Wesenstest für Kategorie 2???

Staffbullalex

10 Jahre Mitglied
Hallo:hallo:

Wie ist es in Baden W. mit dem Wesenstest für Hunde der Kategorie 2?
Ich besitze ja einen Staffordshire Bullterrier. Hatte anfänglich auch einige Probleme mit der Gemeinde, da sie sagten, er müsse den Wesenstest usw. ablegen. Habe mich dann mit dem Innenministerium in Stuttgart in Verbindung gesetzt und die sagten mir, das ich keinen machen müßte und Maulkorb usw muß er auch keinen tragen. Das selbe sagte man mir bei der Hundestaffel in unserer Region.
Ich habe irgendwie ein schlechtes Gefühl, dass ich da irgendwann mal doch Probleme bekomme könnte. Vielleicht weis ja jemand von euch was. Würd mich freuen.
Mein Kollege hat sich vor 2 Wochen einen Miniatur Bullterrier gekauft und siehe da, gestern stand das Ordnungsamt vor der Türe und drohten Ihm den Hund wegzunehmen, wenn er keinen W.test macht.
Diese Hunderasse ist nichteinmal als " Kampfhund " eingestuft. Manchmal frage ich mich was da für Leute arbeiten. Die sind für die Hundeabteilung zuständig und kennen sich nichtmal aus.
Sie sagten diese Hunderasse gibt es nicht, es gäbe nur einen normalen Bullterrier.:heul:
Bei meinem Hund sagten sie, dass der Staffbull eine Mischung aus Staffi und Bulli ist und somit Kategorie 1. Ich habe sie dann höflich darum gebeten, die Kampfhundeverordnung noch ein paar Sätze weiterzulesen und zwar bis dahin, wo der Staffbull separat gelistet ist ( Kategorie 2 ).
Wenn ich meinen Job genauso machen würde wie mancher Angestellter dieser Behörden, könnte ich morgen meine Papiere holen und mir nen andren Job suchen.
Ist nicht Böse gemeint aber das kann doch nicht wahr sein.;)
Also, genug geredet, bitte um Antworten. :D
 
  • 24. April 2024
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Hi Staffbullalex ... hast du hier schon mal geguckt?
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Soweit ich weis, brauchst du für einen kat 2 Hund keinen WT
 
Hallole,

Kat 2 Hunde gem. PolVOgefH BW müssen logischerweise keinen Verhaltenstest absolvieren, da sie ja grundsätzlich (siehe PolVOgefH § 1 Abs. 3) nicht als Kampfhund eingestuft sind.

Allerdings: gilt leider Leinenpflicht ... (was einige Gemeinden nicht wissen sollen)... von der man sich befreien lassen kann.

Und so verlangte unsere Gemeinde von uns auch, dass unsere BX den Verhaltenstest freiwillig machte, damit wir die Leinenbefreiung bekamen. Allerdings steht inzwischen in der Cerwaltungsvorschrift zur PolVOgefH BW, dass eine BH oder ein Team Test oder ähnliches ausreicht.

Hier findest du alle Infos, ansonsten kannst du mich auch gerne per PN oder E-Mail anschreiben (findest über mein Profil).



Ansonsten gibt es leider sehr unterschiedliche Gemeinden bezüglich Hund. Unsere hasst alle Hunde und so müssen wir auch für "Nicht-Kampfhund Bordeaux Dogge" seit 2001 jährlich 480,00 Euro anstelle von 60,00 Euro jährlich abdrücken.

Darf ich fragen, wo du wohnst? Kannst auch gerne per PN antworten.

Liebe Sabberbackengrüße
 
Hi,

im wesentlichen hat Caro-BX schon alles gesagt.

die leinenbefreiung für StaffBulls ist dev. möglich ;) sogar hier in Ma.
und in Behörden, egal was die "Verwaltet" werden sehr gerne Leute gesetzt, die persönlich eine Abneigung gegen die zu genehmigende "Sache" haben. somit wird verhindert, dass es zuviele Genehmigungen gibt :rolleyes:

ist im Waffenrecht nicht anders
 
Ok. Danke euch für die Tipps. Werde mal versuchen für den kleinen ne Leinenbefreiung zu bekommen. Aber mein Gefühl sagt mir, dass da nix geht. Aber mal schauen, wer nicht waagt, der nicht gewinnt. Grüße
 
Hi Leutz

es gibt keine Hunderassen mehr, welche in Kategorien unterteilt sind. Es gelten heute §§, welche ihr im LHundG findet!!!

