Wesenheitstest nicht durchführbar,was nun?

doggebodyguard

Eine schwierige Frage und wie würdet Ihr Handeln??

Da ich auch nebenbei Sachverständiger für :"Beurteilung der Aggressivität und Gefährlichkeit von Hunden gegen Menschen und Tieren"bin

wurde ich mit Folgenden Problem konfrontiert.
Es kam vor kurzen ein Hundebesitzer zu mir der wegen Umzug nach Bayern einen Wesensheitstest bei mir durchführen wollte bzw.negativ Gutachten.
laut Gesetz der bayerische "Landeshundeverordnung" (LStVG u. VO vom 10.07.1992 i.d.F. vom 04.09.2002).
Da es sich um einen American-Staffordshire-Terrier handelte
fällt dieser laut Gesetzestext unter Gruppe 1
§ 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität u. Gefährlichkeit
vom 10.07.1992 i.d.F. vom 04.09.2002:

und diese dürfen auch nicht eingeführt werden,jedoch stammt der Hund Rasse
American-Staffordshire-Terrier aus einen Bundesland wobei es keine "Listenhunde bzw. sogenannte "Kampfhunde"gibt!

Sagte zu den Hundehalter:"Spare dier das Geld bei mir,denn dein
Staffordshire-Bullterrier wird dier in Bayern trotz bestandenen Wesensheitstest beschlagnamt mit der Begründung ;"Verstoss gegen die Einfuhrbestimmung."
Der Hund ist 3 Jahre super verschmust kommt mit jeden zurecht auch mit Kleinkindern.

Jetzt ist guter Rad teuer.
wie ist es doch möglich dass der Hundehalter den Staffordshire-Bullterrier nicht beschlagnahmt wird bzw.ins Tierheim wandelt???
Sollte man doch mal eine Ausnahme-Regel durchführen,eine Petition an die Bayrische Regierung usw.Die Fam.-Besitzer des genannten Hundes liebt ihren
Staffordshire-Bullterrier abgöttisch gut erzogen und können sich nicht trennen
.Gibt es noch eine Lösung damit der Hund nicht Beschlagnahmt wird???
Wie würdet Ihr handeln???


Habe mal führ einige die das Gesetz in Bayern nicht kennen dies hier zum Abdruck gebracht.

Rechtsangelegenheiten über Fragen der inneren Sicherheit sind nach Abschnitt VII des Grundgesetzes Ländersache, und deshalb gibt es (hundebezogen) hierzulande diese unterschiedlichen Bestimmungen und Rasselisten. Um Annäherung hierüber und im Verwaltungsvollzug ist man seit Jahren bemüht. An der (strittigen) Listentheorie wird voraussichtlich festgehalten, zumal diese Theorie dem Grunde nach durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.2004 (1778/01) bestätigt wurde und auch benachbarte EU-Länder vergleichbare Bestimmungen haben.​
In Bayern gilt diesbezüglich das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG:(


Art. 37 Halten gefährlicher Tiere:​
Gesetzestext:

