wo wohnen nur all die Hundebesitzer?

Laif

Ich kann´s net fassen, ich finde zum verrecken keine Wohnung in der Hunde erlaubt sind u. wenn dann vielleicht einer.....

was soll ich denn nu machen?
Mein Zelt unter einer Brücke aufschlagen? *verzweifel*

vielleicht wisst Ihr ja was im Raum Kleve-Geldern? *hoff*
 
Original erstellt von Laif:
Ich kann´s net fassen, ich finde zum verrecken keine Wohnung in der Hunde erlaubt sind u. wenn dann vielleicht einer.....

was soll ich denn nu machen?
Mein Zelt unter einer Brücke aufschlagen? *verzweifel*

vielleicht wisst Ihr ja was im Raum Kleve-Geldern? *hoff*
So in etwa könnte z.B. eine Anzeige von Dir in der Zeitung aussehen und Zettel an Schwarzen Brettern die Du anpinnst!

Grundsätzlich gilt, dass die Tierhaltung nicht grundsätzlich verboten werden darf.
Auf gut Deutsch, wer gleich zu Anfang sagt, hey ich habe einen Hund/Hunde, der ist selber Schuld.

Einziehen, den Hund ein paar Tage bei Freunden unterbringen, dann zu sich nehmen.
Dann Schreiben aufsetzen an Vermieter.
Hund weggegeben vor einigen Monaten, jetzt Anruf erhalten das er die Futteraufnahme verweigert, dass Du ihn daher wieder zu Dir genommen hast und um Genehmigung bitten.

Klingt krass und abgebrüht, was?
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Ich habe 2 Mal gesagt das ich einen Hund habe, 2 Mal habe ich die Wohnung nicht bekommen.
Die anderen Male habe ich es so wie beschrieben gemacht und hatte eine Wohnung.
Ich hatte sie auch nach meiner Frage noch, es hieß nur: Solange das Tier keinen Dreck und Lärm macht ist es doch ok.
Tja und da ist man als Hundehalter eben gefordert.

Sandra
 
Das Tierhaltung grundsätzlich nicht verboten werden darf ist nicht ganz richtig.
Es kommt auf den Mietvertrag an. Wenn im Mietvertrag Hundehaltung verboten wird, haste keine chance. Genausowenig, wenn die Hausordnung besagt, das Hundehaltung verboten ist.

Was machste denn, wennst die Wohnung nimmst, und dann die Hunde nicht erlaubt sind ???

@Laif
Ich würde vielleicht am Telefon noch nix vom Hund sagen und dann bei der Besichtigung einfach den Hund mitnehmen, damit der Vermieter sich gleich einen Eindruck machen kann von dem Hund.
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einen Hunden mitzunehmen habe ich schon versucht... dann kommt aber, wir können es dem einen nicht erlauben und und dem anderen die Hundehaltung gestatten *dummguck* ist aber auch verständlich irgendwie....

die andere Idee ist auch nicht schlecht aber wenn dann tatsächlich die Kündigung kommt, steck ich noch tiefer im schlamassel als ohnehin schon... ich hab echt keine Ahnung was machen

trotzdem danke
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Hi Laif,

schau mal in der Kontaktbörse, da waren neulich 2 Angebote für Wohnungen mit Hund drin, auch Kampfis. Weiß leider nicht mehr, wo das war, aber vielleicht hast Du ja Glück
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einen Hunden mitzunehmen habe ich schon versucht... dann kommt aber, wir können es dem einen nicht erlauben und und dem anderen die Hundehaltung gestatten *dummguck* ist aber auch verständlich irgendwie....

die andere Idee ist auch nicht schlecht aber wenn dann tatsächlich die Kündigung kommt, steck ich noch tiefer im schlamassel als ohnehin schon... ich hab echt keine Ahnung was machen

trotzdem danke
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Xana, meinste ich würde es schreiben und raten, wenn ich mir meiner Sache nicht sicher wäre?

Sobald in einem Mietvertrag etwas von Tierhaltungsverbot steht, ist dies eine ungültige Passage.
Das ist so, als würdest Du bei einem Vorstellungsgespräch für einen Job gefragt werden, ob Du schwanger bist, wie oft du S.ex hast usw.
Da brauchst Du nicht wahrheitsgemäß drauf antworten und bei dem mit dem Mietvertrag überliest man es.
Es kann ohne Grund nicht gekündigt werden.

