Wesenstest Baden Würtemberg

Midivi

KSG-Kichererbse™
15 Jahre Mitglied
Da unsere Hündin den Wesenstest ablegen muß, wenn sie bald nach Plankstadt umziehen wird, hier einige Fragen....

Kann der Wesenstest überall in BW abgelegt werden?
Wer darf mit dem Hund nach bestandenem Wesenstest laufen? Nur derjenige, der den Test mit ihr gemacht hat oder auch andere Leute?
Was kostet dieser Test?
Was muß unsere Hündin dafür können? Außer Sitz kann sie nämlich wirklich nix.
Welche Situationen gibt es in so einem Test?
Wird sie dann automatisch bei bestandenem Test von Maulkorb und Leine befreit?

Kennt jemand eine gute Hundeschule Nähe Plankstadt, wo die Leute mit der Hündin üben können?

Ich habe mit dem Tierheim Mannheim Kontakt aufgenommen, die mich an Fr. Waldmann verwiesen hat. Der Test würde in Straßenheim mit der Hundestaffel ausgeführt werden.

Dann noch eine Frage:
Wie sieht es aus, wenn die neuen Besitzer mal über das Wochenende wegfahren? Darf dann z. Bsp. die Mutter oder ein anderes Familienmitglied den Hund kurzfristig betreuen?
 
  • 20. April 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich weis nicht ob der Test überall in BW gleich ist.
Meine mussste folgende Dinge können.

Teil 1:
Hundebegenung, da sollte der Hund möglichst ruhig an einem anderen vorbei gehen.
Gehorsam Unterordnung, Bei Fuss laufen, ablegen ins Platz und dann weglaufen und wieder hinlaufen, ablegen ins Platz und weglaufen und den hund rufen.
Hund ableinen und abrufen, Spielzeug wegnehmen.

Teil 2:
Den Hund anbinden und weg gehen (so dass der Hund einen nicht mehr sieht), Hund wird mit Regenschirm bedrängt und Leute laufen dran vorbei.
Mit dem Hund laufen (möglichst bei fuss), Dosen und Luftballons werden einem vor die Füsse geworfen, Fahradfahrer fährt vorbei, Kinderwagen, Auto bremst vor einem und hupt.
Dann wird der Hund nochmal festgemacht und wird von Mann mit Mantel und stock bedroht, bedrängt.

Beim ersten Teil hat meine nicht alles richtig gemacht, dass konnten wir aber nach ein paar Wochen nochmal wiederholen.

Meine ist nur Maulkorbbefreit, ich wes nicht ob und wie man eine Leinenbefreiung bekommt, ich glaube gar nicht.

Meine Mutter geht auch mit ihr Spazieren und passt manchmal auf sie auf, dass dürfte kein Problem sein.

So dass ist alles was ich dir dazu sagen kann, ich hoffe es hilft etwas

gruss
 
Wer darf mit dem Hund nach bestandenem Wesenstest laufen? Nur derjenige, der den Test mit ihr gemacht hat oder auch andere Leute?
In BW brauchst du keine Sachkunde und mit dem Hund kann jeder laufen (glaube volljährig und körperlich gewachsen)
Was kostet dieser Test?
Ich habe damals 180 DM bezahlt
Was muß sie dafür können? Außer Sitz kann sie nämlich wirklich nix.
Sitz sollte reichen, wenn sie ansonsten keine Mucken macht.
Welche Situationen gibt es in so einem Test?
Es gab, wenigstens bei mir, viele Gemeinsamkeiten zur BH. Eigentlich sollte ein "normaler" Hund locker den Test bestehen. Habe ihn mit Roy zweimal gemacht und empfand es als sehrt einfach. Es gab keine Gemeinheiten.
Wird sie dann automatisch bei bestandenem Test von Maulkorb und Leine befreit?
MK ja. Leine liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde, aber eher nein. Sollte aber bei uns in der Region nicht das Problem sein, wenn du verstehst was ich meine.
Kennt jemand eine gute Hundeschule Nähe Plankstadt, wo die Leute mit ihr üben können?
Sandhausen könnte ich empfehlen und könnte auch vermitteln, bin dort Mitglied. Sind ungefähr 8 KM
Wie sieht es aus, wenn die neuen Besitzer mal über das Wochenende wegfahren? Darf dann z. Bsp. die Mutter oder ein anderes Familienmitglied den Hund kurzfristig betreuen?
Ja....

Hoffe ich konnte dir helfen.
LG
Volker
 
Hallole,

ich muß leider Volker teilweise widersprechen.

Wenn dein Hund Maulkorbbefreiung bekommt, kann es sein, dass nur bestimmte festgelegte Personen mit dem Hund ohne Maulkob ausgehen dürfen.

Leinenbefreiung gibt es für Kat. 1 so gut wie nie.

