Wesenstest aber wie?

Ninja26

10 Jahre Mitglied
Hallo!
Erstmal möchte ich mich vorstellen:
Mein Name ist Anja und ich musste leider vor 3 Wochen meinen geliebten Spike (Staff-Rotti-Mix) nach 9 Jahren, 1 Monat und 3 Tagen einschläfern lassen :(
Spike ist vorher durch 9 Hände gegangen, die ihn entweder misshandelt haben oder die für ihn nicht sorgen wollten/konnten.
Spíke ist damals als Mischling hier angemeldet gewesen, da die Kampfhundedebatte da ja überhaupt noch niemanden interessierte.

Wir spielen jetzt mit dem Gedanken uns bald (wenn wir bereit dazu sind, einen anderen Hund zu lieben) wieder einen Staff zu holen, da ich es einfach nur traurig finde, wie lange diese Hund im Tierheim sitzen müssen nur weil sie im falschen Fell geboren wurden. Ausserdem habe ich bei meinem Spike die Rasseeigenarten lieben gelernt.
Da Spike ein sehr freundlicher und eher schüchterner Hund war, haben wir uns um Wesentest etc. auch keine Gedanken machen müssen.
Wenn wir uns allerdings einen "neuen" Hund holen, dann kommt das ja alles auf uns zu und ich dachte ich frage hier mal nach.

1. Wie läuft der Test generell in NRW ab und wo wird er geleistet? (Polizei oder ähnliches)
2. Ist es einem Tierschutzverein erlaubt, den WT zu beobachten?
3. Wird Rücksicht auf die Vergangenheit des Hundes genommen?? (ein misshandelter Hund reagiert ja doch anders auf Bedrohungen als ein Hund der immer gut behandelt worden ist)
4. Ist es schwer durchzufallen oder fällt man schon wegen jeder Kleinigkeit durch?

Das zum Wesenstest (wie gesagt, hab viel darüber theoretisch gelesen, aber man liest überall was anderes), nun zur Sachkunde:

Im Landeshundegesetz NRW hab ich nirgends den Passus gefunden, dass man als zuverlässig gilt, wenn man vorher schon einen Hund länger als drei Jahre hatte (unauffällig versteht sich)- gilt das noch??
Muss den Sachkundenachweis nur der Halter erbringen oder wie den Wesenstest jeder, der mit dem Hund raus geht???


Fragen über Fragen :D
Trotzdem schon mal danke für eure Antworten
 
  • 28. März 2024
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Hi Ninja26 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Herzlich willkommen!

Mein Beileid zum Tod Deines Hundes. Aber wie schön, daß Du nun einem Tierheimlistenhund ein Zuhause geben möchtest.

Stöber doch mal ein bißchen in dieser Rubrik. Du wirst sehr viele Erfahrungsberichte und sonstiges zum Thema NRW-Verhaltenstest finden. ;)

Hier kannst Du auch schon ein bißchen nachlesen:


Vielleicht sagst Du auch noch kurz in der Kontaktbörse-und-Vorstellecke hallo? ;)
 
Da Du über 3 Jahre einen Hund gehalten hast, verfügst Du über die nötige Sachkunde und brauchst keinen Sachkundetest machen.

Auf diversen Hundeplätzen ist ein zusehen mit Sicherheit möglich.
 
Oups eben übersehen!
Muss den Sachkundenachweis nur der Halter erbringen oder wie den Wesenstest jeder, der mit dem Hund raus geht???
Ich denke mal das wird jede Stadt anders handhaben. Ich habe den Wesenstest mit meinem Hund gemacht. Laut Schreiben meines OA liegt es in meiner Verantwortung einen Hundeführer zu bestimmen der in der Lage ist meinen Hund sicher zu führen.
 
Jeder, der den Hund draußen führt, muß einen Sachkundenachweis besitzen.

Aus dem Landeshundegesetz NRW:

§ 5 Pflichten

(1) ...

(2) ...

(3) ...

(4) Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfüllt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson darf einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt. Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.

Der erwähnte § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 besagt:

§ 4 Erlaubnis

(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person

...
2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
...

Zur Sachkunde:

§ 6 Sachkunde

(1) Die erforderliche Sachkunde (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

(2) Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen.

(3) Als sachkundig nach Absatz 1 gelten

Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung,
Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen,
Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

Hier sind übrigens alle Bestimmungen für NRW nachzulesen:

http://ksgemeinde.de/html/info_v_nordrheinwest.html
 
Wunderbar danke!
Es ist alles nicht so einfach, aber es lohnt sich auf jeden Fall
 
Hi,
wenn Du aus Olpe/Biggesee kommst, kannst Du Dich am Ordnungsamt bei Herrn Huckestein, über alle notwendigen Dinge, wie Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §4 Abs. 1 des Hundegesetzes erkundigen.Wo Du den Wesenstest machen kannst.:D Äh ,ich meine natürlich der Hund.usw.usw.
Lg dion
Ach und Herzlich Willkommen
 
Hallo dion, :hallo:
danke für den Tipp, wir arbeiten uns ganz langsam an einen neuen Stinker ran.

Wahrscheinlich werden wir den Test auch bei Pitbull, Stafford und Co machen,
die kennen den Hund ja gut und haben bei mir einen sehr sehr guten Eindruck hinterlassen
 
Im Landeshundegesetz NRW hab ich nirgends den Passus gefunden, dass man als zuverlässig gilt, wenn man vorher schon einen Hund länger als drei Jahre hatte (unauffällig versteht sich)- gilt das noch??

Ich war auch etwas irritiert, dass ich unter
§ 6 Sachkunde
nichts dergleichen fand, aber das was du meintest, ist vielleicht das hier?

§ 11 Große Hunde

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

Also scheint ja wohl Sachkunde beim großen Hund was anderes zu sein als beim "gefährlichen Hund" (ich hasse diese Formulierung). Das war mir bis jetzt auch noch nicht wirklich bekannt.
Was ist das denn für´n Schwachsinn? :rolleyes:
 
Hallo Dagmar,
danke für die Antwort.
Nach mehrmaligem Lesen hab ich das auch rausgefunden.

Der Sachkundenachweis hat so oder so einige Fragen drin, die ich unheimlich besch*** finde.
z.B. die Frage, welche Hunde ein erhöhtes Aggressionspotential aufweisen..

Ausserdem war mir neu, dass Hunde, die zuverlässig gehorchen auch in Tollwutgebieten ohne Leine laufen dürfen..
 
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Dankeschön für deinen Zuspruch Es ist wirklich traurig das solche wesenstest unter diesen voraussetzungen überhaupt durchgeführt werden dürfen Ich hatte auch schon einiges hier gelesen über wesenstest und Erfahrungen und ja, du hast vollkommen recht die meisten haben leider auch schlechte...
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