
Es geht ja darum, was Aiwanger vor etlichen Jahren gemacht haben soll. Also vor fast 40 Jahren.
Es wäre vergleichbar, wenn Aiwanger jetzt verbeamtet werden sollte und die Sache mit den Flugblättern sich vor wenigen Jahren ereignet hätte.
So ist das ggf. ein Grund, weshalb ein Politiker vielleicht zurücktreten sollte, aber es hat doch nichts mit der Handhabe des bayrischen Landes zu tun?

Ich meine auch, dass man als Referendar für das Lehramt - zumindest in NDS war das früher so - auf Zeit verbeamtet wird.

(Während fertiges Lehrpersonal ja durchaus „nur“ angestellt sein kann)

Offenbar gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede darin, inwiefern für diese „vorübergehenden“ Beamten dieselben Voraussetzungen gelten wie für echte.

Also, inwiefern es bei Vorstrafen zB Einzelfallbegutachtungen gibt oder ob diese immer ausschließend sind (bis sie aus dem Führungszeugnis getilgt sind), ob Jugendstrafen gleichwertig zu anderen sind und so weiter.

Es würde mich nicht überraschen, wenn Bayern da generell strenger wäre - das ist ja in Hinsicht auf schulische Dinge dort im Vergleich mit anderen Bundesländern beim einigen Sachen so.

Hinweis - von dem ich nicht weiß, ob er relevant ist, weil evtl. andere Vorschriften gelten: in Lanas Beispiel ging es um ein Referendariat als Jurist, hier geht es um eines als Lehrerin.

Ich glaube, das ist unterschiedlich.
Juristen sind bspw. in Ba-Wü in einem "öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis", wenn sie Referendariat machen.
Lehrer sind in Ba-Wü während des Referendariats, meine ich, Beamte auf Widerruf.
Es gibt da relativ schwammige Parameter, die an die Verfassungstreue angesetzt werden.

Oder man denke an den Mann, der eine schlafende Frau missbraucht hat und den das Amtsgericht München lieber nicht so hart bestraft hat, damit er seinen Beamtenstatus nicht verliert...


Also Einzelurteile von Strafgerichten, noch dazu Amtsgerichten, sind sicherlich keinerlei Maßstab um zu schauen, wie ein Bundesland mit dem Beamtenstatus umgeht.

Im Übrigen wird vor Gericht auch häufig berücksichtigt, welche Folge eine Verurteilung hat, z.B. beruflich weil man den Führerschein verliert oder weil ein Arbeitsberbot z.B. wg. dem Jugendchutzgesetz droht.
Und je nach Richter wird das sehr unterschiedlich gehandhabt, teilweise hart, teilweise erstaunlich mild.

Im Übrigen ist das Urteil meines Wissens nicht rechtskräftig und wird vor dem Landgericht München I nochmal verhandelt werden.
 
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