Wesenstest

Hallo
Soweit ich weiß Nein.Der neue Halter muß den Test mit seinem Hund ebenfalls ablegen.
Es gibt ja auch zig TH die mit Ihren Hunden den WT durch laufen ,aber der neue Halter muß den wieder holen
Lg Thai
 
  • 19. März 2025
  • #Anzeige
Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
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Richtig Thai.
Die Verhaltensprüfung/der Wesenstest soll ja auch zeigen, ob Hund und Halter ein funktionierendes Team sind.

Alexis
 
Danke für die prompte Antwort.Soweit habe ich mir
das auch gedacht.Habe aber Info bekommen, wenn man
Wesenstest und BH mit seinem Hund hat, darf er auch ohne Leine laufen. Stimmt das??? Das bezweifle ich!!!!!!
 
Hallo!
Deine Fragen kann man nicht so pauschal beantworten, da es in jedem Bundesland andere Regelungen gibt.
Der Wesenstest muss in einigen Bundesländern nicht wiederholt werden, jedoch muss der neue Halter den Sachkundenachweis erbringen. Hier in Bremen wars vor kurzem noch so, dass der Wesenstest nicht wiederholt werden musste und eine Sachkunde ist sowieso nicht erforderlich.
Bei Deiner 2. Frage ist es genauso: Es gibt Bundesländer da kannst du selbst mit WT keine Maulkorb und Leinenbefreiung bekommen
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, in anderen wiederum kann dem Hund der Maulkorb (evtl. auch die Leine) erlassen werden.

P.S. Übrigens: Herzlich Willkommen bei uns
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!
 
  • 19. März 2025
  • #Anzeige
Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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Hallo!
Wäre ja auch sonst überflüssig, wenn die Tierheime diese Tests durchführen. Wenn der neue Halter den noch einmal machen sollte. Aber das mit der MK-und Leinenbefreiung stimmt. Unser hat auch beises, darf aber nicht von der Leine gelassen werden. Oben ohne geht..
Wir leinen ihn aber trotzdem bei uns im Industriegebiet ab-am Wochenende ist dort sowieso kein Mensch!
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In Hessen ist der Wesenstest führerunabhängig.
Der Wesenstest beurteilt lediglich das Verhalten des Hundes in verschiedenen Situationen.
Jeder der den Hund führt muß allerdings einen Sachkundenachweis machen. Beim Sachkundenachweis gehts ausschließlich um den Gehorsam des Hundes.
Der Sachkundenachweis gilt nur für den jeweiligen Hund, mit dem er abgelegt wurde.
 
Und warum machen dann die TH diese Tests?

Ich denke sie können doch NUR für den Hund gelten und nicht für den Hundehalter.

watson
 
Ich denke, daß ein bestandener WT sicherlich hilfreich ist, den Hund aus dem TH zu vermitteln... egal, ob der Test wiederholt werden muß oder nicht...
 
In Mecklenburg ist ein Wesenstest auch Halterunabhängig und ,wenn keine Vorkommnisse sind, auch lebenslang.
Die Sachkunde enthält in MeckPom Anforderungen,die in anderen Bundesländern nur im Wesenstest geprüft werden.
Am besten man erkundigt sich genau dort,wo man den Hund halten will.
 
bis zum 3.7.2002 galt im Bundesland Niedersachsen:

Wesenstest wird einmal pro Hund durchgeführt und gilt bis auf weiteres - d.h. solange keine Anhaltspunkte für eine Wesensverschlechterung vorliegen, gilt der Test ein Leben lang.

Der Führer (egal ob Halter oder Nur-Spazierengeher) brauchte seinen Sachkundeschein, einschl. Führungszeugnis usw.

Die Logik ist m.E. auch sinnig.
Die Behauptung der Behörden war doch "die Hunde haben eine genetisch bedingte gesteigerte Aggressivität". Wenn ich durch einen Wesenstest das Gegenteil beweise, nämlich dass der Hund nicht getetisch bedingt gesteigert aggressiv ist, dann gibt es keinen Grund, dies bei Halterwechsel oder bei anderen Anlässen erneut zu beweisen.

Der wesenstgetestete Hund ist durch das Gutachten als "nicht genetisch gestört" sozusagen rehabilitiert. Selbstverständlich kann man einen Hund nach dem Gutachten scharfmachen oder sonstwie tierschutzwidrig behandeln, so dass er auffällig wird. Das ist dann aber nicht rassebedingt.

Und solange z.B. Schäferhunde oder Riesenschnauzer nicht zum WT müssen, wäre es ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, eine bestimmte Hunderasse anläßlich eines Halterwechsel zu prüfen und andere Hunderassen unter gleichen Bedingungen nicht.

Hier haben sich die Verordnungserfinder selbst ein Bein gestellt:
Wenn sie behaupten, dass die Gefährlichkeit eines Hundes an der Rasse festgemacht werden kann, dann wäre es ja egal, wer am oberen Ende der Leine ist.

Natürlich wissen wir, dass diese Behauptung Unsinn ist, aber gerade über diesen Widerspruch in sich kann man gut gegen die Verordnungen argumentieren.
 
Baden-Württemberg ebenfalls - bezieht sich auf den Hund Halterunabhängig.
 
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