Wesentest - wie oft muss er gemacht werden?

britt1908

10 Jahre Mitglied
Hallo ihr Lieben,

wir haben unseren Hunde seit ca. zwei Jahren. Beide waren Jungtiere als wir sie adoptiert haben. Den Wesenstest haben beide Hunde bereits 1x erfolgreich bestanden. Unser Ruede hat den Test nach 2 Jahren wiederholt und erfolgreich bestanden. Jetzt ist er 3,5 und hat wieder nur eine befristete Maulkorbbefreiung erhalten. Unsere Kleine ist erst im Oktober wieder dran. Er ist sogar dieses Mal Leinen befreit. Meine Frage ist nun, wie oft muss mein Hund den Wesenstest noch machen? Ich dachte wenn er aelter ist wie jetzt mit fast 4 Jahren wuerde er eine lebenslange Befreiung bekommen? Ich habe irgendwie Sorge, dass wir mit 10 und aelter noch immer testen muessen. Habt ihr damit Erfahrung, bitte erzaehlt doch mal wie es bei euch war. Heisst es, dass er Bedenken in seinem Wesen hat, weil die Befreiung nur befristet ist und die Gutachter auch Nummer sicher gehen wollen? Ich haette den Gutachter direkt fragen sollen, aber habe im Eifer des Gefechts den Moment verpasst.

LG, britt1908
 
  • 25. April 2024
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Hallo Britt,wenn ich das richtig sehe kommst du auch aus NRW,hier kenne ich es nur so,das man nur 1x den Wesenstest pro Hund/Halter-Gespann macht,es sei denn man bekommt wie in eurem Fall eine befristete Befreiung,dann kenn ich es so,dass wenn in der Zeit der Befristung keine Vorkommnisse vorliegen,die befristete Brfreiung in eine Unbefristete umgewandelt wird,dafür gehst du nach Ablauf zum OA und lässt dir die unbefristete Genehmigung ausstellen.
Mehrere Verhaltenstest's aus anderen Gründen hier in NRW kenn ich nicht:kp:.
LG Bea & Timmy
 
Mehrere Verhaltenstest's aus anderen Gründen hier in NRW kenn ich nicht
Ob es durchgezogen wurde, weiß ich nicht.

Aber ein neuer Wesenstest wurde nach einer befristeten Halteerlaubnis u. a. verlangt, wenn der Hund das 7. Lebensjahr erreicht. Begründung: dann werden Tiere eigenartig!
 
Hallo Bea und Timmy,
hallo Denise und AmStaff Ganja,

ich bin jetzt total verwirrt. Wer gibt die Richtschnur an? Das Ordnungsamt oder die Gutachter des Veterinaeramts. OK, also Shain hat seinen Wesentest einmal bestanden. Es war befristet.
Haette ich dann nur zum Ordnungsamt gehen muessen und um eine Verlaengerung bitten ohne einen weiteren Wesentest machen zu muessen? Ich verstehe das Prozedere noch nicht so richtig. Liege ich in meiner Befuerchtung richtig, dass das Veterinaramt Shain keine unbefristete Erlaubnis geben will und das er jetzt immer wieder eine neue Pruefung absolvieren muss? Bei Pippilotta steht es jetzt auch an.

LG, Tine
 
Also bei mir war es so,ich habe die Maulkorbbefreiung beantragt direkt nachdem meine Maus(da war sie 8Wochen) eingezogen ist. Bekam eine Befristete MKB bis Sie 12Monate ist,mit der Auflge: ab dem 6.Lebensmonat mind. 2mal im Monat eine Hundeschule zu besuchen.
Dann kurz bevor die 12Monate war,mußte ich eine Verlängerung bis zum 15Lebensmonat beantragen,da mußte ich dann nachweisen das ich regelmäßig in der Hundeschule war.
Und dann mit 15Monaten konnt ich dann die Unbefristete Maulkorbbefreiung beantragen und machen.
So war das in Mettmann,NRW.
ps: jeder Sch...ß Antrag hat Geld gekostet
 
Mir ist kein Grund oder Gesetzestext bekannt, warum ein erneuter Test gemacht werden sollte, allerdings bin ich auch kein Profi.

