Wer testet wie wozu?

watson

KSG-Mutti™
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"Wesenstest" Wer testet wie wozu?

Wie Hunde durch absichtsvolle Tests zum Tod verurteilt werden,
Hundeschul-Abzocker, Vollzugs-Begründung einer bayerischen
Gemeinde und gutgemeinte Vorschläge

Die so genannten Wesenstest sind zum Teil noch gar nicht formuliert,
schon agieren viele "Gutachter" in Hessen mit hinterlistigen "Wesenstests",
bei denen jeder erwachsene Hund durchfallen muss. Es sind eher
Verwesungstests. Beispiele: Die Todeskandidaten werden in einem
Aufzug mit den Knien an die Wand gedrückt, oder nach dem Maul-
korbanlegen auf den Rücken gedreht. Wer knurrt, ist des Todes. Da
muss jeder normale Hund sich wehren. Es geht darum, die
sigmatisierten Rassen komplett auszurotten, ob gut oder
böse. Mit dem besonnenen und tierschutzrechtlich akzeptablen
Töten von wirklich nicht resozialisierbaren gefährlichen Hunden hat
das längst nichts mehr zu tun.

Hier werden Verbandsinteressen auf dem buchstäblichen Rücken von
unliebsamen Rassen (Konkurrenten) ausgetragen. Zu diesem Schluss
muss man auch als Nichtbetroffener, aber über die eigene Hundehütte
hinausdenkender, weil nicht rasse-fixierter Hundefreund kommen.
Mitunter ist die Information über das andere Lebewesen als die selbst
bevorzugte Rasse nicht weiter als die selbst produzierte Inzucht in den
eigenen Rassezuchtreihen. Ich würde die Hunde der Erfüllungsgehilfen
(es sind oft genug Verräter des sonst doch so gepriesenen treuen
Hundegedankens) mal auf den Rücken drehen. Was dann?

Dann müssten sie ihre eigenen Hunde einschläfern! Jeder normale
erwachsene Hund reagiert bei dieser absichtlichen Entblössung von
Weichteilen gereizt. Die vorsätzlichen Hundekiller sind staatlich
sanktioniert, oft genug im VDH, und werden dafür - Gipfel der
Dummheit und Selbstbestrafung - auch noch von den Hundehaltern
bezahlt (zwischen 180 und 350 Mark). Dass nun auch der Präsident
des Deutschen Tierschutzbundes auf den scheinheiligen Populismus
zielt ist der pure Verrat am allgemeingültigen Tierschutzgedanken:
Er wolle mit dem Dulden tierschutzwidriger Tötungen die
"Bevölkerung beruhigen".

Hundeschul-Abzocker Im Sog dieses organisierten Eigennutzes
schwimmen einige Hundeschulen, die nun die verängstigten Hundhalter
abzocken. Sie nützen die Panik aus und verlangen Hunderte von Mark
für etwas, was noch gar nicht verabschiedet ist. Solche "renommierten"
Hundeschulen predigen "30 Jahre Erfahrung", die nur Übung im
Abzocken naiver Hundehalter und im Elektroschocken ist ("Wir
lösen alle Problemhunde."). Der Halter zahlt fürs Nichtstun und
überlässt seinen Hund einem berüchtigten Ausbildungs-Institut.
Wenn einer eine Verhaltenstherapie braucht, dann sind es oft die
Ausbilder und nicht wenige Halter. Es wird höchste Zeit, die
Ausbilder verhaltensbiologisch zu schulen und zu prüfen.

Diese voreilige angepriesenen "Wesenstests" sind ungültig und meist
untauglich. Was und wie wird getestet? Es werden Hunde systematisch
der Tötung zugeführt. Alle In Hessen tätigen Gutachter sind vom VDH
gestellt. Sind sie nicht als Schutzhundler besonders erfahren darin,
Hunde als "gefährlich" oder "aggressiv" hinzustellen? Dahin zu
provozieren, damit sie "guten Gewissens" mit Zeugen der gleichen
Denkart Hunde durchfallen lassen können in einem "Wesenstest",
der glattweg eine Euthanasie zum Vorwand hat?

Ich garantiere, dass ich jeden Hund bei solchen Methoden durchfallen
lassen kann. Was sind das für heuchlerische "Hundefreunde"?

Besonders perfide ist, dass jeder Gutachter dabei seinen eigenen Test
macht. Das beweist, dass die Tötung Vorsatz ist und nur eines Mittels
zur Bestätigung bedarf. Hauptsache, der Hund ist tot. Es ist unglaublich,
und es steht in keinem anderen Medium als diesem. Es wird - das hat
fast Stil - totgeschwiegen. Um den Kritikern dieser Zeilen die Zähne
zu ziehen: meine Hund gehören nicht den gefahrenrelevanten an.

