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So in etwa könnte z.B. eine Anzeige von Dir in der Zeitung aussehen und Zettel an Schwarzen Brettern die Du anpinnst!Original erstellt von Laif:
Ich kann´s net fassen, ich finde zum verrecken keine Wohnung in der Hunde erlaubt sind u. wenn dann vielleicht einer.....
was soll ich denn nu machen?
Mein Zelt unter einer Brücke aufschlagen? *verzweifel*
vielleicht wisst Ihr ja was im Raum Kleve-Geldern? *hoff*
Sandra, hier geht es doch um einen Hund! Hundehaltung darf sehr wohl mietvertraglich von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden!Original erstellt von SandramitVienna:
Grundsätzlich gilt, dass die Tierhaltung nicht grundsätzlich verboten werden darf.
Auf gut Deutsch, wer gleich zu Anfang sagt, hey ich habe einen Hund/Hunde, der ist selber Schuld.
[gefährlichen Rest gesnipt]
Sandra
Dann kann ich nur sagen, hast du halt glück gehabt.Original erstellt von SandramitVienna:
Xana, meinste ich würde es schreiben und raten, wenn ich mir meiner Sache nicht sicher wäre?
Sobald in einem Mietvertrag etwas von Tierhaltungsverbot steht, ist dies eine ungültige Passage.
Das ist so, als würdest Du bei einem Vorstellungsgespräch für einen Job gefragt werden, ob Du schwanger bist, wie oft du S.ex hast usw.
Da brauchst Du nicht wahrheitsgemäß drauf antworten und bei dem mit dem Mietvertrag überliest man es.
Es kann ohne Grund nicht gekündigt werden.
Laif, rufe mal einen Anwalt an, der wird Dir das gleiche sagen.
Hier dann auch nochmal was aus dem Web:
Generelles Hundehaltungsverbot
Die Klausel in einem Mietvertrag, daß die Haltung eines Tieres von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, ist unwirksam. Unter diese Klausel fallen auch Kleintiere wie Wellensittiche, Zierfische usw. Gegen deren Haltung kann jedoch unter nahezu keinem Gesichtspunkt ein sachlicher Einwand geltend gemacht werden. Ebenso verhält es sich bei einer Tierhaltung aus gesundheitlichen Gründen wie etwa bei einem Blindenhund. Weil die Klausel generell alle Tiere erfaßt, kann sie keinen Bestand haben. Hat zudem der Vermieter keine konkreten sachlichen Gründe, die gegen die Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall sprechen, muß er diese dulden. Im vorliegenden Fall war die Vermieterin damit nicht berechtigt, die Entfernung eines " Golden-Retriever"-Hundes zu verlangen und den Mietern zu untersagen, in der Mietwohnung einen Hund zu halten.
Landgericht Freiburg, Az.: 3 S 240/93
Mir hat mal ein Vermieter folgendes gesagt:
Hätten sie es nicht erwähnt, dann hätten sie die Wohnung bekommen.
Nun weiß ich jedoch das sie Hunde haben und entscheide mich für einen anderen Mieter.
In Zukunft sagen sie es nicht und bitten sie wenn sie in der Wohnung wohnen um Genehmigung.
- Soviel dazu.
Sandra
Sandra, es hat doch niemand in Abrede gestellt, dass diese Klausel unwirksam ist. Seitdem der BGH 1993 ein absolutes Tierhaltungsverbot in Formular-Mietverträgen für unwirksam erklärt hat, haben die Herausgeber von Formular-Mietverträgen diese Klausel gestrichen. Diese Klausel wirst du daher in den heutigen Formular-Mietverträgen in aller Regel nicht mehr finden.Original erstellt von SandramitVienna:
In Mietverträgen sind oft unwirksamen Klauseln. Mieter können den Vertrag trotzdem unterschreiben, da man an rechtswidrige Abmachungen nicht gebunden ist.
Hier Beispiele ungültiger Passagen:
Das Halten von Haustieren ist unzulässig.
Nicht mein Wortlaut, sondern das des Anwalts.
Hör bloß auf Du.......Original geschrieben von Laif
Ich kann´s net fassen, ich finde zum verrecken keine Wohnung in der Hunde erlaubt sind u. wenn dann vielleicht einer.....
was soll ich denn nu machen?
Mein Zelt unter einer Brücke aufschlagen? *verzweifel*
vielleicht wisst Ihr ja was im Raum Kleve-Geldern? *hoff*