Wesenstest bei Katzenjagd

Heike P.

15 Jahre Mitglied
Hallo,

ich habe gestern eine meines Erachtens unmögliche Sache gehört:
Der Hund eines Bekannten ( etwas grösserer Mischling, kein Listenhund ), hat im eigenen , eingezäunten Garten die Katze des Nachbarn, die sich auf seinem Terretorium befand, gejagt. Der Nachbar hat darauf reichlich Ärger gemacht und ist gleich beim OA vorstellig gewesen - Resultat: Der Bekannte muss nun mit seinem Hund zum Wesenstest!
Muss ich nun Schon im eigenem Garten meinen Hund reglementieren? Bislang dachte ich, wenn der den Garten nicht verlassen kann, dürfte er sich dort wenigstens frei bewegen. Wenn der Nachbar Sorge um seine Katze hat, sollte er doch dafür Sorge tragen, das sie sich nicht auf fremden Grundstücken herumtreibt, oder?!
 
  • 26. April 2024
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Hi Heike P. ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nein, nach Niedersächsischem Hundegesetz ist dieser Hund nicht gesteigert aggressiv. Er hat ja nach deiner Schilderung nicht mal gebissen.

"Gefahr für die öffentliche Sicherheit" kann es meiner Meinung nach im umzäunten eigenen Garten nicht geben.

Vor allem ist das Jagen einer Katze keine gesteigerte Aggressivität, sondern ein leider allgemein häufiges ("normales") Verhalten von Hunden.

§ 3 Erlaubnispflicht

(1) Wer einen nach Maßgabe des Absatzes 2 gefährlichen Hund hält, bedarf der Erlaubnis.

(2) Erhält die Behörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, so hat sie den Hinweis von Amts wegen zu prüfen. Ergibt die Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist. Widerspruch und Klage gegen diese Feststellung haben keine aufschiebende Wirkung.
 
Welche Gemeinde ist denn das?

Kann doch nicht wahr sein....
 
Hallo,
es handelt sich um eine Gemeinde im Kreis Lippe, mehr weiss ich im Moment leider nicht, da es sich um einen Bekannten eines Arbeitskollegen handelt. Ich bleibe aber auf dem Laufenden und werde weiter berichten.
Grüsse Heike
 
ach so...
Nordrhein-Westfalen....
wenn du das dabei geschrieben hättest, hätte ich mir den Text zu Niedersachsen ja sparen können.

In NRW kann die angebliche "individuelle Gefährlichkeit" des Hundes tatsächlich unter anderem dann festgestellt werden, wenn ein Hund "unkontrolliert Katzen hetzt".

Pikant ist, dass in dem NRW-Verhaltenstest Katzen überhaupt nicht vorkommen. Es kann also eine Katzenunverträglichkeit durch den VT weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Insofern ist die Pflicht zum VT wohl als reine Schikane zu sehen.

Wahrscheinlich denkt sich Frau Höhn jetzt, dass man ja das Grundstück mit Maschendrahtzaun überspannen kann, um fremden KAtzen das Eindringen unmöglich zu machen. Lustig wäre auch ein Warnschild in dem Sinne "Katzen aufgepaßt! Hetzender Hund!"
 
Hallo Andreas,

so grossartig anders dürfte es doch hier in NRW auch nicht sein, oder? Und bei Hunden in NRW dürfte es doch eigentlich auch ein normales Verhalten sein, Katzen zu jagen.
Mir geht es auch um das Verhalten des Hundes auf meinem! Grundstück, Der Besitzer der Katze muss meiner Ansicht hier dafür Sorge tragen, das diese halt nicht auf mein Grundstück kommt und dort ihr Unwesen treibt, ansonsten muss er halt mit den Konsequenzen leben und nicht unsere Hunde.
Heike
 
Sorry, ich habe nachträglich editiert und nun hat sich deine Antwort damit überschnitten.

Ich hoffe, ich bringe dich damit jetzt nicht durcheinander, aber oben steht schon meine Antwort auf deinen untenstehenden Beitrag.
 
Naja, ich kenne die VwV für NRW nicht, aber in BW heißt es:
Hetzender oder reißender Hund (gilt rasseunabhängig:(
"Ein Hund neigt zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren wenn er ein jagdbares Tier oder ein Nutz- oder Heimtier nicht nur kurzzeitig verfolgt oder totgebissen oder dies versucht hat. Die Neigung ist anzunehmen wenn er dies wiederholt versucht hat."
Also wäre wichtig, gibt es etwas vergleichbares für NRW - wenn ja, hat der Hund versucht zu beißen, bzw. hat das jemand gesehen? Ansonsten würde ich Einspruch einlegen und eine Begründung verlangen.
Ich hab mal über ne Suchmaschine die Durchführungsverordnung gesucht, aber nicht gefunden - wenn jemand nen Link hat, würd ich gern nehmen ;)
 
She - aber gilt das auch für den eigenen, eingezäunten Garten, wo ein anderes Tier eigentlich nichts zu suchen hat? *nichtglaubenkann*
 
Hi,

bin zwar nicht Voicy...

ich denke schon das es relativ egal ist obs der eigene Garten ist. Ein "Vorsicht Hund" - Schild nützt dir ja auch nicht viel wenn Die Tür nicht verschlossen ist, es kann ja jemand reinlaufen der nciht lesen kann bzw Kinder.
gab auch mal ein "nettes" Urteil: Eine fremde Person ist in einen Hof gegangen obwohl ein "vorsicht BISSIGER Hund" - Schild am Tor hing und ist von einem Hund gebissen worden. der Richter sagte, wenn bekannt ist das der Hund beist muß er so gehalten werden das keine gefahr von ihm ausgehen kann. vllt. find ich das urteil noch


Der Hund ist so zu halten das kein schaden von ihm ausgeht. es haftet der Halter.