(1) "Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen "Kampfhund" (gefährlichen Hund) halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde (Wohngemeinde des Hundebesitzers). "Kampfhunde" (im Sinne dieses Gesetzes) sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist; das Staatsministerium des Innern kann durch Verordnung Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden bestimmen, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird".
(2) "Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen".
Erläuterung:
Mit dieser landesgesetzlichen "Kampfhunde"-Definition ist noch keine Hunderasse benannt worden. Die rassebezogene "Kampfhunde-Vermutung" ergibt sich erst aus der ergänzenden Verordnung des Bayer.Staatsministeriums des Innern vom 10.07.1992. Die vorgenannte Haltererlaubnis für sog. "Kampfhunde" betrifft Hunderassen u. Mischrassen der Kategorie I sowie Rassen u. Mischrassen der Kategorie II, die den Wesenstest nicht absolviert oder nicht bestanden haben und Hunderassen u. Mischrassen der Kategorie III (durch Ausbildung "gesteigert/aggressive" Hunde). Es ist falsch zu behaupten, Listenhunde der Kategorie I sind in Bayern verboten; sie sind nur "erlaubnispflichtig". Der strittige Begriff "Kampfhund" wird bei der bevorstehenden Novellierung des LStVG aufgrund der Länderangleichung wahrscheinlich geändert in "gefährlicher Hund".
§ 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität u. Gefährlichkeit
vom 10.07.1992 i.d.F. vom 04.09.2002:​
Gesetzestext:
(1) "Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als "Kampfhunde" stets vermutet:
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Pit-Bull-Terrier
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Bandog
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American-Staffordshire-Terrier
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Staffordshire-Bullterrier
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Tosa InuErläuterung:
Bei diesen Hunden spricht man von genehmigungspflichtigen Listenhunden der Kategorie I, die Kraft Gesetzes als "stets" gesteigert/aggressiv unterstellt werden. Eine "Beweisumkehrmöglichkeit" im Einzelfall ist in Bayern (noch) nicht vorgesehen. Diese gesetzliche "Kampfhunde-Festschreibung" ist nach Meinung vieler Hundefachleute falsch. Richtiger wäre, man würde diese Vermutungsannahme (unabhängig vom Erlaubnisvorbehalt) von einer Einzelfallüberprüfung anhand eines Wesenstests festmachen.
Gesetzestext:
(2) "Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als "Kampfhunde" vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde (noch Wohngemeinde der Hundehalter) für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine "gesteigerte" Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
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Alano
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American Bulldog
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Bullmastiff
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Cane Corso
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Dogo Argentino
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Doque de Bordeaux (Bordeaux-Dogge)
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Fila Brasileiro
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Mastiff
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Mastin Espanol
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Mastino Napoletano
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Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
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Perro de Presa Mallorquin
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RottweilerErläuterung:
Bei diesen alphabetisch aufgezeigten Rassehunden spricht man von Listenhunden der Kategorie II, bei denen im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden kann. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.
Gesetzestext:
(3) "Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als "Kampfhund" im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer "gesteigerten" Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben".
Erläuterung:
Bei diesen Hunden (ohne Rassebezug) spricht man von "Kampfhunden" der Kategorie III. Damit sind Hunde gemeint, die im Rechtssinne durch Ausbildung gesteigert/aggressiv "gemacht" wurden (z.B. Polizeihunde, die im Zivil-Schutzdienst gearbeitet werden). Für eine derartige Ausbildungstätigkeit ist eine Genehmigung gem. Art. 37 a LStVG erforderlich.
 
  • 29. März 2024
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Hi doggebodyguard ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Besitzer könnte bei der zuständigen Gemeinde eine Haltegenehmigung für einen Kat 1 beantragen, die Chancen, dass er diese dann aber auch bekommt, sind verschwindend gering.
Alternativ bleibt ihm wohl nur, ein neues Zuhause für den Hund zu suchen bzw. in ein anderes Bundesland zu ziehen.

Was mich wundert, wieso ist dir als Sachverständiger die bay. Gesetzeslage nicht bekannt?
Es gibt innerhalb Deutschlands kein Importverbot von Listenhunden aus einem bundesland in ein anderes.
Kat 1 sind in Bayern "lediglich" genehmigungspflichtig - die Haltegenehmigung wird aber leider in 99,9% aller Fälle nicht erteilt, da ein Umzug mit Hund nicht als berichtigtes Interesse gewertet wird.
 
Zitat@Es gibt innerhalb Deutschlands kein Importverbot von Listenhunden aus einem bundesland in ein anderes.@
Kann man auch so betrachten bzw.Import heisst wie der Name schon sagt "vom Ausland"
wobei man unterscheiden muss,dass dabei ein Straftat erfüllt ist und keine OWI.

In diesen Falle kommt genannter Listenhund aus einen anderen Bundesland und ist in mit Importieren-Einführen gleichzustellen,mit den kleinen Unterschied ,dass kein Strafbestand
vorhanden ist jedoch unter den gleichen Bestimmumgen fällt.Habe mich bei anderen Gutachtern
beraten lassen die auch die Meinung verteten:"Keine Chance"!!!Ausnahme sehr selten!!
Bin der Gesetze bewusst (bzw.auch der Gesetzänderungen) siehe Anhang.Den Wohnort kann er nicht wechseln da er in Bayern ein Haus gekauft hat.

Gesetzliche Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden in Bayern

Wie in den meisten Bundesländern, so wurden auch in Bayern zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden gesetzliche Regelungen erlassen.

Dieses Rechtsgebiet als Teil des besonderen Sicherheitsrechts obliegt in der Bundesrepublik Deutschland den Ländern. Deshalb gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen.

In Bayern entschied sich der Gesetzgeber, bestimmten Rassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ zu unterstellen. Diese Rassen werden im Gesetz "Kampfhunde" genannt. Die entsprechende Verordnung heißt "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" – im Volksmund auch Kampfhundeverordnung genannt.