Wir haben damals eine befristete Erlaubnis bekommen, als der Zeitpunkt der Verlängerung kam, wurde mir bei Antragstellung "mündlich" gesagt, das keine Verlängerung ohne weiteren Test ausgestellt werden könne.

Soweit mir bekannt, machst Du den Test im richtigen Alter und bekommst eine nicht befristete Genehmigung, die allerdings jederzeit widerrufen werden kann.
 
In welchem Alter haben deine beiden den ersten Test abgelegt? Meines Wissens nach kann der Hund ab einem Alter von 15 Monaten den Test machen, muß ihn dann allerdings wiederholen wenn er 24 Monate alt ist.
Macht der Hund den ersten Test mit 24 Monaten (aufgrund erhaltener vorläufiger, befristeter Maulkorb- und Leinenbefreiung wie so wie Loki88 es beschrieb), muß der Test nicht wiederholt werden.:hallo:
 
Danke fuer eure Antworten.
Shain war 1.5 und Pippi 1 Jahr alt.
@denise: Wo wird denn der Antrag auf Verlaengerung gestellt?
Mir ist das Prozedere immer noch nicht klar.
 
Danke Loki. Ich habe heute morgen beim OA angerufen. Meine akute Situation erzaehlt. Man sagte mir nur, dass es nicht so gaengig sei hier im Kreis, dass mehr als eine Pruefung gemacht wird :(
Man sagte mir auch nicht, dass ich einen Antrag auf Verlaengerung haette stellen koennen/sollen. Danke fuer den Hinweis! Ich werde mich mit dem OA diesbeueglich auseinander setzen muessen. Ich finde es echt schade, dass ich wieder den Test machen muss. Auf der einen Seite wuerde ich den WT mit ihm machen bis er stirbt, aber nur dann wenn das die gleichen Regeln so fuer alle Hunde sind. Auf der anderen Seite habe ich das Gefuehl dass hier etwas nicht stimmt.
 
Jepp, für die Haltegenehmigung ist das OA zuständig.

... dass es nicht so gaengig sei hier im Kreis, dass mehr als eine Pruefung gemacht wird
Sorry, stehe auf dem Schlauch. Deine Aussage besagt doch, das eine Prüfung ausreichend ist.

Mein Hund war schon über 3 Jahre als wir den Verhaltenstest abgelegt haben, war noch zu Zeiten der LHV, da benötigte ich auch keinen Sachkundenachweis. ;)

Leider gelten nicht überall die gleichen Regeln, obwohl es ja mittlerweile gesetzlich festgelegt ist. Solange aber nicht für Deutschland einheitliche Regeln bestehen, werden die Ordnungsämter immer noch nach Gutdünken handeln und entscheiden.
 