Laif, rufe mal einen Anwalt an, der wird Dir das gleiche sagen.

Hier dann auch nochmal was aus dem Web:

Generelles Hundehaltungsverbot

Die Klausel in einem Mietvertrag, daß die Haltung eines Tieres von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, ist unwirksam. Unter diese Klausel fallen auch Kleintiere wie Wellensittiche, Zierfische usw. Gegen deren Haltung kann jedoch unter nahezu keinem Gesichtspunkt ein sachlicher Einwand geltend gemacht werden. Ebenso verhält es sich bei einer Tierhaltung aus gesundheitlichen Gründen wie etwa bei einem Blindenhund. Weil die Klausel generell alle Tiere erfaßt, kann sie keinen Bestand haben. Hat zudem der Vermieter keine konkreten sachlichen Gründe, die gegen die Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall sprechen, muß er diese dulden. Im vorliegenden Fall war die Vermieterin damit nicht berechtigt, die Entfernung eines " Golden-Retriever"-Hundes zu verlangen und den Mietern zu untersagen, in der Mietwohnung einen Hund zu halten.

Landgericht Freiburg, Az.: 3 S 240/93

Mir hat mal ein Vermieter folgendes gesagt:
Hätten sie es nicht erwähnt, dann hätten sie die Wohnung bekommen.
Nun weiß ich jedoch das sie Hunde haben und entscheide mich für einen anderen Mieter.
In Zukunft sagen sie es nicht und bitten sie wenn sie in der Wohnung wohnen um Genehmigung.
- Soviel dazu.

Sandra
 
Original erstellt von SandramitVienna:
Grundsätzlich gilt, dass die Tierhaltung nicht grundsätzlich verboten werden darf.
Auf gut Deutsch, wer gleich zu Anfang sagt, hey ich habe einen Hund/Hunde, der ist selber Schuld.

[gefährlichen Rest gesnipt]

Sandra
Sandra, hier geht es doch um einen Hund! Hundehaltung darf sehr wohl mietvertraglich von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden!

Bitte verbreite solchen Unsinn nicht weiter! Herrchen/Frauchen und Hund fallen damit regelmäßig auf die Schnauze, es sei denn, man erwischt solch dusselige Vermieter, wie es dir geglückt ist.
 
Original erstellt von SandramitVienna:
Xana, meinste ich würde es schreiben und raten, wenn ich mir meiner Sache nicht sicher wäre?

Sobald in einem Mietvertrag etwas von Tierhaltungsverbot steht, ist dies eine ungültige Passage.
Das ist so, als würdest Du bei einem Vorstellungsgespräch für einen Job gefragt werden, ob Du schwanger bist, wie oft du S.ex hast usw.
Da brauchst Du nicht wahrheitsgemäß drauf antworten und bei dem mit dem Mietvertrag überliest man es.
Es kann ohne Grund nicht gekündigt werden.

Laif, rufe mal einen Anwalt an, der wird Dir das gleiche sagen.

Hier dann auch nochmal was aus dem Web:

Generelles Hundehaltungsverbot

Die Klausel in einem Mietvertrag, daß die Haltung eines Tieres von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, ist unwirksam. Unter diese Klausel fallen auch Kleintiere wie Wellensittiche, Zierfische usw. Gegen deren Haltung kann jedoch unter nahezu keinem Gesichtspunkt ein sachlicher Einwand geltend gemacht werden. Ebenso verhält es sich bei einer Tierhaltung aus gesundheitlichen Gründen wie etwa bei einem Blindenhund. Weil die Klausel generell alle Tiere erfaßt, kann sie keinen Bestand haben. Hat zudem der Vermieter keine konkreten sachlichen Gründe, die gegen die Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall sprechen, muß er diese dulden. Im vorliegenden Fall war die Vermieterin damit nicht berechtigt, die Entfernung eines " Golden-Retriever"-Hundes zu verlangen und den Mietern zu untersagen, in der Mietwohnung einen Hund zu halten.

