Wesenstest in Neubrandenburg
Das Verhalten eines Hundes ist von seiner Erziehung durch den Menschen abhängig, sagt Petra Schönhoff, als sie gerade ihre Pitbull-Terrier-Hündin ausführt. Trotz des fünffachen Steuersatzes für Kampfhunde würde sie sich nicht von Elfriede trennen.
Daher hat die Neubrandenburgerin bereits die Theorie der Sachkundeprüfung zum Führen von gefährlichen Hunden absolviert.
60 Hundehalter in Neubrandenburg haben bisher die theoretische Prüfung für den "Hundeführerschein" abgelegt, aber nur 37 diese im ersten Anlauf bestanden, erklärten Peter Börs und Ellen Brüning vom Ordnungsamt. Sechs Hundehalter brauchten sogar drei Anläufe zum Bestehen der Prüfung. Insgesamt liegen von 110 Viertorestädtern für 121 so genannte gefährliche Hunde "Führerschein"-Anträge vor.
In der Stadtverwaltung ist eine Broschüre mit den Prüfungsinhalten erhältlich. Vor allem Fragen zum Wesen und Verhalten von Hunden, zum artgerechten Umgang sowie zu rechtlichen Grundlagen werden gestellt. Die praktischen Sachkundeprüfungen werden nicht vor Mai durchgeführt. Insgesamt kostet der Hundeführerschein inklusive Prüfung 325 Mark. Nicht nur die Hundeeigentümer, sondern auch alle Personen, die Kampfhunde ausführen, müssen eine entsprechende Prüfung ablegen. Beantragen kann man auch einen Wesenstest zum Nachweis der Ungefährlichkeit eines Hundes. Dieser Verhaltenstest kostet etwa 1000 Mark und ist für die Höhe der Hundesteuer maßgeblich. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Juli 2000 habe es in Neubrandenburg 14 Zwischenfälle mit Hunden gegeben, erklärte Ellen Brüning. Viermal waren Kampfhunde beteiligt. Im schwerwiegendsten Fall wurde ein Hund tot gebissen. Aber auch das gibt es: Im September hat ein Pekinese einen Rottweiler angegriffen und in die Flucht geschlagen.Das Ordnungsamt führt seit Inkrafttreten der Kampfhundeverordnung regelmäßig Kontrollen im Stadtgebiet durch. "
Schwarze Schafe" unter den Hundebesitzern bilden dabei die Ausnahme, bestätigte Börs.
Durch die Kampfhundeverordnung wird eine Überarbeitung der Hundeverordnung der Stadt Neubrandenburg vom März 1994 notwendig. Der Entwurf beinhaltet Regelungen wie zum Leinenzwang im Stadtgebiet, Beseitigung von Hunde-Kot, Mitnahmeverbote auf Spielplätze und Liegewiesen.
Die Hundeverordnungen führen zu einer gewissen Beruhigung der Bevölkerung, meinte Peter Börs. Verstöße beispielsweise gegen den Maulkorbzwang werden meist umgehend von Passanten angezeigt.
Quelle: [email protected]
Das Verhalten eines Hundes ist von seiner Erziehung durch den Menschen abhängig, sagt Petra Schönhoff, als sie gerade ihre Pitbull-Terrier-Hündin ausführt. Trotz des fünffachen Steuersatzes für Kampfhunde würde sie sich nicht von Elfriede trennen.
Daher hat die Neubrandenburgerin bereits die Theorie der Sachkundeprüfung zum Führen von gefährlichen Hunden absolviert.
60 Hundehalter in Neubrandenburg haben bisher die theoretische Prüfung für den "Hundeführerschein" abgelegt, aber nur 37 diese im ersten Anlauf bestanden, erklärten Peter Börs und Ellen Brüning vom Ordnungsamt. Sechs Hundehalter brauchten sogar drei Anläufe zum Bestehen der Prüfung. Insgesamt liegen von 110 Viertorestädtern für 121 so genannte gefährliche Hunde "Führerschein"-Anträge vor.
In der Stadtverwaltung ist eine Broschüre mit den Prüfungsinhalten erhältlich. Vor allem Fragen zum Wesen und Verhalten von Hunden, zum artgerechten Umgang sowie zu rechtlichen Grundlagen werden gestellt. Die praktischen Sachkundeprüfungen werden nicht vor Mai durchgeführt. Insgesamt kostet der Hundeführerschein inklusive Prüfung 325 Mark. Nicht nur die Hundeeigentümer, sondern auch alle Personen, die Kampfhunde ausführen, müssen eine entsprechende Prüfung ablegen. Beantragen kann man auch einen Wesenstest zum Nachweis der Ungefährlichkeit eines Hundes. Dieser Verhaltenstest kostet etwa 1000 Mark und ist für die Höhe der Hundesteuer maßgeblich. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Juli 2000 habe es in Neubrandenburg 14 Zwischenfälle mit Hunden gegeben, erklärte Ellen Brüning. Viermal waren Kampfhunde beteiligt. Im schwerwiegendsten Fall wurde ein Hund tot gebissen. Aber auch das gibt es: Im September hat ein Pekinese einen Rottweiler angegriffen und in die Flucht geschlagen.Das Ordnungsamt führt seit Inkrafttreten der Kampfhundeverordnung regelmäßig Kontrollen im Stadtgebiet durch. "
Schwarze Schafe" unter den Hundebesitzern bilden dabei die Ausnahme, bestätigte Börs.
Durch die Kampfhundeverordnung wird eine Überarbeitung der Hundeverordnung der Stadt Neubrandenburg vom März 1994 notwendig. Der Entwurf beinhaltet Regelungen wie zum Leinenzwang im Stadtgebiet, Beseitigung von Hunde-Kot, Mitnahmeverbote auf Spielplätze und Liegewiesen.
Die Hundeverordnungen führen zu einer gewissen Beruhigung der Bevölkerung, meinte Peter Börs. Verstöße beispielsweise gegen den Maulkorbzwang werden meist umgehend von Passanten angezeigt.
Quelle: [email protected]