In Pforzheim hieß es auch früher, Leinenbefreiung für Kat 1 nur nach abgelegter Sachlkunde. Aber so weit ich weiß, gibt es wirklich keine Sachkundeprüfungen in BW.

Der Wesenstest muß normalerweise beim zuständigen Veterinäramt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Polizeihundestaffel abgelegt werden. Aber ich glaube, es gibt Ausnahmen, da ja nur noch selten Wesenstestprüfungen stattfinden.

Am besten erkundigst du dich explizit in der zuständigen Gemeinde und dem zuständigen Landratsamt/Veterinäramt.

Ansonsten findest du sämtliche Bestimmungen auf der folgenden Seite


Unten sind sogar links zu den Ausführungsbestimmungen.
 
Danke für die Info.

Der Mensch auf dem zuständigen OA ist sehr nett und kommt einem entgegen....dort sieht man das nicht soooo eng.

Ich muß mal gucken.
 
Wenn dein Hund Maulkorbbefreiung bekommt, kann es sein, dass nur bestimmte festgelegte Personen mit dem Hund ohne Maulkob ausgehen dürfen.

Habe ich noch nie gehört bzw. gelesen. Wo steht das denn?

LG
Volker

Leinenbefreiung gibt es für Kat. 1 so gut wie nie.

Aber möglich ist es schon, ich habe sie für Roy erhalten. :)
 
Als hier der zweite BX-Halter seine Leinenbefreiung beantragt hat, bekam er nach dem Wesenstest nur eine Befreiung von der Leine, wenn er oder seine Frau den Hund ausführen.

Da er allerdings unsere kannte, hat er reklamiert und dann eine Befreiung bekommen, die für "zuverlässige Personen" gilt.

Wir selbst lassen unsere Kinder auch mit Caro gehen, allerdings nur mit Leine. Die kids sind allerdings knapp achzehn und fünfzehn Jahre, wiegen beide so um die 75 kg bei Körpergrößen von sa. 1,98m und 1,92m.

Kontrolliert worden bin ich allerdings noch nie. Würde jeder Polizist oder Ordnungsbeamte eh für einen Boxer halten, da Caro ja nur 42 kg wiegt.

Die Ortspolizeibehörden haben ja leider ziemlich großen Handlungsfreiraum. Hatte damals das Ministerium angeschrieben, als sie Wesenstest für unser Kat 2 Bordeaux Dogge verlangten, obwohl Caro bereits BH und Team Test bestanden hatte. Antwort war: das dürfen die machen wie sie wollen. Naja, haben wir halt 300 DM für den Wesenstest hingelegt. Und nun immerhin etwas, was wir in anderen Bundesländern vorlegen konnten. (Befreiungen für Hamburg, MeckPom und Bayern problemlos erhalten)
 
Wie sieht es denn mit dem Staff-Bull aus?
Hat der auch div. Auflagen? Muß der einen Test machen?
 
Staffordshire Bullterrier ist ein Kat 2 Hund.

Das bedeutet: keine Haltergenehmigung erforderlich, aber grundsätzlich Leinenzwang (inner-und außerorts). Von dem Leinenzwang kann man sich befreien lassen, inzwischen laut Ausführungsbestimmungen z.B. durch Vorlage einer abgelegten BH. (Siehe die Links, die ich weiter oben eingesetzt hatte)

Kein Maulkorbzwang!

Kampfhundesteuer kann einen aber je nach Gemeinde trotzdem treffen. Viele Gemeinden nehmen keine Kampfhundesteuer ein, manche nur Kampfhundesteuer für Kampfhunde gemäß PolVOgefH und andere, wie auch unsere, kassieren ausnahmslos für alle Hunde der zwölf in der PolVOgefH aufgeführten Hunderassen.

So auch unsere Gemeinde. Klage gegen Kampfhundesteuer für Nicht-Kampfhund für das Jahr 2001 haben wir verloren. Wir hoffen, ein weiterer BX-Halter hat für spätere Jahre mehr Glück.

Und leider führen mit einem male Gemeinde per 1.1.06 Kampfhundesteuer ein, die davor nicht abgezockt hatten. Also unbedingt erkundigen!

Staffordshire Bullterrier muss normaler weise keinen Wesenstest machen.

raceman schrieb:
Habe ich noch nie gehört bzw. gelesen. Wo steht das denn?

LG
Volker



Aber möglich ist es schon, ich habe sie für Roy erhalten. :)

Volker ich weiß das es einigen wenigen gelungen ist, aber viele Städte und Gemeinden schalten da einfach auf stur, weil sie Angst vor der Verantwortung haben.
 
Caro-BX schrieb:
Staffordshire Bullterrier ist ein Kat 2 Hund.

