WT für Schäferhund

einalem

10 Jahre Mitglied
Hallo alle Miteinander!

Ich habe keinen Listenhund sondern einen Schäferhund, habe mich aber hier angemeldet, weil ich nirgendwo sonst so viele Infos zum WT gefunden habe. Vielleicht kann mir hier auch einer weiterhelfen?

In einem kleinen Waldstück bei uns in der Stadt tummeln sich eine bestimmter Typ Hundehalter: gehen nirgendwo anders mit den Hunden raus, immer in großen Gruppen, mehr zum Quatschen als zur Beschäftigung mit dem Hund, viele kleine Hunde und Labradore usw. Die Hunde laufen alle frei, hören mehr schlecht als recht und Rücksicht ist ein Fremdwort. Dort bin ich ein paar Mal mit meinem Schäferhund angeeckt. Wenn ich ihn an der Leine hatte, sind die anderen Hunde frei auf ihn zu, er hat dann an der Leine gekläfft und gezerrt. Freilaufend stürmt er oft auf die anderen Hunde zu, worauf deren Halter dann immer in echte Panik verfallen. Und schon wurde er dort als gefährlich und aggressiv eingeschätzt.

Mein Rüde ist ein unsicherer Typ und wahrlich nicht aggressiv oder dominant. Er stürmt oft auf andere Hunde zu, jedoch ohne zu attackieren oder gar zu beißen. Leider ist er im Moment des Stürmens auch nicht abrufbar. Sofort nach Kontakt mit dem Hund hört er wieder. Daher mache ich ihn bei Hundekontakten an die Leine, stellen einen kontrollierten Kontakt her oder eben auch nicht und erst dann ist freies Spiel angesagt. Wir arbeiten aber auch an dem Thema, dass er auch frei bei Hundekontakt z kontrollieren ist.

So, lange Vorrede. Jetzt ist es zu einem Vorfall mit einem kleinen Hund gekommen, der meinen angebellt hat, daraufhin kam es zu einer kleinen Rauferei, in der der andere Hundehalter seinen Hund immer wieder an der Leine in die Luft hochgezogen hat. Der Halter hat einen riesigen Aufstand gemacht, Ordnungsamt gerufen, obwohl vor Ort keine Verletzung festzustellen war. Der Tierarzt hat dann am Po zwei kleine Macken gefunden. Danach Anzeige mit riesigem Trara beim Ordnungsamt. Zur Krönung des Ganzen haben einige der Spaziergänger (wie oben beschrieben) sich verabredet, sich beim OA über meinen Hund zu beschweren "der ist psychisch gestört" "dem sollte man eine Kugel in den Kopf jagen" "der ist aggressiv und dominant". Nun wurde uns kurze Leine und Maulkorb angekündigt und Überprüfung durch den Amtstierarzt. Ich sehe nun den WT auf uns zukommen. Bis dahin haben wir das Thema mit den anderen Hunden auch freilaufend im Griff denke ich. Etwas Sorge macht mir die Vereinsamung. Da kann es gut sein, dass er sich bedrängt fühlt und bellend in die Leine springt.

Nun meine Fragen:
Wird er durch den WT von dieser ganzen Hetzkampagne "frei gesprochen" und es ist alles wieder normal? Oder gelten dann die Regeln wie für Listenhunde?
Darf dann nur ich ihn führen oder jeder der Familie?
Wo finde ich die genauen Regeln und Verordnungen des Landeshundegesetzes für den WT?
Wer nimmt den WT ab?
Wo kann ich für den WT üben?

Ich wäre für jeden Hinwies dankbar.

PS: Ich werde versuchen, mich auch rechtlich gegen diese Art von Mobbing zu wehren, aber erstmal geht es um meinen Hund und unsere Spaziergänge;)
 
  • 19. April 2024
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Hi einalem ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Verhaltenstest wird durchgeführt um festzustellen, ob Dein Hund zukünftig als gefährlicher hund nach § 3 des Landeshundegesetzes zu behandeln ist.
Wenn Ihr den Test besteht widerlegt Ihr den Gefahrenverdacht, der aufgrund des Vorfalls mit dem kleinen Hund entstanden ist.

