Wesenstest in Düren

Lea251

Hallo,

ich möchte demnächst den Wesenstest mit meinem neuen kleinen Mann machen.

Ich habe schon einen Wesenstest mit meiner verstorbenen Hündin in MG gemacht, hat alles super geklappt, da ich aber umziehe, muss ich mit DJ den Wesenstest in Düren machen.

Nun meine Frage: Hat jemand Erfahrung mit den Prüfern in Düren?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten!
Gruss
Kathrin
 
  • 19. April 2024
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Hi Lea251 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mußt Du den denn wirklich in Düren machen,
kannst Du nicht hin, wo Du himagst?

Nicht das ich was über Düren wüßte, aber ich dachte bisher man könne da frei wählen (oder ging das nur zu der Zeit am Anfang der Vos wo es bei der jeweiligen Gemeinden keine Termine gab, das man woanders hinkonnte)?.

Eine Freundin hat mir heute mitgeteilt (sie hat sich für einen Termin im Juli in Aachen angemeldet) das sie den WT auch hier intern in einem Boxer-Club machen kann (Ende Mai) und die dann alles weitere mit dem Amt regeln. Das ist für mich auch eine vollkommen neue Sache.

Für Aachen kenn ich den leitenden Prüfer - ist ein guter Tierarzt hier.
 
Hallolo
Ob der Test bei einem vom Ministerium zugelassenem Verein oder beim örtlich zuständigem Veterinäramt gemacht werden muss, hängt davon ab ob es sich um einen § 3 Listenhund oder § 10 Listenhund nach Landeshundegesetz handelt. Erstere müssen vom Amt unter Zuhlilfenahme eines dafür zugelassenen Sachverständigen ( kann ein Tierarzt sein, muss aber nicht- entscheidend ist dass derjenige eine Prüfung beim MUNLV abgelegt hat die dazu berechtigt ) gemacht werden, die anderen dürfen den Test dei einem vom MUNLV genehmigten Verein machen.
@Kathrin- kenne Leute aus Düren- Frage da mal nach und mache dann nochmal Meldung.
Made in Eile
Pocke
 
Hallo!

Nee, der Mensch beim Ordnungsamt in Linnich meinte, ich müsste den Wesenstest in Düren machen, dass könnte ich mir nicht aussuchen.

Schade, weil (riesiges Lob nach Gladbach) die Leute bei meinem ersten Test echt super waren.

@ Pocke - mach ich, melde mich dann nochmal.
Kathrin
 
Ich kenne jemanden, der den Test mit einem Jack-Russel-Staff_mix in Düren gemacht hat.
Er hat ihn bestanden, und nicht darüber geklagt. Ich kann ihn noch mal fragen. Die vom Ordnungsamt in Düren sollen wohl auch so ganz o.k. sein. Leider war der letzte Test da wohl vor wenigen Tagen, kann sein, das so schnell da keiner mehr ist.
 
Huhu..
gebe auch mal kurz meinen Senf dazu :)
Also ich wohne in Nottuln/Münsterland und habe den Test mit meinem Dicken in Mülheim/Ruhrgebiet gemacht..Kein Problem...Habe einfach beim Amt in Mülheim angerufen und mich kurz vorher noch angemeldet...Meine Freundin hatte auch den termin mit ihrer Hündin..So konnten wir zusammen hin...
Grüße Steffi&Boy
 
Vielen Dank erstmal!

Cool, dann muss ich nochmal nachhaken.

Meine Freundin hat mir jetzt gerade erzählt, ich sollte den Wesenstest erst mit zwei Jahren machen, da ich den ansonsten dann sowieso nochmal machen muss.

Stimmt das?
Gruss
Kathrin
 
Huhu..