Landgericht Freiburg, Az.: 3 S 240/93

Mir hat mal ein Vermieter folgendes gesagt:
Hätten sie es nicht erwähnt, dann hätten sie die Wohnung bekommen.
Nun weiß ich jedoch das sie Hunde haben und entscheide mich für einen anderen Mieter.
In Zukunft sagen sie es nicht und bitten sie wenn sie in der Wohnung wohnen um Genehmigung.
- Soviel dazu.

Sandra
Dann kann ich nur sagen, hast du halt glück gehabt.

Und das Gerichtsurteil bezieht sich auf die Tierhaltung. Also alle Tiere und das ist unwirksam. Aber ich kann im Mietvertrag sehr wohl die Hundehaltung verbieten aber nicht die Tierhaltung.
Auszug daraus "Weil die Klausel generell alle Tiere erfaßt, kann sie keinen Bestand haben."
Das ist der einzige Grund
wink-new.gif

Der Vermieter hätte nur Hundhaltung verboten reinschreiben müssen und dann hätte der Mieter vor Gericht verloren.

xana
 
@ Laif,
einfach weiter versuchen, es klappt schon. Bei uns war es so, wir hatten noch keinen Hund, es stand aber fest, über kurz oder lang kommt einer. Und das es ein Listenhund wird, selbst die Rasse stand für uns schon fest.
Habe auch sämtlich in Frage kommende Inserate abtelefoniert. Alles kein Probs, hätte die Wohnung sofort bekommen. Als der hund ins Spiel kam, Rumdruckserei. Bis es dann doch klappte. Und meine steht auch mit Rasse, sowie (Anlage 2-Hund) im Mietvertrag.
Ich bin der Meinung, lieber klare Verhältnisse von vornherein schaffen, als danach Ärger zu haben und einen lauernden Vermieter oder Nachbarn, der nur drauf wartet, dir eins reinzudrehen, um dich dann abzuservieren.
Ich hoffe nur, du stehst im Moment nicht unter Druck, eine Wohnung zu finden. Ansonsten wird das Probs schon noch gelöst. Frag halt auch mal auf der Wiese andere Hundehalter, um so mehr Menschen davon wissen, um so eher tut sich was auf.
 
@Xana: Im Großen und Ganzen richtig!

@Sandra: Du solltest wirklich nicht versuchen, dich als Hobbyjurist zu betätigen!

<small>[ 27. November 2002, 23:35: Beitrag editiert von: Wolfgang ]</small>
 
Hallo Wolfgang.
Ich betätige mich hier nicht als Hobbyjurist, nichts liegt mir ferner.
Ich sage nur, was mir von mehreren unabhängigen Anwälten bestätigt wurde.
Aber das sind dann wohl auch alles nur Hobbyjuristen?
biggrin.gif


Außerdem gibt mehr als ein Gerichtsurteil über solche Fälle im Web.

Sandra

Edit wegen Nachtrag.

So auf einer Anwaltsseite gefunden und daher ein mal mehr bestätigt.

Ungültige Passagen kann der Mieter ignorieren


In Mietverträgen sind oft unwirksamen Klauseln. Mieter können den Vertrag trotzdem unterschreiben, da man an rechtswidrige Abmachungen nicht gebunden ist.
Hier Beispiele ungültiger Passagen:


Das Halten von Haustieren ist unzulässig.

Nicht mein Wortlaut, sondern das des Anwalts.

<small>[ 28. November 2002, 02:55: Beitrag editiert von: SandramitVienna ]</small>
 
Liebe Sandra!

Wenn in einem Mietvertrag steht, dass die Hundehaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf oder gar gänzlich verboten ist, hat dies Klausel Rechtswirksamkeit.
 
Original erstellt von SandramitVienna:
In Mietverträgen sind oft unwirksamen Klauseln. Mieter können den Vertrag trotzdem unterschreiben, da man an rechtswidrige Abmachungen nicht gebunden ist.
Hier Beispiele ungültiger Passagen:


Das Halten von Haustieren ist unzulässig.

Nicht mein Wortlaut, sondern das des Anwalts.
Sandra, es hat doch niemand in Abrede gestellt, dass diese Klausel unwirksam ist. Seitdem der BGH 1993 ein absolutes Tierhaltungsverbot in Formular-Mietverträgen für unwirksam erklärt hat, haben die Herausgeber von Formular-Mietverträgen diese Klausel gestrichen. Diese Klausel wirst du daher in den heutigen Formular-Mietverträgen in aller Regel nicht mehr finden.