Das bedeutet: keine Haltergenehmigung erforderlich, aber grundsätzlich Leinenzwang (inner-und außerorts). Von dem Leinenzwang kann man sich befreien lassen, inzwischen laut Ausführungsbestimmungen z.B. durch Vorlage einer abgelegten BH. (Siehe die Links, die ich weiter oben eingesetzt hatte)

Kein Maulkorbzwang!

Kampfhundesteuer kann einen aber je nach Gemeinde trotzdem treffen. Viele Gemeinden nehmen keine Kampfhundesteuer ein, manche nur Kampfhundesteuer für Kampfhunde gemäß PolVOgefH und andere, wie auch unsere, kassieren ausnahmslos für alle Hunde der zwölf in der PolVOgefH aufgeführten Hunderassen.

So auch unsere Gemeinde. Klage gegen Kampfhundesteuer für Nicht-Kampfhund für das Jahr 2001 haben wir verloren. Wir hoffen, ein weiterer BX-Halter hat für spätere Jahre mehr Glück.

Und leider führen mit einem male Gemeinde per 1.1.06 Kampfhundesteuer ein, die davor nicht abgezockt hatten. Also unbedingt erkundigen!

Staffordshire Bullterrier muss normaler weise keinen Wesenstest machen.


[...]

gibts eigentlich nichts mehr dazu zu sagen!

:hallo:
 
raceman schrieb:
Habe ich noch nie gehört bzw. gelesen. Wo steht das denn?

Ein Dogo-Bulli-Mix bei uns im TH hat die Leinenbefreiung erhalten, allerdings nur wenn seine damalige Pflegemama mit ihm gelaufen ist. Die Familie, die ihn übernommen hat, hat keine Leinenbefreiung bekommen.

Polizeihundestaffeltyp kannte die Pflegemami allerdings, übers TH, wahrscheinlich deshalb.
 
Man muß aber trotz allem 18 Jahre alt sein, um mit einem Staff-Bull Gassi zu gehen, oder?
 
Ist in der Verordnung folgndermaßen formuliert:

schade, läßt sich nicht kopieren

also schaust du mal hier (das ist die PolVOgefH BW)

Unter § 4 steht etwas über den Leinenzwang

Danach gibt es für einen Kat 2 Hund keine explizite Vorschrift, dass die Begelitperson 18 Jahre sein muß, allerdings gilt § 4 Abs 1 ... sind so zu führen und zu beaufsichtigen, dass keinerlei Gefahr von Ihnen ausgeht

Für den StaffBull gilt alles, was für ....Hunde gem. §1 Abs. 3 ... vorgeschrieben wird.
 
Midivi schrieb:
Man muß aber trotz allem 18 Jahre alt sein, um mit einem Staff-Bull Gassi zu gehen, oder?

die VO selbst ist da wirklich wachsweich, die VwV ist da schon etwas genauer aber immer noch offen...

4.2 Führung des Hundes durch Dritte (§ 4 Abs. 2 PolVOgH)
4.2.1 Personen bieten in der Regel die Gewähr, dass der Hund sicher geführt wird,
wenn sie volljährig und nach ihren körperlichen Kräften sowie ihrer
Sachkenntnis zur Führung eines Kampfhundes oder gefährlichen Hundesgeeignet sind. Die Eignung kann in der Regel angenommen werden, wenn
die Person eine mehrjährige Erfahrung und ausreichende Kenntnisse im
Umgang mit vergleichbaren Hunden nachweist. Die Ortspolizeibehörde kann
vom Hundeführer den Nachweis seiner Sachkunde auf dessen Kosten
verlangen, sofern hieran Zweifel bestehen; sie kann Sachverständige
hinzuziehen.
4.2.2 Grad und Umfang der Zuverlässigkeit der Person, welcher der Hund überlassen
wird, richten sich nach den für den Halter geltenden Anforderungen.

[...]

4.4 Ausnahmen von der Leinenpflicht im Einzelfall (§ 4 Abs. 6 PolVOgH)
Eine Ausnahme von der Leinenpflicht kommt für Hunde der in § 1 Abs. 2 und
3 PolVOgH genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde
sind, insbesondere beim Nachweis des Bestehens anerkannter
Gehorsamsprüfungen in Betracht. Örtliche Ausnahmen kommen zum Beispiel
auch für Flächen in Betracht, die zum freien Auslauf für Hunde bestimmt sind.
Zeitliche und örtliche Ausnahmen können auch für geeignete
Hundesportplätze und sonstige, konkret zu benennende (Prüfungs-)Orte in
Betracht kommen, um die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen, deren
Nachweis als Voraussetzung für die weitere Ausnahme von der Leinenpflicht
zu erbringen ist. Die Ausnahmen sind regelmäßig auf die Person zu
beschränken, die mit dem Hund die erforderlichen Prüfungen absolviert hat.



gruß PJ
 
Man o man, das ist ja noch verzwickter als unsere Verordnung.

Da muß man erst mal den Durchblick bekommen.....
 
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