Aus den Verwaltungsvorschriften zum LHG NRW:

3.3.1.3 Zu § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 5 (Hunde, die sich als bissig erwiesen haben)

Als bissig gilt ein Hund, der einen Menschen durch einen Biss verletzt oder geschädigt hat, ohne dass er dazu provoziert worden ist (Nr. 3) oder der einen anderen Hund gebissen hat, ohne von diesem angegriffen worden zu sein, oder sich über eine Unterwerfungsgeste hinweggesetzt hat (Nr. 5).

Ein Hund gilt nicht bereits als bissig, wenn er allein zur Verteidigung einer Aufsichtsperson oder zur eigenen Verteidigung gebissen hat. Ebensowenig rechtfertigt ein arttypisches "Schnappen" als Schreck- oder Abwehrreaktion die Feststellung der Bissigkeit, soweit dadurch keine Verletzungen verursacht wurden.

Ob sich ein Hund als bissig im Sinne von Nr. 3 oder 5 erwiesen hat, wird von der örtlichen Ordnungsbehörde auf der Grundlage eines Gutachtens (fachliche Stellungnahme) der amtli-chen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes festgestellt. Da das Beißen Bestandteil des artgemäßen typischen Verhaltensrepertoires des Hundes ist, kann ein Beißvorfall nur unter Würdigung aller Umstände eine Bissigkeit im Sinne von Nr. 3 oder 5 begründen. Eine Ermittlung des Geschehensablaufes, der zu dem Beißvorfall geführt hat, ist erforderlich und erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde. Dies gilt auch für die Frage, ob das Beißen zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah (§ 24 VwVfG.NRW.). Zu ermitteln ist auch, ob und inwiefern der Hund in der Vergangenheit bereits in Vorfälle verwickelt war, die Tatbe-stände der Nrn. 3 bis 6 betreffen.

Die Vorführung des zu beurteilenden Hundes bei der amtlichen Tierärztin/beim amtlichen Tierarzt ist zu veranlassen oder nach § 12 Abs. 1 anzuordnen.

Der Hund kann sich bereits durch einen Beißvorfall als bissig im Sinne von Nr. 3 oder 5 erweisen. Bissigkeit liegt in jedem Fall vor, wenn festgestellt wurde, dass der Hund mehr als einen Beißvorfall verursacht hat, ohne dazu provoziert worden zu sein.

Sofern ein Beißvorfall zwischen Hunden vorliegt, begründen Spielen, Raufen und andere artgemäße Verhaltensweisen von Hunden allein nicht die Feststellung der Bissigkeit im Sinne von Nr. 5. Hinzu kommen müssen hier weitere Umstände, z.B. eine erhebliche Verletzung eines Tieres oder Beißen trotz erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik.

Ziel der Begutachtung ist herauszu-finden, ob die Einstufung als gefährlicher Hund nach § 3 Abs. 3 gerechtfertigt ist. Die örtliche Ordnungsbehörde soll das Ergebnis der Begutachtung bei ihrer Entscheidung beachten.

Quelle:

Hier findest Du alles zum Landeshundegesetz:


Für § 3 Hunde kann die Verhaltensprüfung nur beim Veterinäramt absolviert werden.
 
Hallo Ute,

herzlichen Dank, jetzt bin ich deutlich informierter und beruhigter.

Der kleine Hund hat meinen zuerst angekläfft und in dem Durcheinander, das dann folgte, als der kleine an der Leine hichgezogen wurde, ist es wohl zu dieser kleinen Verletzung gekommen. Damit dürfte das Thema -Kompetenz und Fairneß beim Amt vorausgesetzt- hoffentlich bald vom Tisch sein.

Es wäre schön, wenn auch Hundehalter kleiner Hunde eine Sachkundeprüfung machen müssten, dann sähe der Alltag etwas anders aus. Und ein schwarzer Hund ist nicht automatisch gefährlich;))

Lieben Dank
Melanie
 
Er stürmt oft auf andere Hunde zu, jedoch ohne zu attackieren oder gar zu beißen. Leider ist er im Moment des Stürmens auch nicht abrufbar.
Sorry, aber in dem Falle sollte der Hund sofort angeleint werden, nicht jeder Hund steht auf Konfrontationen dieser Art.