Ja frag auf jeden Fall da nochmal nach..kann auch sein das dein OA das nicht weiß und dir deswegen sagt du muß den da machen...Soweit ich weiß kann man den dann in ganz NRW machen, allerdings kenne ich mich nicht damit aus, in wieweit das mit einer Wiederholung bei Junghunden ist..Ich weiß nur, das ich den Test nicht nach 2 Jahren nochmal machen muß...Mhh ich hab da was im Hinterkopf das es bei meiner Freundin so drin steht(vom OA ausgestellte Maulkorb/Leinenbefreiung),bei mir ist die zeitlich nicht begerenzt... allerdings kann man das auch irgendwie umgehen, ohne den Test nochmal machen zu müssen, weiß0 aber da auch nicht, wie das bei einem Junghund aussieht...Ich könnte sie nochmal fragen wie sie das da geregelt hatte um den Test nicht nochmal machen zu müssen..Ehm war das nicht auch irgendwie so, das man mti einem Hund bis 12 Monate eh nicht dahin "muß"..Muß man ja eh nicht machen, sondern kann man ja..weißte wie ich das meine?
Soll ich vielleicht nochmal bei ihr nachfragen wie sie das umgangen ist mit der Wiederholung?Ehm aber das hilft dir doch auch nicht wirklich oder?
Grüße Steffi&Boy
 
Lea251 schrieb:
Hallo!

Nee, der Mensch beim Ordnungsamt in Linnich meinte, ich müsste den Wesenstest in Düren machen, dass könnte ich mir nicht aussuchen.
Kann der gute Mann das auch begründen? Ne, kann er nicht.

Lea251 schrieb:
Meine Freundin hat mir jetzt gerade erzählt, ich sollte den Wesenstest erst mit zwei Jahren machen, da ich den ansonsten dann sowieso nochmal machen muss.

Stimmt das?
§ 3 Absatz 5 der DVO LHundG NRW vom 19. Dezember 2003:

"Der zu prüfende Hund muss mindestens 15 Monate alt sein. Bei Hunden, die vor Erreichen des zweiten Lebensjahres geprüft werden, muss nach Ablauf von zwei Jahren eine Wiederholung der Verhaltensprüfung stattfinden."
 
Hallo Lea251,
wenn Du die Leute in MG doch kennst frag doch dort einfach mal nach ob du mit Deinem Schnuff dahin kannst. Ansich gilt der Test muss beim örtlich zuständigem Amt gemacht werden- abgestellt wird auf den 1. Wohnsitz des Halters. Wenn aber die in MG sagen Du kannst den Test auch dort machen, wäre es sicherlich ein leichtes den Mann in Tetz zu überzeugen damit klarzukommen- der scheint ja eh die akte nur von seinem Schreibtisch wegkriegen zu wollen.

@Stacy- machen muss niemand den Test- gemacht werden muss der nur um die Erlaubnis zu erhalten den Hund wieder ohne Maulkorb- und/ oder Leine laufen zu lassen. Ist also "vollkommen freiwillig" die Teilnahme am Test.

Gruß Pocke
 
Huhu..
Ja ich weiß das es freiwillig ist :) Zumindestens in NRW..Gibts nicht auch Bundesländer wo es vorgeschrieben ist?Meine da am Rande mal was mitbekommen zu haben...Bei dem gnazen Wirrwarr soll man noch durchblicken*stöhn* :)
Grüße Steffi&Boy
 
Pocke schrieb:
Ansich gilt der Test muss beim örtlich zuständigem Amt gemacht werden- abgestellt wird auf den 1. Wohnsitz des Halters.
Nö, Pocke, die VV zum LHundG NW bestimmen dazu Folgendes:

"5.3.3
Die Befreiung kann erteilt werden, wenn die Halterin oder der Halter dies beantragt und gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass von dem Hund ohne Leine und/oder Maulkorb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Dieser Nachweis ist durch eine erfolgreich durchgeführte Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen."

Somit ist klar, dass der VT bei einem beliebigen AmtsVet in NRW abgelegt werden kann, sonst müsste es heißen "bei der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes örtlich zuständigen Behörde".

Anders sieht es mit der ordnungsrechtlichen Seite aus. Hier stellen die VV ausdrücklich auf die örtliche Zuständigkeit ab:

"13
Zu § 13 (Zuständige Behörden)

Nach § 13 Satz 1 sind für die Durchführung dieses Gesetzes die örtlichen Ordnungsbehörden sachlich zuständig. Satz 1 erklärt darüber hinaus die Ordnungsbehörde für örtlich zuständig, in deren Bezirk der Hund gehalten wird. Dies ist nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 5 der Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters. Damit wird hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit für Aufgaben der Gefahrenabwehr an § 5 Abs. 1 Satz 1 OBG angeknüpft und gegenüber § 4 OBG eine spezialgesetzliche Bestimmung über die örtliche Zuständigkeit getroffen."
 
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