Amtsrichter Führ kam zu dem Schluss: „Der Schuss war nicht gerechtfertigt.“ Der CDU-Chef hätte zum Beispiel zuerst
„kräftige Fußtritte“ austeilen oder mit der Waffe schlagen können
also wenn er den hund erschlagen oder zertretten hätte wäre der tot des hundes gerechtfertigt gewesen.
Dies ist eine unsinnige Schlussfolgerung.
Ob nun der Beklagte irgendein Amt innerhalb irgendeiner CDU-Untergruppierung innehat oder nicht, interessiert hier eigentlich überhaupt nicht (dies war wohl höchstens der Grund, weshalb es dieser Vorfall und dieses Urteil überhaupt in die "Westdeutsche Allgemeine" schaffte...).
Die Stieftochter und ihr begleitender Münsterländer blieben augenscheinlich unversehrt, trotz einer wohl mindestens zwanzig Minuten andauernden Konfrontation mit dem freilaufenden Jack-Russel. Der zur Hilfe herbeieilende bewaffnete Jägersmann fand seine Stieftochter und ihren Hund in der Situation vor, von dem Jack-Russel "schnappend angesprungen" zu werden, dies in einer Entfernung von ca. zwölf Metern von seinem Standort. Nach seinem "zweiten Rufen" hätte der Jack-Russel von der Stieftochter und ihrem Münsterländer "abgelassen" und sei auf ihn zugelaufen. Der Jägersmann griff daraufhin zum Gewehr, blickte kurz durch das Zielfernrohr und drückte ab, hat ihn "unterschossen", der Jack-Russel habe "Randschrot abbekommen"...
Ich bin mal so frei, aus diesem aus meiner Sicht haarsträubenden Unsinn, mit dem der Beklagte das Gericht für dumm verkaufen wollte, meine eigenen Schlussfolgerungen zu ziehen:
Aus einer Distanz von zwölf Metern setzte sich der Jack-Russel in Bewegung, auf den Jägersmann zu. Dieser will daraufhin sein Gewehr gegriffen (und schussbereit gemacht?) haben, um dann "kurz" durch das Zielfernrohr zu blicken. Oha. Welchen Weg mag der Jack-Russel in dieser Zeit zurückgelegt haben: Fünf bis sechs Meter? Aus dieser Distanz ein Blick durchs Zielfernrohr eines Schrotgewehrs? Ein Schuss mit Schrot, bei dem die Stieftochter und ihr Münsterländer in der Schusslinie standen? Einen Jack-Russel in einer Distanz von sechs bis sieben Metern (wobei der Gewehrlauf allein schon einen Meter lang sein mag) "unterschiessen"? Schwebte der Jack-Russel über dem Boden?
Nein. Nach meiner Ansicht befand sich der Jack-Russel nicht mehr in einer Linie mit der Stieftochter des Jägersmanns - daraus folgert, daß der Jack-Russel das Weite suchte. Der Jägersmann hat sehr wohl mittels des Zielfernrohrs den Hund "unterschossen" (was mittels seiner Verletzungen auch fraglos nachweisbar war
Dieser Jägersmann wollte diesen pöbelhaften Hund bestrafen, der Jack-Russel sollte langsam und unter Qualen verrecken (dieses Ziel hat der Grünrock ja augenscheinlich auch erreicht).
Ich werte es mal als ein ansatzweise positives Zeichen, daß heutzutage beschuldigte Mitglieder einer verrohten abgehobenen Jägerschar nicht mehr automatisch auch noch "Recht" vor Gericht bekommen. Das Strafmaß allerdings entspricht der hiesigen viel zu laschen Tierschutzgesetzgebung, und wird in den einschlägigen Kreisen kaum eine abschreckende Wirkung entfalten.