In NRW ist es wie teilweise schon geschrieben so, dass man eine vorübergehende Maulkorb- und Leinenbefreiung beantragen kann. Ich musste diesen Antrag beim Veterinäramt einreichen mit einem Schreiben der Hundeschule dass ich regelmäßig dort bin. Das Vet hat mir diese Befreiung befürwortet. Mit dem Schreiben vom Vet musste ich dann wiederrum beim Ordnungsamt denselben Antrag einreichen, da nur das OA mir die Befreiung erteilen kann. Für Akira hab ich dieses Prozedere also erledigt bevor sie 6 Monate alt wurde. Die Befreiung war bis zum 15. Monat befristet. Ab dem 15. Monat KANN man aus rechtlichen Gründen erst den Wesenstest ablegen, ist aber dann verpflichtet ihn mit 24 Monaten zu wiederholen. Hielt ich für Geldmacherei und erkundigte mich nochmal. Beim OA und beim Vet meinten sie aber das sei richtig so. Als Chronos zu uns kam war er bereits 13 Monate und da wurde mir vom Ordnunsamt gesagt für die 2 Monate würde sich das ja nicht lohnen eine Befreiung auszustellen. Also habe ich mich an einen Wesensprüfer gewandt, der mir aber sofort bestätigte, dass das OA wohl keine Ahnung hat. Er sagte ich soll einen schriftlichen Antrag bis zum 24. Monat stellen. Per Gesetz sei das möglich in NRW. Die müsste schon gute Gründe haben diese nicht zu erteilen. Also stellte ich den Antrag und die nette Dame vom OA rief mich erneut an, dass sie mir die Befreiung NICHT ausstellen könnte bis zum 24. Monat.
Als ich das wiederrum dem Wesensprüfer erzählte, meinte er nur, ich ruf die Dame mal an.
Herr Probst hat der lieben Frau vom Ordnungsamt wohl den passenden Gesetzestext gefaxt und sie mal ein wenig über die Gesetzeslage aufgeklärt und ein paar Tage später hatte ich für beide Hunde die Befreiung bis zum 24. Monat im Briefkasten. Hat uns 100 Euro gekostet weil die Befreiung ja Personen- und nicht Hundbezogen ist. Also 2 Personen und 2 Hunde im Haushalt macht 4 x 25 Euro.
 
@denise: Das wundert mich ja eben. Das OA fragte mich ob ich bei Dr. Soundso war. Denn er wuerde nur eine unbefristete MKB geben. Sosusagen entweder oder. Entweder er besteht es oder nicht. Er macht keine befristete Sachen. Habe erklaert wo ich war und sie sagte eben, es sei hier im Kreis eben unueblich, dass ein Arzt die MKB befristet ausstellt. Heute habe ich beim Veterinaeramt angerufen und gefragt warum es bei unserem Hund so ist und ob es Punkte gab die nicht ok waren und man deshalb auf Nummer sicher gehen wurde. Nein, war die Antwort es hatte keinen Punkt im Test gegeben, der irgendwie fragwuerdig war. Aber sie wuerden nicht die Verantwortung uebernehmen wenn etwas passieren wuerde. Daher machen stellen sie Gutachten grundsaetzlich nur befristet aus. Das naechste Mal koennte es dann sein, dass es unbefristet wird. So das war es nun....
@Taz, das ist ja gut ausgegangen. Ja ich habe das Gefuehl, dass man nicht genau aufklaert und ich muss sagen, dass ich meine Hausaufgaben nur in Teilen gemacht habe. Ich waere sicher besser gefahren, haette ich Shain mit 24 Monaten wieder getestet, dann waere es ggf. nicht so verlaufen.
 
So ganz versteh ich das bei euch nicht,ich erzähl mal kurz wie es bei uns war in Bochum bei Herrn Malla dem Amts.-Vet.
Sechs Hunde zum Test anwesend für L+M-Befreiung,mein Timmy alles bestanden,also M+L Befreiung für immer(immer vorausgesetzt,das keine Vorkommnisse geschehen),ein Hund nur M-Befreiung,da Herr Malla mit dem Gespann nicht ganz zufrieden war und Unsicherheiten noch beim Halter sah,L-Befreiung kann aber nachgeholt werden.
Ein Gespann eine befristete Befreiung ebenfalls wegen kleiner Unsicherheiten,die nach 2Jahren aber dann in eine unbefristete Befreiung ausgestellt wurde.
Ich kenn das hier in NRW nicht,das man mehrere WT'S machen muss,wenn nix vorgefallen ist,bin da etwas sprachlos.
LG Bea & Timmy
 
Wir haben den Test für die Maulkorb- und Leinenbefreiung in Köln gemacht und haben von unserem OA (Leverkusen) die schriftliche Erlaubnis befristet für 5 Jahre erhalten, genau wie die Haltergenehmigung.
Wie es dann weitergeht weiß ich noch nicht, habe ja noch 3 Jahre Zeit.
 
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