Anderst ist ja auch die Prüfungen in WT's nicht zu erklären wenn sich der Hund von Fremden bedrohen oder auch schlagen lassen muß.


gruß PJ
 
Original geschrieben von shevoice
Naja, ich kenne die VwV für NRW nicht,

Ich hab mal über ne Suchmaschine die Durchführungsverordnung gesucht, aber nicht gefunden - wenn jemand nen Link hat, würd ich gern nehmen ;)


3.3.1.6
Zu § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 (unkontrolliert hetzende, beißende oder reißende Hunde)

"Hetzen" im Sinne dieser Bestimmung ist gegeben, wenn ein Hund darin genannte Tiere nachhaltig, d.h. intensiv, zielstrebig und andauernd verfolgt. Ein Indiz dafür ist das Ausstoßen von Hetzlauten.

Arteigenes Nachlaufen von Hunden ist kein Hetzen in diesem Sinne.

"Unkontrolliert" bezieht sich sowohl auf "Hetzen" als auch auf "Reißen". Unkontrolliertes Verhalten eines Hundes liegt vor, wenn die Halterin oder der Halter oder die Aufsichtsperson nicht in der Lage war, den Hund am Hetzen oder Reißen zu hindern.

Original geschrieben von Marion
She - aber gilt das auch für den eigenen, eingezäunten Garten, wo ein anderes Tier eigentlich nichts zu suchen hat? *nichtglaubenkann*
Gegenfrage: Bleibt es folgenlos, wenn dein Hund in deiner Wohnung einen Besucher beißt?
 
Hallo PJ,

ich denke es ist ein gravierender Unterschied, ob eine Katze ( für viele Hunde eine Art Beutetier ) oder ein Mensch meinen Garten betritt. Mein Hund würde die Katze jagen, den Menschen aber freundlich begrüssen.

Gruss Heike
 
Original geschrieben von Heike P.
Hallo PJ,

ich denke es ist ein gravierender Unterschied, ob eine Katze ( für viele Hunde eine Art Beutetier ) oder ein Mensch meinen Garten betritt. Mein Hund würde die Katze jagen, den Menschen aber freundlich begrüssen.

Gruss Heike

may be, aber die Katze hat auch ein recht auf leben und ich als Katzeneigentümer hab ein recht auf unversehrtheit meiner katze. ob das bei euch im garten ist oder nicht ist sekundär, wenn ich mein, was weiß ich, fahrrad bei euch in den hof stelle kannst du es ja auch nicht einfach verschrotten - zu sagen die katze soll nicht in euren hof kommen geht da nicht so einfach, da müsstes du den hof schon Katzensicher einpacken

Der Hund ist so zu halten das kein schaden von ihm ausgeht. es haftet der Halter

so, denke ich, ist die rechtsprechung, einschlieslich der gefahrenabwehr und vorsorge


gruß PJ
 
wenn aber ein Autofahrer eine Katze überfährt, dann muss er auch nicht seinen Führerschein neu machen.

Und auch da hat die Katze ein Recht auf Unversehrtheit, oder etwa nicht ?

mE fällt das unter Resttierrisiko, aber das ist eine rein laienhafte Vorstellung ?!
 
Hallo Heike P.

kann des sein das der Bekannte deines Arbeiteskollegen (hab ich richtig verstanden, oder?) ein generelles Problem mit seinem Nachbarn hat??

Also ich finde das ja der Hammer, das ein Hund wegen so was zum WT müsste und was soll dieser WT dann aussagen, da läuft dann ne Katze vorbei, super :crazy:

Wie viele Hunde leben mit Katzen zusammen, schlafen zusammen in einem Korb und jagen trotzdem draußen oder im Garten fremde Katzen.

Und die Katze weiß eigentlich jetzt auch, das sie die Pfötchen besser aus dem Garten draußen lässt (nichts gegen die Katze, aber ich denke auch sie lernt).

Grüße
 
Hallo PJ,

soweit ich gehört habe, gibt es auch schon den Fall, das der Katzenbesitzer die Auflage bekommen hat, seine Katze ausbruchsicher zu halten ( sprich: der Katzenbesitzer muss seine Katze im Haus halten oder seinen Garten so einzuzäunen, das die Katze diesen nicht verlassen kann ). Ich habe im letzten Sommer im Fressnapfjournal darüber eine Artikel gelesen (weiss leider nicht mehr genau, welche Ausgabe das war).
Und wenn eine Katze meinen Hund reizt, muss sie damit rechnen, das er sie jagt - ich glaube allerdings auch nicht, das er sie erwischt. Ich muss doch auch tolerieren, das Nachbars Katze Vögel jagt .