Manny
 
sorry...bitte um aufklärung!!!

hunde der kategorie 2 brauchen keinen wesenstest um mk- u. l- befreit zu werden?

hier bei uns musste unser rottimix aus dem th in münster vor 4 jahren den wt machen. er ist auf 5 jahre befristet, und wurde damals vom amtsvet an eine hundetrainerin seines vertrauens deligiert, da ric hier ein listi 2 ist.

fragende, l. g., gaby aus dem kreis steinfurt aus nrw
 
Hallo

^gaby schrieb:
sorry...bitte um aufklärung!!!

hunde der kategorie 2 brauchen keinen wesenstest um mk- u. l- befreit zu werden?

hier bei uns musste unser rottimix aus dem th in münster vor 4 jahren den wt machen. er ist auf 5 jahre befristet, und wurde damals vom amtsvet an eine hundetrainerin seines vertrauens deligiert, da ric hier ein listi 2 ist.

fragende, l. g., gaby aus dem kreis steinfurt aus nrw

Schau einmal hier (auf das jeweilige Bundesland klicken:(


Manny
 
danke,
und ich schau mir auch gerade die erlaubnisurkunde der stadt lengerich zur haltung eines hundes gem.§ 4 der landesverordnung nrw für unseren ric an, ausgestellt am 07.05. 2002.....mk-u-l-befreiung bis 06.05 2007.

dann muss mein mann wolfgang als halter eine verlängerung für seinen rottimix beantragen. so sagts hier das örtl. oa.
 
Hallo

^gaby schrieb:
danke,
und ich schau mir auch gerade die erlaubnisurkunde der stadt lengerich zur haltung eines hundes gem.§ 4 der landesverordnung nrw für unseren ric an, ausgestellt am 07.05. 2002.....mk-u-l-befreiung bis 06.05 2007.

dann muss mein mann wolfgang als halter eine verlängerung für seinen rottimix beantragen. so sagts hier das örtl. oa.

Ja, das ist wohl richtig aber mach Dir mal keine Sorgen, das ist nur performa.
- Du stellst den Antrag auf Verlängerung,
- entrichtest eine Bearbeitungsgebühr von 25,- €
- und wenn deine Fellnase nicht auffällig geworden ist, bekommst Du die schriftliche Verlängerung ;o)

Manny
 
ja manny, genauso sind unsere infos auch.

unser ric ist top!
l.g., gaby
 
[Manny(BOR)] schrieb:
Hi Leutz

es gibt keine Hunderassen mehr, welche in Kategorien unterteilt sind. Es gelten heute §§, welche ihr im LHundG findet!!!

Manny

Hallo Manny,

es geht um Baden-Württemberg... und da gilt die PolVOgefH.

^gaby schrieb:
sorry...bitte um aufklärung!!!

hunde der kategorie 2 brauchen keinen wesenstest um mk- u. l- befreit zu werden?

hier bei uns musste unser rottimix aus dem th in münster vor 4 jahren den wt machen. er ist auf 5 jahre befristet, und wurde damals vom amtsvet an eine hundetrainerin seines vertrauens deligiert, da ric hier ein listi 2 ist.

fragende, l. g., gaby aus dem kreis steinfurt aus nrw

Und auch diese Antwort bezog sich auf Baden-Württemberg.
 
Hallo Caro-BX,

Caro-BX schrieb:
Hallo Manny,

es geht um Baden-Württemberg... und da gilt die PolVOgefH.

Unter dem von mir, in Posting 8, eingestellten Link, kannst Du auch die Gesetze bzw. Verordnungen für BaWü einsehen:D

Da kannst Du sogar die jeweiligen Bestimmungen für ganz Deutschesland einsehen;)

Manny
 
[Manny(BOR)] schrieb:
Hallo Caro-BX,



Unter dem von mir, in Posting 8, eingestellten Link, kannst Du auch die Gesetze bzw. Verordnungen für BaWü einsehen:D

Da kannst Du sogar die jeweiligen Bestimmungen für ganz Deutschesland einsehen;)

Manny

Hallo Manny,

deinen Hindweis verstehe ich nicht. Einen Link zu der Verordnung BW und den Verwaltungsvorschriften dazu hatte ich bereits in Beitrag 3 gesetzt. Da ich in BW lebe und seit 2001 von der PolVOgefH betroffen bin, kenne ich auch die entsprechende Verordnung...:D ... leider ...:rolleyes:
 
Staffbullalex schrieb:
Ok. Danke euch für die Tipps. Werde mal versuchen für den kleinen ne Leinenbefreiung zu bekommen. Aber mein Gefühl sagt mir, dass da nix geht. Aber mal schauen, wer nicht waagt, der nicht gewinnt. Grüße

einfach etwas hartnäckiger sein :D und (wenn es dir das wert ist) den Antrag von einem Anwalt formulieren lassen...

das wirkt wunder :D :D

gruß PJ
 
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