Wo ist der "Kampfhund" noch in Sicherheit?

Biggi

Quelle: Web.de Jahresrüblick 2000

Vorschriften engen Kampfhundehalter zunehmend ein

Hamburg (dpa) - "Wenn Bully hier nicht leben darf, dann bringe ich ihn eben in mein Land!" Was der junge Türke aus Hamburg Fernseh-Reportern erzählte, wünschten sich wohl viele Besitzer von Kampfhunden: Den treuen Gefährten irgendwo in Sicherheit bringen, selbst nicht mehr angepöbelt werden, ein Ende der Nerven raubenden Verdächtigungen gegen ihre überwiegend doch friedlichen Tiere. In Deutschland aber ist es eng geworden für Pitbulls, American Staffordshire und Staffordshire-Bullterrier - und sogar für andere große Hunde wie Dobermann und Rottweiler.

Seit der tödlichen Biss-Attacke auf den kleinen Volkan in Hamburg haben der Bund und fast alle Länder die Maßnahmen gegen die klassischen Kampfhundearten drastisch verschärft. In Hamburg wurden die drei genannten Rassen de facto verboten.

Wohin also mit den Tieren? Im Nachbarland Schleswig-Holstein dürfen Bully und Co. von nun an nur noch mit Maulkorb und an der Leine auf die Straße.

Wer mit seinem tierischen Freund nach Niedersachsen flüchten will, hat kaum bessere Aussichten: Dort sollen die drei besonders umstrittenen Tierarten und ihre Kreuzungen in den nächsten zehn bis 15 Jahren ganz ausgerottet werden. Alle lebenden Hunde der drei Arten müssen sich dem so genannten Wesenstest unterziehen - wer bei Hundegebell oder Babyschreien durchdreht, wird eingeschläfert. In Bremen traten ebenfalls Maulkorb- und Leinenzwang in Kraft.

Ganz weit weg also? Im Süden Deutschlands gibt es noch eine Chance, als Wachhund durchzukommen. Aber auch in Baden-Württemberg ist ein Leinen- und Maulkorbzwang vorgesehen. An Nachwuchs ist dann auch im Südwesten nicht mehr zu denken. Die Zucht von Kampfhunden soll wie andernorts unterbunden werden. Zudem muss Herrchen mit besonders hohen Strafen rechnen, wenn "Bully" mal durchdreht: Bis zu 50 000 Mark soll das Bußgeld betragen.

In Bayern, wo die strenge Kampfhundeverordnung schon seit 1992 gilt, werden die theoretisch möglichen Genehmigungen zur Haltung von Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu kaum noch erteilt.

Auch die Hoffnung auf eine Nische an Rhein, Main, Mosel, Ruhr oder Saar erfüllt sich nicht. Hessen verbietet die Zucht, Haltung und das Führen von 16 Kampfhunde-Rassen. Ihre Haltung wird nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Andere Hunde sollen in Tierheimen oder Auffangstationen untergebracht oder eingeschläfert werden. Auch in Rheinland-Pfalz gilt: Kein Handel und Zucht von Pitbull und Konsorten. Bei Verstoß sind auch Haftstrafen möglich.

Die saarländische Landesregierung führt eine Leinen- und Maulkorbpflicht für bis zu 15 gefährliche Hunderassen ein. Hundehalter müssen polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen. In Nordrhein-Westfalen gilt jetzt Leinenzwang für alle Hunde, die größer sind als 40 Zentimeter oder mehr als 20 Kilo wiegen. Für die klassischen Kampfhunde müssen Halter einen "Hundeführerschein" besitzen. Eine zweite Gruppe von 29 Rassen, darunter Dobermann und Rottweiler, darf nur mit behördlicher Erlaubnis gezüchtet und gehalten werden. Für alle gilt: Gefährlichen Hunden droht die Einschläferung.

Im Osten Deutschlands mahlen die Mühlen der Gesetzgebung zum Teil etwas langsamer - oder gründlicher, wie manche meinen. Zwar hat das Magdeburger Kabinett die Zucht und den Handel mit zunächst drei Kampfhunderassen verboten. Zudem müssen sie an der Leine und mit Beißkorb geführt werden. Aber erst zum Jahresende sollen weitere Rassen in ein verschärftes Hundegesetz aufgenommen werden. Dann soll auch ein Hundeführerschein vorgeschrieben werden.

Die Schweriner Regierung will mit ihrer neuen Verordnung vor allem die Halter herausfiltern, die die Hunde als Waffe benutzen. Der so genannte Hundeführerschein ist für jeden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern Pflicht, der mit einem Kampfhund spazieren geht - auch für Touristen. Strände, Spielplätze oder Liegewiesen sind für Kampfhunde ab sofort ganz tabu.

Brandenburg will Zuchtverbot für American Pittbull, American Stafford Terrier und Staffordshire Bullterrier. Vorhandene Tiere sollen sterilisiert oder kastriert werden. In Thüringen werden 13 Kampfhunderassen in die Verordnung aufgenommen. Es gilt ein generelles Zucht- und Kreuzungsverbot. Nach einem bestandenen Wesenstest dürfen Halter die Hunde in der Öffentlichkeit nur noch an der Leine und mit Maulkorb führen.

Das in Sachsen geplante Zuchtverbot für bestimmte Rassen ist jedoch umstritten. In einer Anhörung hatte sich die Mehrzahl der geladenen Experten gegen eine solche Regelung ausgesprochen, weil Aggression bei Hunden kein Trieb ist, sondern erst anerzogen wird. Vorgeprescht sind schon mal die Dresdner: In der Innenstadt gilt Leinenzwang für alle Hunde. Da bleibt für den Zuflucht suchenden Kampfhund und seinen frustrierten Halter nur noch die Anonymität einer wirklich großen Stadt. Aber auch in Berlin hat der Senat zwölf Hunderassen als gefährlich eingestuft - Ausgang gibt es für sie nur noch mit Maulkorb und Leine.

Für den Hundefreund lohnt es sich also kaum, irgendwo in Deutschland eine neue Bleibe zu suchen. Eine Überlebenschance hat "Bully" zwischen Rügen und Garmisch-Partenkirchen nur, wenn er "lammfromm", angetan mit Leine und Beißkorb, bei Fuß bleibt.


Biggi
 
  • 29. März 2024
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Hi Biggi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Liebe Biggi,

solange das Bundeseinheitliche Gesetz nicht raus ist, kann man in Ba-Wü sehr wohl noch züchten. Man muß den Wesentest bestanden haben.
Eine Stadt meines Wissens hat zwar Kampfhundesteuer eingeführt, diese wird aber fallen gelassen wenn der Wesentest oder BH bestanden ist. Ebenso ist der Hund dann Maulkorbbefreit. Leinepflicht besteht in dieser Stadt für ALLE Hunde.

Liebe Grüße


www.de-adit.de

Astrid und die Sabberbande
 
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