Generell gilt, dass wer in Bayern einen solchen Hund halten will, die Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde braucht (Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG). Eine solche Erlaubnis wird jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt.

Auch die Zucht von sogenannten „Kampfhunden“ ist in Bayern verboten (Art. 37a LStVG) – ebenso, diese nach Bayern einzuführen (Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland). Für manche Rassen gilt das Importverbot für ganz Deutschland.​
 
Was ist es denn jetzt??
Ein Staffordshire Bullterrier oder ein American Stafford Terrier!

Ich kann es leider aus den Beiträgen nicht ganz klar erkennen.......

Gibt es da nicht auch Unterschiede in der Gesetzgebung?
 
In Bayern nicht.
Staff Bull und Am. Staff sind beide Kat. 1
 
Kenne die Gesetze bzw.halte mich auf den Laufenden.
Habe auch andere Kolegen kontaktiert/Beraten lassen mit genannten Problem und die Antwort
"Keine Chance!" Ausnahme sehr selten.
Der Hund wird zwar nicht importiert jedoch eingeführt nach Bayern dies man mit Import gleichstellen kann mit dem Unterschied,dass bei Import ein Strafbestand erfüllt ist.
siehe Anhang.

In Bayern entschied sich der Gesetzgeber, bestimmten Rassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ zu unterstellen. Diese Rassen werden im Gesetz "Kampfhunde" genannt. Die entsprechende Verordnung heißt "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" – im Volksmund auch Kampfhundeverordnung genannt.

Generell gilt, dass wer in Bayern einen solchen Hund halten will, die Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde braucht (Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG). Eine solche Erlaubnis wird jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt.

Auch die Zucht von sogenannten „Kampfhunden“ ist in Bayern verboten (Art. 37a LStVG) – ebenso, diese nach Bayern einzuführen (Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland). Für manche Rassen gilt das Importverbot für ganz Deutschland.
 
Hier ein klassischer Gummi §

Im § 1 Absatz 3 der Verordnung ist festgelegt, dass ein Hund auch aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit zum Kampfhund werden kann. Er muss also bewusst und gezielt „scharf gemacht“ worden sein – Hunde die im Hundesport (Schutzdienst) gearbeitet werden oder die sich aus sonstigen Gründen (Deprivationsdefekte, physiologische Erkrankungen usw.) aggressiv zeigen, sind hier nicht erfasst.
 
Ist es schon soweit, dass ein (öffentlich bestellter und vereidigter???) Sachverständiger in einem Forum um Rat fragen muss, wenn die Gesetzeslage bekannt ist bzw. bekannt sein sollte?! :verwirrt:
 
Ist es schon soweit, dass ein (öffentlich bestellter und vereidigter???) Sachverständiger in einem Forum um Rat fragen muss, wenn die Gesetzeslage bekannt ist bzw. bekannt sein sollte?! :verwirrt:

Ja ich wunder mich auch ein wenig.
Fakt ist doch das die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann.
Wurde bei der dementsprechenden Gemeinde den schon mal nachgefragt ? Das berechtigte Interesse ist reine Auslegungssache der Gemeinde.
Ansonsten evtl. RA einschalten.
 
Ist es schon soweit, dass ein (öffentlich bestellter und vereidigter???) Sachverständiger in einem Forum um Rat fragen muss, wenn die Gesetzeslage bekannt ist bzw. bekannt sein sollte?! :verwirrt:


ich finde das gar nicht schlimm, sondern eher richtig und gut, Viele wissen mehr als einer. Doggebodyguard schreibt, daß er nebenbei Sachverständiger sei. Man steht dann nicht ständig im Stoff und darüberhinaus ist es ein Unterschied, wie die Gesetze lauten und wie die Ausführungsbestimmungen sind, was auch aus derem wörtlichem Text nicht hervorgehen muß (Bsp: bei mir in RLP sagt die Hundeverordnung wörtlich, daß die Befreiung vom beständigen Tragen eines Maulkmorbes in der Öffentlichkeit möglich ist durch eine erweiterte Sachkundeprüfung und die positive Empfehung des Amtsveterinärs. In der Praxis ist es aber so, daß die Wohngemeindes sich nicht darum schren (müssen) und das oberste der Gefühle die Erlaubnis zum Halti darstellt, ohne Ausnahme).
Nun könnte es ja einen Fall in Bayern geben, bei dem es noch ein Schlupfloch gab und diese Fall würde hier im Thread aufkommen.

