WTF ?!-Thread

  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi MadlenBella ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es handelt sich um rituelle Schlachtung und die ist tatsächlich tierschutzkonform.

Dein Artikel bezieht sich auf Deutschland und auf die Methode, das Tier vor der Schächtung zu betäuben. Diese Praktik wird von einigen muslimischen Verbänden jedoch nicht als "richtiges" Schächten anerkannt, weshalb Österreich es mit dem umgekehrten Weg ad absurdum führt. Dem Tier wird der Kehlschnitt gesetzt und anschließend wird es betäubt. Das Leid wird hierbei zwar verkürzt, jedoch wird dem Tier eindeutig unnötiges Leid zugefügt. Und das ist in der Tat nicht gutzuheißen, gleichwohl es in Österreich (jetzt) rechtlich erlaubt ist.
Mausos Artikel handelt von Österreich und der erwähnten Praktik der Betäubung nach dem Kehlschnitt. Und darüber regt er sich zu Recht auf.
 
nein eben nicht..erst NACH dem Schnitt.

In Deutschland werden sie vor dem Schnitt betäubt.
Daher ging ich davon aus, dass es in Österreich auch so sei.

Ob das im religiösen Sinne ausreicht, ist umstritten, aber es ist so.

Ganz streng religiöse Juden und Muslime (und früher auch Zeugen, daher weiß ich das) setzen daher auf „korrekt geschächtetes“ Importfleisch.

Dass es um eine Betäubung nach dem Schnitt ging, hab ich übrigens glatt überlesen :uhh:

Es steht ja im letzten Satz, aber der wirkte auf mich offenbar so absurd, dass mein Hirn gedacht hat: „Kann nur falsch sein!“ - Und „nach“ durch „vor” ersetzt hat...

Edit: Alter, das war definitiv ein Freudscher Verleser!
 
Ja, die gibt es. Und wenn dann geschächtet wird - was es zum Opfertest definitiv wird - wird vor dem Schnitt betäubt!
 
Ja, die gibt es. Und wenn dann geschächtet wird - was es zum Opfertest definitiv wird - wird vor dem Schnitt betäubt!
Nein eben nicht..
Nach Aufnahme des Tierschutzes als in Art. 20a des hat das im Urteil vom 23. November 2006 nicht ausgeschlossen, dass einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen erteilt werden kann, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen.
 
Ja, die gibt es. Und wenn dann geschächtet wird - was es zum Opfertest definitiv wird - wird vor dem Schnitt betäubt!

Nein.
Das betäubungslose schächten erfordert in Deutschland nur eine Ausnahmegenehmigung, die man beim zuständigen Veterinäramt beantragen kann.

Ich kenne im speziellen nur die Vorschriften in Niedersachsen.
Diese sind:
1) Der Antragsteller muss seine Sachkunde zum Töten eines Wirbeltieres nachweisen, sprich z.B. Schlachter sein.
2) Er muss "substantiiert und nachvollziehbar" darlegen, dass er aus religiösen Gründen nur Fleisch betäubungslos geschächteter Tiere verzehren darf. Das erfolgt im Normalfall über die Mitgliedschaft einer Religionsgemeinschaft, z.B. einer muslimischen.
3) Er muss nachweisen, dass die Tötung in den Räumlichkeiten eines abgenommenen Schlachtbetriebes stattfindet.

In Niedersachsen wurden im Jahr 2019 Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose schächten von 200 Tieren ausgestellt.
Dies trifft in erster Linie Schafe.

Aus dem Grund, auch wenn das pauschalisierend ist, verkaufe ich keine Schafe an muslimische Mitbürger - es sei denn sie kommen mit Bürgen, die ich persönlich kenne. Und ich verkaufe generell keine Tiere in der Zeit von Juni/Juli bis Ende August, außer an mir persönlich bekannte Käufer.
 
Völlig wertfrei: sowohl die deutsche als auch die österreichische rituelle Schlachtung ist EU-konform. Nichts anderes wollte ich zum Ausdruck bringen.
 
@Meizu

Würde ich auch an deiner Stelle dann nicht tun - ich weise aber darauf hin, dass das Opferfest auch mal im Dezember stattfinden kann. Das ist nicht auf Juli/August beschränkt, sondern wandert durch das Jahr, weil im muslimischen Kalender die Monate nach dem Mond gezählt werden oder so ähnlich.

Ich meine außerdem, in NRW sei es anders. Ich schaue aber gern nochmal nach.
 
