Wohnungssuche - was ist zu beachten?

Flip81

15 Jahre Mitglied
Ich wollte mal fragen, was man denn bei einer Wohnungssuche mit einen "Kampfi" beachten muss.... Ich möchte mir Laufe des Jahres, evtl. noch einen 2. Hund anschaffen. Sollte man das dem Vermieter gleicht mitteilen? Sollte man lieber selbst eine Anzeige aufgeben?

Könntet ihr mir mal eure Ideen und was man zu beachten hat schreiben?

Danke! :hallo:
 
  • 20. April 2024
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Hi Flip81 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo:hallo:
also ich habe mal in einem anderen Forum solch einen Beitrag gelesen.. naja also ich denke dem Vermieter solltest du es gleich von Anfang an sagen.. sollte man eigentlcih generell machen, wenn man einen Hund hat. Denn meist ist es ja so, das die Vermieter von vorherein sagen, das sie keinen Hund im Haus haben wollen, und grade mit Kampfis.. ist das meist ein problem.. also sag es dem Vermieter vorher auf jedenfall, da bist du dann wenigstens auf der sicheren Seite!
Liebe grüße Angel
 
Tja, Wohnungssuche mit Hund ist schwer, mit Kampfi noch schwerer, und dann mit der Spekulation auf nen evtl zweiten Kampfi ... ich wünsch dir viel viel Glück. Es gibt viele Vermieter die nicht wirklich tollerant mit dem Thema umgehen.

Also wir haben unseren Vermieter sofort gefragt ob wir einen Hund haben dürfen. Es wurde in der Familie besprochen aber trotzdem abgelehnt ... mußten dann die Entscheidung für den Hund fallen lassen.

Würd dem evtl Vermieter auf jeden Fall vorher Bescheid sagen, und für nen weiteren - wenn er ausm Tierheim kommt - braucht man ja eh ein OK vom Vermieter (ist zumindest bei uns so) was man vorlegen kann.
Tip: gib am Besten selbst ne Anzeige auf und leg in der die Karten gleich auf den Tisch - gib den einen Hund auf alle Fälle an und bei nem Termin mit dem potenziellen Vermieter erwähne auch noch sofort den zweiten Hund der folgen könnte.
 
Wenn ich wegen einer Wohnung nachfrage, ist mein 2 bis 3 Satz immer das wir 1 Hund haben (vorher 2 hatten) und 1 Katze.
Manche sagen dann von vorne herein neee Hund will ich nicht, andere Fragen was haben Sie denn für einen. Ich habe durch die Rasse hier noch nie ein Problem bei der Wohnungssuche gehabt.

Unsere jetztigen Vermieter (Ostern wohnen wir 7 Jahre hier) wollten bei der Besichtigung nur, das wir den Hund mitbringen - das haben Sie im Nebenhaus, da sind welche mit 3 Hunden eingezogen, auch so gehändelt.
Und wir haben unseren Hund im Mietvertrag mit drin stehen (namentlich) und als wir einen Pflegehund aufnahmen, habe ich das bei einer Tasse Kaffe mit unserer Vermieterin (hat Angst vor Hunden) bei uns in der Wohnung geklärt, und unsere Hündin lag auf Ihren Füßen :) !

Viel Erfolg bei der Wohnugnssuche. Einige WGesellschaften sind auch extrem tollerant bei sog. Kampfis.
 
Auf alle Fälle die Rasse mit in den Mietvertrag schreiben lassen. Das ist wichtig, vor allem bei einem Kampfinger.
Sonst kann dir fristlos gekündigt werden......
 
Midivi schrieb:
Auf alle Fälle die Rasse mit in den Mietvertrag schreiben lassen. Das ist wichtig, vor allem bei einem Kampfinger.
Sonst kann dir fristlos gekündigt werden......

Ich finde den Link leider nicht mehr aber soweit ich weis, kann ein Vermieter trotzt schriftl. Genehmigung fristlos kündigen wenn ein Kampfi gehalten wird, ist und ja leider vor 2 Jahren passiert :(
 
Hä? Kampfi in Bayern? Bevor ich mir 'ne Wohnung in Bayern suche, kläre ich doch wohl mal ab, ob "mein Kampfi" überhaupt da wohnen soll, bzw. kann, oder? Und außerdem kann ein Vermieter alles in den Mietvertrag schreiben.....Beschwert sich ein anderer Mieter, kann er den "Kampfi" auch wieder verbieten. Mich würde übrigens mal interessieren, ob jemand einen Vermieter kennt, der sich gegen "mobbende" Mieter gestellt hat und lieber die "Kampfi-Besitzer" im Haus hat wohnen lassen.
 
Unser Vermeiter hat den Nachbarn die nach uns hier ins Haus mit einzogen klipp und klar gesagt, da ist ein Hund in der EG Wohnung und der hat hier Wohnrecht - falls es Sie stört haben Sie Pech und ziehen besser nicht bei uns ein.
Mittlerweile waren wir mit den Nachbarn und Hund schon 2* im Urlaub zusammen.
Vor unserem Pflegehund hatte usnere Nachbarin allerdings Angst, den wollte Sie bitte nicht kennenlernen - was wir auch akzeptiert haben. Unser Nachbar lag mit iHm auch mal zusammen auf dem Teppich der hatte da garleine Probs. mit .... es regnete für Ihn dann halt, wenn Donna mal hoch gewetzt ist zum Leckerschnorren, von ihr dann halt den gleichen Anteil von der Treppe runter... nur so ganz nah - das wollte Sie nicht und das kann man dann auch akzeptieren.
Sie hätte aber nie verlangt, das er nicht bei uns wohnen darf.
 
Muffel, die letzten vier Zeilen kapier ich nicht so ganz. "kopfkratz"
 
Hallo,

ich meinte zu wissen, wenn man sich eine Wohnung sucht und vorher abklärt (natürlich auch schriftlich geben lässt), dass Hundehaltung erlaubt ist, kann man doch nicht einfach wieder gekündigt bekommen. Ich würde mir natürlich auch schriftlich geben lassen, dass ein "Kampfi" erlaubt ist, oder irre ich mich!?
 
silvester schrieb:
Muffel, die letzten vier Zeilen kapier ich nicht so ganz. "kopfkratz"
Vor unserem Pflegehund hatte unsere Nachbarin allerdings Angst, den wollte Sie bitte nicht kennenlernen - was wir auch akzeptiert haben.
Unser Nachbar lag mit Ihm auch mal zusammen auf dem Teppich der hatte da garkeine Probs. mit Zeus.... es regnete für Ihn dann halt, wenn Donna mal hoch gewetzt ist zum Leckerschnorren, von ihr dann halt den gleichen Anteil von der Treppe runter... nur so ganz nah - das wollte Sie nicht und das kann man dann auch akzeptieren. Von unserer Nachbarin, die Ihn nicht näher kennen lernen wollte, da Sie einiges schlimmes aus seinem Vorleben erzählt bekommen hatte und somit Angst vor Ihm hatte
Sie hätte aber nie verlangt, das er nicht bei uns wohnen darf. Er durfte bei usn bleiben bis zu seinem Tod. (leine eider viel zu kurze Zeit)
Diesen Abschnitt?????

Wir wohnen in einem 2 Famileinhaus bei einem privatem Vermieter... beide Wohnungen in dem Haus sind vermietet.. wir wohnten zuerst drin.

Ist es nun verständlicher???? :hallo:
 
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