Meine Frage: Das sog. "berechtigte Interesse" - existiert es in Bayern noch genauso? Diese gab es hier in RLP genauso bis zum 31.12.2009. Danach wurde der Tierschutz darübergeordnet und es ist erstaunlicherweise seit dem 1.1.2010 möglich, einen Hund aus einem anderen Bundesland einzuführen/mitzubringen, was vorher unmöglich war.

Wie ist die Wohnsituation des Hundehalters? Lebt er ländlich oder in der Stadt?
 
Man sollte wirklich mit der zuständigen Gemeinde sprechen.
Unsere Gemeinde ist da sehr offen und angeblich verfahren die mit Kat. 1 genauso wie mit Kat. 2 - wenn Wesenstest ok, dann passt alles und der Hund darf ganz normal bleiben. Wie es mit den Steuern aussieht, weiss ich leider nicht.
Aber mein erster Gang wäre zum zuständigen Sachbearbeiter, ihm mein Leid klagen (mit dem Hund an der Leine, der gleich beweisen kann wie brav er ist) und dann sehen was weiter passiert.
 
sorry, das ich daran zweifel das du ein staatlich bestellter und vereidigter Gutachter bist... wenn denn so ist...warum postest du hier für alle lesbar und tust nicht was du tuen kannst zum Wohl des Hundes?

Wenn du keinen Quatsch erzählt hast, dann benenne den Hund als das was er ist ein Mischling! Oder warst du bei der Zeugung anwesend bzw. kennst die Elterntiere?
 
Sory dass ich fast keine Zeit habe zum Posten,daher die späte Antwort.
sorry dass ich zweifle,ob du richtig lesen kannst!!Bzw.erst denken dann Posten!
Dein Zitat@Wenn du keinen Quatsch erzählt hast, dann benenne den Hund als das was er ist ein Mischling@
ein Staffordshire-Bullterrier ist kein Mischling daher kenn er als solches nicht genannt werden,würde dann unter falschen Gutachten engestuft werden.
Quatsch postest du in diesen Sinne und ich weiss besser was zum Wohle des Hundes dazugehört wie du das kannste mir glauben.
Deine geistige unterentwickelte Frage@ Oder warst du bei der Zeugung anwesend bzw. kennst die Elterntiere? @
Du bist doch ein Mensch dass ich sogar glaube obwohl ich deine Eltern nicht kenne und bei deiner Geburt nicht dabei wahr.Stelle bitte solche Fragen deinesgleichen und beende die Posting weil ich mich nicht auf deine Nivao herablasse.
__________________


Bei deinen Thread
http://forum.ksgemeinde.de/presse-medien/101716-fuerth-bayern-150-hundesteuererhoehung.html
musste ich nur den Kopfschütteln,keine Lösung gefunden jedoch protestieren,im Gegensatz zu dier da ich auch in Bayern wohne zahle ich bei 5 Doggen keine Hundesteuer.(gewusst wie)
 
Wenn du deine Wesenheitstests (was ist das überhaupt, ich kenne nur Wesenstests?) so ausführst, wie du dich hier gibst, dann gute Nacht Marie.
Da trau ich ja eher dem Straßenkehrer um die Eck......
Wirklich mehr als verwunderlich.
Als Wesenheits:D-Tester sollte man von Tuten und Blasen Ahnung haben, wenn man den Job angeblich ausübt (was ich leider nicht glauben kann).
 
Nivao - Nivea oder wie heißt es doch? schwer zu schreiben, wenn man etwas nicht kennt :lol:
 
Erstaunlicher Weise wie man an Hand von Typfehlern Menschen einschätzen kann und sich damit als
demonanter User aufführen möchte bzw.Platzhirsch mit den Worten:"@Da trau ich ja eher dem Straßenkehrer um die Eck......"@Als Wesenheits:D-Tester sollte man von Tuten und Blasen Ahnung haben, wenn man den Job angeblich ausübt (was ich leider nicht glauben kann).@

Da haste Recht,kennst mich nicht mal aber sich hinter den Avatar verstecken ist sehr einfach das würdest du mir bestimmt nicht persönlich ins Gesicht sagen dürfen in dem ich das Gegenteil dir beweisen könnte.
Vom Blasen (deine Worte)habe ich keine Ahnung stimme ich dir zu weil ich keine Frau bin.Aber damit ist den Hund sehr geholfen??(Problem wurde in der Zwischenzeit gelöst)
Ein Problemhund hat nur ein Problem - den Menschen.
willst du mich auf eine untergeordnete Position zurückstufen?Wird dir nicht gelingen,denn meine 40 jährige Hundeerfahrung habe ich nicht mit dem Löffel gefressen.
Was du glaubst ist dein Weltbild.
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto wenn man in eine Garage geht.