Es sagt ja auch keiner, dass es verboten ist.
Fakt ist aber: In dem Fall kam die Betäubung nach dem Schnitt, wie es im Artikel steht.
Sowohl die Variante aus dem österreichischen Artikel (Betäubung direkt nach dem Schnitt) als auch die aus dem deutschen Artikel (vor dem Schnitt) ist nach dem jeweiligen Länderrecht tierschutzkonform und beide Gesetze sind EU konform.
Kann man falsch finden, ist aber geltendes Recht.
 
Hast du eigentlich den von dir verlinkten Artikel gelesen?
Die Schafe werden selbstverständlich betäubt.

Völlig wertfrei: sowohl die deutsche als auch die österreichische rituelle Schlachtung ist EU-konform. Nichts anderes wollte ich zum Ausdruck bringen.

:rolleyes:

Gib doch einfach zu, dass DU den Artikel nicht vollständig gelesen hast, statt jetzt derart unbeholfen zurück zu rudern.
Du dachtest die Schafe werden betäubt, aber das werden sie in Österreich erst nach dem Kehlschnitt und in Deutschland (je nach Bundesland und Vet Amt) auf Ausnahmegenehmigung hin sogar gar nicht. Beides ist rechtskonform, aber zu verurteilen.
 
Hey - ich habe ihn in jedem Fall gelesen. Aber ehrlich so schnell, dass mein Hirn den letzten Satz mit vorhandenem Wissen selbst ausgefüllt hat, bevor ich ganz zu Ende war.

Fazit: AutoAusfüllen ist nicht immer praktisch. :nee:
 
:rolleyes:

Gib doch einfach zu, dass DU den Artikel nicht vollständig gelesen hast, statt jetzt derart unbeholfen zurück zu rudern.
Du dachtest die Schafe werden betäubt, aber das werden sie in Österreich erst nach dem Kehlschnitt und in Deutschland (je nach Bundesland und Vet Amt) auf Ausnahmegenehmigung hin sogar gar nicht. Beides ist rechtskonform, aber zu verurteilen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. ICH habe beide Artikel UND die EU Verordnung gelesen. Und sogar verstanden.
Lies mal nochmal nach, was ich geschrieben habe. Jedenfalls habe ich nicht geschrieben, dass die Schafe in Österreich vor dem Schnitt betäubt werden. Ich muss nicht zurückrudern.
 
Sie hat aber - im Gegensatz zu mir - nicht geschrieben, dass sie vor dem Schnitt betäubt werden.

Dass sie betäubt werden, ist ja nun Fakt, auch wenn ich den tieferen Sinn von "direkt nach dem Schnitt" nicht wirklich erkennen kann.

Streng genommen geht es also tatsächlich nicht um "betäubungsloses" Schächten.

Edit: Und es steht auch nirgends in dem Artikel drin, dass es um "betäubungsloses" Schächten geht. Sondern es steht explizit drin, dass die Schächtung mit Betäubung erfolgt.

Und erst im letzten Satz, dass die Betäubung direkt nach dem Schnitt gesetzt wird.

Wie gesagt: Finde ich schlimm, kann man sich drüber aufregen. Aber dann regt man sich eben über "Schächten mit Betäubung erst nach dem Schnitt" auf. Und nicht über "betäubungsloses Schächten".

 
@Meizu
Ja, und? Sie werden betäubt (nach dem Schnitt).
Mauso hat was von betäubungslosem Schächten geschrieben. Und das ist es nicht.
 
Sie hat aber - im Gegensatz zu mir - nicht geschrieben, dass sie vor dem Schnitt betäubt werden.

Dass sie betäubt werden, ist ja nun Fakt, auch wenn ich den tieferen Sinn von "direkt nach dem Schnitt" nicht wirklich erkennen kann.

Streng genommen geht es also tatsächlich nicht um "betäubungsloses" Schächten.

Edit: Und es steht auch nirgends in dem Artikel drin, dass es um "betäubungsloses" Schächten geht. Sondern es steht explizit drin, dass die Schächtung mit Betäubung erfolgt.

Und erst im letzten Satz, dass die Betäubung direkt nach dem Schnitt gesetzt wird.

Wie gesagt: Finde ich schlimm, kann man sich drüber aufregen. Aber dann regt man sich eben über "Schächten mit Betäubung erst nach dem Schnitt" auf. Und nicht über "betäubungsloses Schächten".

Danke.
 
20200806_162912.jpg

Aldi Nord verkauft diese Woche Gesellschaftsspiele. Wobei ich dieses jetzt nicht gerade als gesellschaftsfähig bezeichnen würde. :wtf:
 

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