Wie vernünftig getestet werden kann

Wie soll der "Wesenstest" aussehen, wer macht und wer überprüft ihn?
Was soll überhaupt der Begriff? Es ist nämlich höchstens einer
Verwesungstest. So geht es auch, und nicht, wie zuvor geschrieben,
absichtlich den Hund aggressiv machen, damit er durchfällt. Beispiel
eines verständigen Testers - die gibt es auch, und die wollen wir
unterstützen, aber wir nennen sie nicht (wie andere Beweise auch
nicht), um sie nicht Pressionen ausgesetzt zu wissen. Dieser
Gutachter ist Amtstierarzt, selbst Hundeausbilder.

B. D., Rettungshunde-Ausbilderin, berichtet: "Er bietet den Hunde-
haltern mit entsprechenden Rassen an, dass er sich den Hund ansieht.
Sie werden dann eventuell von der Maulkorbpflicht enthoben. Es
waren rund 25 Hunde dort, die in kleinen Gruppen arbeiteten. Eine
schicke Dobermannhalterin hat er weggeschickt, weil sie mit einem
engen Stachelhalsband kam. Unser Gutachter hat eigentlich mehr
die Halter beurteilt. Es waren viele Staffs, Bulli, Dobis, Rottis und
ein Herdenschutzhund da. Alle Hunde waren friedlich, umgänglich,
kein Geknurre. Der Tierarzt hat die Leute schon beim Reinkommen
durchs Tor beobachtet, und wie sie mit dem Hund vor dem
eigentlichen Test umgingen. Dann mussten sie auf- und abgehen,
Leinenführigkeit, es wurden Geräusche gemacht, ein Jogger, ein
Kind lief vorbei, dann eine Menschengruppe durch die die Hunde
durchgehen mussten. Flatterbänder hingen noch rum. Den Hunden
wurde ins Maul und Ohren durch den Tierarzt gesehen, ebenso
Überprüfen der Hoden, wenn vorhanden. Dann noch Schlangen-
linie laufen durch die anderen sitzenden Hunde und über einen
liegenden Menschen hüpfen. Wie bei einem Welpenparcour. Alle
Hunde waren gelassen. Die Hunde, denen der Maulkorb nicht
entbunden wurden, hätte ich ebenso beurteilt, aber das war mir
schon vor dem Test klar. Die Hunde waren ok, aber die Halter
schnallten es überhaupt nicht.

Ein älteres Ehepaar mit einem grossen Staff. Die ältere Dame hatte
ihn wohl als Schosshund und lobte im Prinzip jedes Fehlverhalten.
Sie brüllte dauernd: Sitz, sitz, so 20 x, dann Platz 20 x und Fuss
und Lass es usw. Der Hund tat nie, was sie sagte, und riss sie fast
immer um, jedes Mal: streichel, lob ... Wenn ein Hund, ein Kind,
ein Erwachsener vorbeiging, raste der Hund bellend und knurrend
auf alles, was sich nur bewegte. Lob und nochmal Lob von seiner
Halterin. Sie bestätigte fast perfekt jedes falsche Verhalten. Der
Ehemann erzählte auch noch jedem, dass der Hund eben nur ohne
Leine liefe und deswegen eben nicht an der Leine gehen könne."
Ihr Urteil: "Bei den Leuten, die es nicht schafften, hätte ich es auch
so gemacht, das war in den ersten Minuten klar."

Hunde-ungebildete "Fachleute"

Das Unverschämte an diesen Massenvorverurteilungen, die lediglich
eines tierschändlichen Verwesungstest als Stempel benötigen, ist dies:
der grösste Rassehundeverband ist der Vollstrecker. Mit Leuten, die
durch ihre eigene Rasseblindheit weniger von anderen Hundetypen
verstehen als ein Pferdedoc von Hunden. Denn der Tierarzt, wenn
er sich aus spezialisiert hat, erfuhr wenigstens biologische Grund-
bildung. Das kann man von einem Schutzhundler oder - wie sie selber
sagen - Hundesportler mit ausschliesslichem Beisstraining an
Menschen - nicht behaupten. Ich würde es aus Gründen der
Befangenheit und der Inkompetenz ablehnen, wenn ein ausschliess-
lich auf Deutsche Schäferhunde oder andere Diensthunderassen
dressierter "Gutachter" (normale Sachverständige bei Gericht haben
eine wesentlich fundiertere und praxisgerechte Ausbildung) einen
grundsätzlich komplett anderen Typus beurteilen soll wie Molosser
(dazu gehören auch Bernhardiner und Deutsche Doggen und
Boxer), Herdenschutzhunde oder andere nicht-soldatische Gruppen.
Das wäre so, wie wenn ein Streifenpolizist die Arbeit und die berufs-
prägenden Charakterzüge eines Schäfers oder Architekten beurteilen
sollte. Diese Hundegutachter haben aber noch nie einen - beispielsweise -
kaukasischen Owtscharka - gesehen, geschweige denn erfahren. Sie
beschreiben ihn auch falsch, wie der stellvertretende FDP-Fraktions-
vorsitzende des NRW-Landtags, Dr. Stefan M. Grüll, vermutlich einfach
vom VDH abschreibt, den er ständig in seinem Vorschlagspapier als
"externe Exporten" anführt.