Zitat rimini@Nivao - Nivea oder wie heißt es doch? schwer zu schreiben, wenn man etwas nicht kennt :lol: @

es ist esgal wie man Niveau schreibt (Typfehler meinerseits)wichtig ist:"Dass man ein Niveau besitzt
„Auf gleichem Niveau“ ist dementsprechend jemand oder etwas, was sich physikalisch oder im übertragenen Sinne auf dem gleichen Stand befindet, auf der gleichen Stufe, Höhe oder jemand, der den gleichen ,gesellschaftlicher Stand,Rang die gleichen ,Rechte die gleiche Kultur oder Bildung besitzt.Das Bezweifle ich mit deiner Formulierung dass du dich auf den gleichen Stand wie ich befindest und höffe zu meinen Nachteil dass es so nicht ist.


__________________





__________________
 
Wozu wikipedia oder ein Online-Lexikon doch gut ist - da kann man was fehlerfrei mit copy und paste in ein Forumstellen. :D

Sorry, aber das Wort Wesenheitstest hast du mehrmals hier verwendet und jemand, der solche Test durchführt, sollte wissen, wie das heißt.
Ich würde dir das auch direkt ins Gesicht sagen, damit habe ich keine Probleme (Die die mich persönlich kennen, würden dir das bestätigen).

Du bist mehr als unglaubwürdig und ich würde bei jemanden, der sich hier so darstellt, definitiv keinen Test machen. *grusel*
 
Also mir stoßen auch die extrem vielen Rechtschreibfehler auf...

Wenn ich Wiki benutze und "Wesenheitstest" eingebe, bekomme ich kein Ergebnis, bei "Wesenstest" allerdings schon. :lol:
 
Da ich vom Ausland komme (kannste auch Kanak zu mir sagen)kann ich mir auch den Luxus leisten,dass ich für meine Berichte /Korrespondenz
mir eine Typse leisten kann die nach Diktat es richtig sachlich in deutscher gramatik
formuliert.(nicht gemeint für dieses Forum)
Zitat von Midivi
@Die die mich persönlich kennen, würden dir das bestätigen).@
Wieviel kennen dich persönlich?Eine Handvoll oder wie bist du in der Öffentlichkeit bekannt ?
Da du mich rausforderst mit deinen Bekanntheitsgrad möchte ich insbesonders der Glaubwürdigkeit
mich mal ein bischen auten und die mich kennen im posetiven Sinne
alleine bei You Tube (doggeisha mein Username)
Videoaufrufe: 1.446.225
Favoriten: 13
Kanaltyp:
Kanalaufrufe: 8.777
Abonnenten: 48
jede menge guter Kommentare wie u.a. bei diesen Clip weltweit verlinkt (TV Promoten Aufnahme
Aufrufe: 118938 Dendenz steigend
Kommentare: 97 (beste Kommentare)

http://www.youtube.com/watch?v=oAJz2zokkeM

Mit der Sendung tierisch was los MDR. und RTL .explosiv ebenso deutschlandweit Berichte über mich und meiner Zucht-Erfolge kurzum einige Sendungen Vox Sat1 usw.erreichte ich in der Zwischenzeit
einige millionen von Zusehern und Lesern und fast jeder 2.auf der Strasse erkennt mich und stelle mich gerne deren Fragen.Im August ist eine Sendung im Brivaten TV mit mir geplant meinerseits
weil ich nicht glaubwürdig bin???
Bingo so kann man aber auch Werbung betreiben und die Nachfrage meiner Welpen lauft super
alleine schon der Glaubwürdigkeit
aber bitte überzeuge dich mal selbst ob es zur Zeit einen bekannteren Hund gibt wie meinen
Stehen auch jahrelange Erfolge dahinter und bestrafe alle Lügen dass Doggen nur 6-7 Jahre alt werden bzw.Fakten u.Tatsachen sind glaubwürdig sonst würden meine Doggen nicht so alt werden
(nachweisbar!!)
den rest kannste ja hier sehen

Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 192.000 für dogge bodyguard (0,13 Sekunden) nur bei Google

Dogge Bodyguard auch aus meiner Zucht und bin stolzer Besitzer !
 
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