bis zum 3.7.2002 galt im Bundesland Niedersachsen:
Wesenstest wird einmal pro Hund durchgeführt und gilt bis auf weiteres - d.h. solange keine Anhaltspunkte für eine Wesensverschlechterung vorliegen, gilt der Test ein Leben lang.
Der Führer (egal ob Halter oder Nur-Spazierengeher) brauchte seinen Sachkundeschein, einschl. Führungszeugnis usw.
Die Logik ist m.E. auch sinnig.
Die Behauptung der Behörden war doch "die Hunde haben eine genetisch bedingte gesteigerte Aggressivität". Wenn ich durch einen Wesenstest das Gegenteil beweise, nämlich dass der Hund nicht getetisch bedingt gesteigert aggressiv ist, dann gibt es keinen Grund, dies bei Halterwechsel oder bei anderen Anlässen erneut zu beweisen.
Der wesenstgetestete Hund ist durch das Gutachten als "nicht genetisch gestört" sozusagen rehabilitiert. Selbstverständlich kann man einen Hund nach dem Gutachten scharfmachen oder sonstwie tierschutzwidrig behandeln, so dass er auffällig wird. Das ist dann aber nicht rassebedingt.
Und solange z.B. Schäferhunde oder Riesenschnauzer nicht zum WT müssen, wäre es ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, eine bestimmte Hunderasse anläßlich eines Halterwechsel zu prüfen und andere Hunderassen unter gleichen Bedingungen nicht.
Hier haben sich die Verordnungserfinder selbst ein Bein gestellt:
Wenn sie behaupten, dass die Gefährlichkeit eines Hundes an der Rasse festgemacht werden kann, dann wäre es ja egal, wer am oberen Ende der Leine ist.
Natürlich wissen wir, dass diese Behauptung Unsinn ist, aber gerade über diesen Widerspruch in sich kann man gut gegen die Verordnungen argumentieren.