Leider kenne ich diese Begegnungen zur Genüge und darf dann wieder Tage Sozialarbeit bei meinem Hund leisten, der nämlich bei solchen Begegnungen leicht in Panik verfällt.

Ich denke Du hattest Zeit genug Rücksicht auf die anderen Hunde und Halter auszuüben - nun ist denen einfach der Kragen geplatzt. Bei mir hätte es wohl nicht so lange gedauert.
 
Ich glaube, ich habe nicht gesagt, dass ich ihn nicht anleine, oder? Ich weiß auch nicht, wieso Du Dir davon ein Bild machen kannst. Ich leine ihn vor jedem Hundekontakt an, kläre mit dem Besitzer, ob Kontakt ja oder nein und lasse ihn dann laufen.

Es ist nur schwierig, wenn andere ihre Hunde nicht anleinen, nicht abrufen und auf meinen angeleinten Hund zustürmen, der dann an der kurzen Leine angekläfft wird. Das ist leider in einem bestimmten Waldstück so üblich. Was mir dort mit meinem angeleinten Hund bei Fuß alles passiert ist, will ich hier gar nicht beschreiben. Daher habe ich ihn dort bei freilaufenden stromernden Hunden auch laufen lassen.

In keinem anderen Auslaufgebiet hatten wir jemals irgendwelche Schwierigkeiten.

Ich habe die Frage hier auch nur aus rechtlichen Informationsgründen gestellt und hierzu habe ich Dank Ute viel erfahren.
 
Ich würde die Angelegenheit erst einmal mit einem Anwalt besprechen.
Ein guter Anwalt hierfür ist Hr. Weidemann von
Adresse findest du unter dem Link "Vorstand" auf der Seite.
Er kann dir sicherlich helfen.
Ich persönlich würde so eine Angelegenheit nicht ohne Rechtsbeistand erledigen.
 
Ich glaube, ich habe nicht gesagt, dass ich ihn nicht anleine, oder? Ich weiß auch nicht, wieso Du Dir davon ein Bild machen kannst. Ich leine ihn vor jedem Hundekontakt an, kläre mit dem Besitzer, ob Kontakt ja oder nein und lasse ihn dann laufen.

Es ist nur schwierig, wenn andere ihre Hunde nicht anleinen, nicht abrufen und auf meinen angeleinten Hund zustürmen, der dann an der kurzen Leine angekläfft wird. Das ist leider in einem bestimmten Waldstück so üblich. Was mir dort mit meinem angeleinten Hund bei Fuß alles passiert ist, will ich hier gar nicht beschreiben. Daher habe ich ihn dort bei freilaufenden stromernden Hunden auch laufen lassen.

In keinem anderen Auslaufgebiet hatten wir jemals irgendwelche Schwierigkeiten.

Ich habe die Frage hier auch nur aus rechtlichen Informationsgründen gestellt und hierzu habe ich Dank Ute viel erfahren.

Hallo und willkommen hier.

Bei dem oben markierten stellt sich aber jetzt die Frage, ob Du den Hund bei der Begegnung denn angeleint hattest oder nicht. Wäre er angeleint, wie kann er dann an den anderen angeleinten Hund?

Einen Anwalt braucht man nun nicht wirklich bei allen Sachen. Sollte es zu einer schriftlichen Verfügung nach dem Test mit Einstufung als gefährlicher Hund kommen, dann kann doch der Anwalt dagegen vorgehen. Und diese Einstufung bekommt man nicht mal eben so im Vorbeigehen, da muss der Hund schon sehr negativ auffallen. Wenn die TE an dem Problem intensiv arbeitet und gut auf den Test vorbereitet ist, muss sie sich doch gar nicht so sehr sorgen, auch wenn so was schon belastet. Nur die TE kann sagen, wie es wirklich pasiert ist und genau da muss sie ansetzen, dass so etwas nicht wieder vorkommen kann.

Viel Erfolg :hallo:
 
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