Gruss Heike

@ Spell_2103


Das mit dem generellen Problem kann schon gut möglich sein - aber trotzdem will es mir nicht in den Kopf, das so etwas möglich ist. Hat ein Hund und auch sein Halter keine Rechte mehr hier in Deutschland? Manchmal scheint es mir so zu sein. Das Recht Steuern zu Zahlen für unsere Hunde und die ganzen Gebühren, die ich bei der "Anschaffung" eines SoKa habe, ja alles o.K. Aber nicht mal Freiheit auf dem Eigenen Grundstück - wo leben wir eigentlich?
Grüsse Heike
 
Original geschrieben von Heike P.
Hallo PJ,

soweit ich gehört habe, gibt es auch schon den Fall, das der Katzenbesitzer die Auflage bekommen hat, seine Katze ausbruchsicher zu halten ( sprich: der Katzenbesitzer muss seine Katze im Haus halten oder seinen Garten so einzuzäunen, das die Katze diesen nicht verlassen kann ). Ich habe im letzten Sommer im Fressnapfjournal darüber eine Artikel gelesen (weiss leider nicht mehr genau, welche Ausgabe das war).
Und wenn eine Katze meinen Hund reizt, muss sie damit rechnen, das er sie jagt - ich glaube allerdings auch nicht, das er sie erwischt. Ich muss doch auch tolerieren, das Nachbars Katze Vögel jagt .

Gruss Heike

bei der verpflichtung die katze einzusperren müsste aber die gefahr von der katze ausgehen, du zwingst ja auch keine oma sich in der wohnung einzuschließen nur damit der handtaschendieb nicht an sie rankommt

Original geschrieben von Prinzessin
wenn aber ein Autofahrer eine Katze überfährt, dann muss er auch nicht seinen Führerschein neu machen.

bei dem Autofahrer geht man ja auch von einem Unfall aus, nicht von vorsatz. Wenn jemand vorsätzlich eine Katze überfährt und das nachgewiesen bekommt bin ich nicht sicher was dann alles auf ihn zu kommt

ist allerdings müssig darüber zu diskutieren
 
Au weia, Tierschützer und ihre Juristerei. Grundsätzlich sind hier nur Fallbespiele ohne bekanntes Aktenzeichen beschrieben, nicht einmal benannt, geschweige denn korrekt zitiert worden. Kocht also bitte keine ungelegten Eier. In NRW, BW und einigen anderen Bundesländern ist zwar deutlich gesagt (LHV,LHG) dass Hunde die "unkontrolliert" andere Tiere hetzen.... als gefährlich einzustufen sind. Dem gegenüber steht die Freiheit, den (gefährlichen) Hund auf "befriedetem" Besitztum frei laufen zu lassen. Hier wären wir dann bei der Frage, ob das Besitztum befriedet, sprich gegen unerlaubtes, ungewolltes, oder zufälliges Eindringen ausreichend gesichrt ist/war. Ob die entsprechenden Maßnahmen/Sorgfaltspflichten nur im Bezug auf Menschen, oder auch für andere Haustiere gelten, ist weder in den Gesetzes- und Verordnungstexten, noch in den entsprechenden Durchführungsverordnungen/Bestimmungen erwähnt. Schlussendlich läuft es auf das "Ermessen" des Richters hinaus.
Auf der anderen Seite steht die unter Umständen vernachlässigte Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Katzenhalters bzw.dessen Mitschuld an dem Vorfall auf Grund einer mangelhaften Absicherung des eigenen Gartens.
Grundsätzlich ist das Töten von Katzen bei Hunden kein natürliches Verhalten. Ob dies nun vom Richter auch so gesehen wird, ist eine andere Frage. Ob der Hund nun einen Wesenstest machen muss, oder nicht, ist für solche Fälle in keiner LHV/LHG "eindeutig" beschrieben. Die Sache ist also eine Verwaltungsrechtsfrage und hat mit der LHV/LHG nichts zu tun. Mit dummen Anwälten und einem desinteressierten Richter endet die Geschichte mit einem Verglei ; die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, oder, mit pfiffigen Anwälten, mit einer sehr interessanten und kostenträchtigen Odysseee vor dem Verwaltungsgericht.
Wenn ich da eine Kanzlei empfehlen darf.....
Ich möchte noch erwähnen, dass diese Sache unter Katzenliebhabern sicher ganz anders diskutiert würde.
 
Man kann eigentlich nur spekulieren und Beispiele aufzeigen, weil in solchen Fällen jeder Richter anders entscheiden wird - s. dazu auch die verschiedenen Urteile zu Bissen auf dem eigenen Grundstück.
Soviel dann auch zum eigenen Garten.
Wie gesagt würde ich auf jeden Fall die Geschichte genau auseinandernehmen und bei den geringsten Zweifeln (die ja eigentlich schon wegen diesem Grundstück bestehen) eine rechtliche Prüfung verlangen.
 
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