Sein Positionspapier ist grundsätzlich vernünftig, keine Frage. "Die
Verordnung verunsichert Zehntausende verantwortungsbewusster
Hundehalter und schafft im Gegenzug allenfalls Scheinsicherheit.
Insbesondere die Rassenlisten sind nicht geeignet, das Problem der
Kampfhunde zu lösen - im Gegenteil." Grüll widerspricht sich aber
selber: Er lehnt die Rasseverurteilungen ab, zeigt aber - ohne je einen
dieser Hunde gesehen zu haben, oder wurde ein Hund von einem
dieser höchst seltenen, und wenn, dann ebenso missbrauchten gebissen? -
einen anderen mit dem Schreibfinger: "Demgegenüber steht der als
potenziell gefährlichster Hund geltende kaukasische Schäferhund nicht
auf der Liste 1. Dieser Hund wird in Fachkreisen bereits als Nachfolger
der jetzt verbotenen Hunderassen gehandelt."

Erstens gibt es kein "potenziell gefährlichstes" Lebewesen, denn auch
Hunde sind Individuen. Biologie-Grundschule. Zweitens ist die Rasse-
bezeichnung schon falsch, oder ist er doch den deutschen Schäferhunden
vergleichbar? Das wäre doch ein hundsföttisches Versehen. Drittens:
Welche Fachkreise sind das, die so unfähig urteilen? Und was soll die
im ersten Satz der - wirklich bis auf die erwähnten Ausnahmen
vernünftigen "parlamentarischen Initiative", dass er "Sohn eines
Tierarztes" sei? Sohn eines Tierarztes als Kompetenznachweis? Zu
den Kaukasen, die diese selbst ernannten "Fachleute" beurteilen: Wie
viele dieser Hunde werden aus Russland und Polen und der Slowakei
aus Massenzuchten mit tierquälerischer Haltung (dunklen, engsten
Verschlägen u. a. ) mit Amtsstempel nach Deutschland eingeführt? Wie
Nutzviecher halt auch. Aus solchen tierschutzwidrigen Haltungs- und
Aufzucht-Gründen kann nicht auf die pauschale Gefährlichkeit einer
ganzen Rasse gefolgert werden. Jeder Hund kann aggressiv gemacht
werden, wenn man es will. Besonders, wenn man ihn bereits als Welpen
misshandelt. Dies Tests sind - je nach Gutachter - nur ein Vorwand zur
Ausmerzung, ob gut- oder bösartiger Hund. Nach den Jahrtausende
alten Erkenntnissen menschlicher Folter.

Erklärungs-Notstand von Behörden
Wie national eng auch die Behörden denken, beweist ein Schreiben aus
Bayern, wo ein Mann seine Staff-Hündin, die unauffällig acht Jahre mit
ihm gelebt hat, nun "weg müsse", oder - so der amtliche Vorschlag - "in
ein anderes Bundesland" gebracht werden müsse. Der Mann hat drei
Tierärzte begutachten lassen, die dem Tier Gutartigkeit attestierten. Dem
Halter hielt die Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim vor, dass er einen
"Kampfhund der Rasse American Staffordshire Terrier" zum "Schutz des
relativ freistehenden Gewerbe-/Wohnobjektes" halte. Das Vollzugsschreiben
führt an, dass mit dem vom Halter beauftragten Rechtsanwalt ein Telefon-
gespräch geführt worden sei, das zum Ziel habe, "dass eine Abschaffung
des Hundes freiwillig erfolgt". Weiter im Schreiben: "Die Erlaubnispflicht
zur Haltung eines Kampfhundes besteht völlig unabhängig davon, ob der
konkreten Hund individuelle Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren aufweist.