Statt dessen enthalten aktuelle Formular-Mietverträge meist die Klausel, dass die Hundehaltung der Genehmigung des Vermieters bedarf. Und diese Klausel ist nach herrschender Rechtsmeinung wirksam!

Dein Tipp, den Hund zu verschweigen, grenzt an ein Kamikaze-Unternehmen für Halter und Hund. Deshalb schreibe ich so vehement dagegen.

<small>[ 28. November 2002, 09:37: Beitrag editiert von: Wolfgang ]</small>
 
Da muss ich Wolfgang und Xana mal recht geben.
Ich finde es schon ne Frechheit den Hund zu verschweigen und ihn im Nachhinein "einziehen zu lassen".
Und was ich noch ätzender bei der Sache finde,
der Vermieter ist stinksauer, kann den Mieter, laut Sandras und deren unabhängigen Anwältens Aussage, nicht einfach vor die Tür setzen, aber das schlechte Image der Hundebesitzer ist mal wieder voll und ganz bestätigt. <img border="0" alt="[SoAngry]" title="" src="graemlins/soangry.gif" />
Und das spricht sich dann natürlich auch rum und wen wundert es dann, dass kein Vermieter mehr Hunde erlaubt. <img border="0" title="" alt="[Wütend]" src="mad.gif" />
Ich habe in meinem Mietvertrag auch das Hundehalteverbot, wie leider in jedem offiziellen Hamburger Mietvertrag, aber ich habe ein Extraklausel dazubekommen, dass ich im Fall eines "Einzug" eines Hundes, den Hund auch halten darf. Von mir und dem Vermieter unterschrieben.

Gruss Bine!

<small>[ 28. November 2002, 09:47: Beitrag editiert von: Bine1976 ]</small>
 
Schönen guten Morgen,

den Hund zu verschweigen, halte ich für ebenso rechtswidrig wie gefährlich. Was ist mit den ganzen Beispielen, wo der Vermieter gar die Haltung eines "Listenhundes" verbot und vor gericht Recht bekam. Ich mach mit jetzt nicht die mühe, die Fälle im Netz zu suchen, gelesen habe ich aber einige (im Web und in Fachzeitschriften).

Laif was ist mit MG, kommt das evt. in Frage. Vielleicht könnte ich hier was ausrichten, gib einfach Laut
wink-new.gif
!

Ciao
Jörg

<small>[ 28. November 2002, 09:53: Beitrag editiert von: DerJörg ]</small>
 
@der Jörg.... MG ist etwas weit aber trotzdem dankeschön hab ne Anzeige in die Zeitung gesetzt, vielleicht meldet sich ja ein tierlieber Vermieter *hoff*
 
Kenn da prob!!Aber was nimmt man nicht alles in kauf für die Knutschkugel!!

Und jatzt wohn ich halt an der türkisch-russischen grenze
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Greetz
 
@ amstaff_girl,

biggrin.gif
,ich wohn mittendrin, und muß nach ca 2 Jahren sagen, es wohnt sich lockerer, als in Gegenden, wo jeder so rumläuft, das es ihm in die Nase regnet, nur weil er Hausbesitzer ist und naja, Mieter als das kleinere Übel sieht zur Tilgung seiner Schulden bei der Bank.
 
Original geschrieben von Laif
Ich kann´s net fassen, ich finde zum verrecken keine Wohnung in der Hunde erlaubt sind u. wenn dann vielleicht einer.....

was soll ich denn nu machen?
Mein Zelt unter einer Brücke aufschlagen? *verzweifel*

vielleicht wisst Ihr ja was im Raum Kleve-Geldern? *hoff*
Hör bloß auf Du.......:(
HAbe auch sehr lange gesucht und nur deshalb eine bekommen weil ich meinen großen verschwiegen habe-Klasse oder?:rolleyes:
ALso ich kann dir nur eines anbieten........
die Vogelansicht von allen Brücken in deiner Umgebung.
Ist das nichts???:D
Eure true alias Angie
 
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