Wesenstest in Thüringen
Die Landestierärztekammer Thüringen setzt sich dafür ein, gefährliche Hunde, die wegen ihrer Aggressivität aufgefallen sind, einem Wesenstest zu unterziehen. Die Tierärztekammer hat neben dem Verband deutscher Hundezüchter (VDH) beim Innenministerium einen Vorschlag unterbreitet, wie diese Tests in Thüringen künftig aussehen sollen. Angelehnt wurde der Entwurf am niedersächsischen Modell. Wichtig sei vor allem, einen landesweit einheitlichen Test anzuzwenden, so Dr. Martin Meißner vom Ausschuss für Tierschutz der Kammer. Es sollten auf einem neutralen Platz Alltagssituationen geprüft werden, etwa wie sich ein Hund gegenüber Fahrzeugen, Radfahrern, Joggern oder Menschen in ungewöhnlicher Kleidung verhalte. Wenn ein Hund auffällig geworden sei, sollte der Test verpflichtend sein. Er werde voraussichtlich 300 bis 500 Mark kosten. Die Abschlussentscheidung müsse dann eine Kommission fällen, der außer dem Tierarzt auch Hundeexperten, Tierschützer und Vertreter des Ordnungsamtes angehören könnten. Die Kammer schlägt vor, auch die Tierärzte zur Meldung von Hundebissen zu verpflichten.
Eine Rasseliste für Hunde lehnt die Tierärztekammer weiterhin ab.
Die Landestierärztekammer Thüringen setzt sich dafür ein, gefährliche Hunde, die wegen ihrer Aggressivität aufgefallen sind, einem Wesenstest zu unterziehen. Die Tierärztekammer hat neben dem Verband deutscher Hundezüchter (VDH) beim Innenministerium einen Vorschlag unterbreitet, wie diese Tests in Thüringen künftig aussehen sollen. Angelehnt wurde der Entwurf am niedersächsischen Modell. Wichtig sei vor allem, einen landesweit einheitlichen Test anzuzwenden, so Dr. Martin Meißner vom Ausschuss für Tierschutz der Kammer. Es sollten auf einem neutralen Platz Alltagssituationen geprüft werden, etwa wie sich ein Hund gegenüber Fahrzeugen, Radfahrern, Joggern oder Menschen in ungewöhnlicher Kleidung verhalte. Wenn ein Hund auffällig geworden sei, sollte der Test verpflichtend sein. Er werde voraussichtlich 300 bis 500 Mark kosten. Die Abschlussentscheidung müsse dann eine Kommission fällen, der außer dem Tierarzt auch Hundeexperten, Tierschützer und Vertreter des Ordnungsamtes angehören könnten. Die Kammer schlägt vor, auch die Tierärzte zur Meldung von Hundebissen zu verpflichten.
Eine Rasseliste für Hunde lehnt die Tierärztekammer weiterhin ab.