Ebenso wenig spielt es für die Frage, ob die Haltung des Hundes erlaubt
werden kann, eine Rolle, ob das Tier nur innerhalb eines umfriedeten
Besitztums, im Gebäude oder nur unter Aufsicht bzw. mit Leine ohne
Maulkorb ausgeführt wird." Eine weitere Passage: "Dabei kann es auf
eine nachweisliche Gutmütigkeit des Hundes nicht ankommen. Die
Anordnung von Maulkorb- und Leinenzwang als mildere Mittel scheiden
damit unstrittig aus." Und dann der Satz: "Die Abschaffung des Tieres
kann beispielsweise erfolgen durch die Abgabe des Kampfhundes in
ein anderes Bundesland, durch die Abgabe in ein Tierheim und als letztes
Mittel durch das Einschläfern des Hundes." Kleine zynische Note mit
einem Hinweis für Kluge: "Eine Befreiung von der Erlaubnispflicht nach
Art. 37 Abs. 4 LStVG konnte nicht in Betracht gezogen werden, weil
der Kampfhund nicht bereits vor dem 01. 06. 1992 gehalten wurde.
" Und: "Als Halter des Hundes ist er Inhaber der tatsächlichen Gewalt."
Dieses Schreiben ist ein Beleg für das Vollzugsdenken gegen jegliche
biologische Erkenntnis. Dass viele Rassehundehalter nun bestraft
werden für ihre devoten Darlegungen, inklusive statussymbolischer
Stolz auf exklusive Rassen, spürt allenfalls der Hund, der verkauft wie
verraten wird. Wer beharrt jetzt noch auf eine Rasse, die auch in
Zukunft als gefährlich eingestuft wird von Menschen, die von Hunden
inzwischen nachweislich keine Ahnung haben? Ein selten dummer Hund.

© Hundezeitung.de 2000
 
  • 26. April 2024
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Hallo watson,

hierzu eine Info:
Die Verhaltensüberprüfung des Clubs für Molosser e.V. wurde am 20.11.2000 vom Umweltministerium des Landes NRW anerkannt. Er betrifft aber leider nur die Hunde der Anlage 2, also Bullmastiff, Mastiff und Mastin de los Pirineos.
Der Test sieht folgendermaßen aus:
1. Eine Person in schwarzem Mantel, Hut und Stock geht vorbei und stolpert, eine weiterer Person humpelt in 1m Abstand vorbei
2. Ein Jogger läuft vorbei und macht einen plötzlichen Fluchtversuch
3. Eine Person spricht den Hund freundlich an und versucht ihn zum Spielen zu motivieren
4. Einige Personen kommen auf den Hund zu (nicht zielgerichtet) und bleiben mit Körperberührung neben ihm stehen (Fahrstuhlsituation)
5. Der Hundehalter spricht leise und freundlich mit seinem Hund, während eine Person diesen beim Passieren anstarrt und anschreit. Dazu klatscht die Person laut in die Hände
6. Der Hundehalter legt die Hand auf den Hals/Rücken des Hundes und umfaßt den Fang. Der Hund wird vom Halter auf die Seite oder auf den Rücken gelegt (alles mit freundlicher Ansprache)
7. Begegnung mit einer Gruppe von Personen mit Hunden
8. Der Hund wird angebunden und der Besitzer geht außer Sichtweite. Ein Passant geht vorbei, ein Hund wird vorbeigeführt
9. Mehrere Personen bleiben dicht beid em Hund stehen während ein lärmendes Gerät vorübergeschoben wird
10. Eine Person geht mit einem oder mehreren Luftballons vorbei. Ein Ballon platzt nach dem Passieren
11. Ein Regenschirm wird direkt vor dem Hund aufgespannt (aber nicht als drohende Intentionsbewegung sondern so wie es auf der Straße geschehen kann)
12. Ein Kinderwagen mit Babygeräuschen wird vorbeigeschoben
13. Ein Fahrrad fährt vorbei und es wird geklingelt
14. Der Besitzer spielt mit dem Hund
15. Es werden folgende Kommandos sinngemäß abgeprüft:
Komm
Sitz
Platz
Aus

Nach bestandenem Test wird eine entsprechende Bescheinigung ausgehändigt, die man zur MK-Freistellung bei der zuständigen Behörde vorlegen muß.
Ich denke, daß dies ein Test ist, mit dem ich 'leben kann'. Das mit dem auf die Seite oder auf den Rücken legen finde ich so auch okay; das muß sich mein Hund von mir (!) jederzeit gefallen lassen.
Auch die restlichen Prüfungssituationen erscheinen mir doch sehr praxisnah. Meiner Meinung sind das alles Situationen, die ein Hund kennen und 'durchstehen' sollte.
Auf diesem Wege noch allen viel Glück, die den Test noch vor sich haben!

Gruß
Alexis

asthanos.gif
 
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