Cinderella
15 Jahre Mitglied
Hallo,
wir züchten seit 12 Jahren weiße Schäferhunde- seit knapp zwei Jahren über den VDH. Wir leben seit 4 Jahren in einem kleinen Dörfchen in Brandenburg. Nun hat sich ein Nachbar beim Ordnungsamt beschwert.
Daraufhin kam eine Amtstierärztin, sah sich alles an und bemängelte nichts.
Unser Nachbar legte Einspruch ein, und machte wohl beim Ordnungsamt mächtig Druck.
Nun kam direkt zwei "Deligierte" vom Ordnungsamt, konnten auch nichts bemängeln- (ich hatte einen Zeugen dabei). Aber trotzdem bekamen wir einen Brief mit einer Ordnungsverfügung.
Die Begründung ist an den Haaren herbei gezogen. So wird uns unterstellt:
1. Wir würden den Auslauf nicht täglich reinigen
2. Es würden vermehrt Schmeissfliegen durch Hundekot und Futterreste "herumfliegen".
3. Der Geruch würde durch Kot und Urin für unseren Nachbarn unzumutbar sein.
Angeblich wurde festgestellt, dass der Zwinger nicht täglich gereinigt wird. Diese Angaben wurden durch das Ordnungsamt nochmals überprüft und haben sich bestätigt.
Nun muss ich noch dazu schreiben, wir leben für unser Hobby, pflegen und hegen unsere Tiere und bisher waren alle begeistert von unseren Tieren, deren Unterbringung usw.
Wir fahren 2x täglich mit allen Hunden zum Toben aufs unbebaute Feld- wo sie sich austoben und zum größten Teil auch ausmachen.
Einen Zwinger haben wir gar nicht, sondern nur einen 700m² großen Auslauf, mit ausgebauter Scheune, wo sich Schlafplätze der Hunde usw. befinden.
Außerdem wohnen wir ín einer sehr ländlichen Gegend, auf der einen Seite 300m eine Schweinemasanlage entfernt- die zeitweise mehr als stinkt- auf der anderen Seite 150m entfernt einen Schäfer, mit Rinderhaltung.
Wir selbst haben nur einen direkten Nachbarn, der sich nicht beschwert hat. Die anderen Nachbarn wohnen ca. 50m entfernt.
Die Ordnungsverfügung wurde nach folgenden Rechtsgrundlagen benannt.
§2 Nr. 1 Tierschutzgesetz
§16a satz 1 Tierschutzgesetz
§§1,13,17 Ordnungsbehördengesetz
§2 Nr. 1 habe ich ja noch gefunden, dann hörte es auf...
Kennt sich jemand von euch aus. Wir werden wohl rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Aber dabei müssten wir gegen das Land Brandenburg vorgehen, wird wohl kein Anwalt gerne machen.
Bis dann erst einmal,
Claudia
wir züchten seit 12 Jahren weiße Schäferhunde- seit knapp zwei Jahren über den VDH. Wir leben seit 4 Jahren in einem kleinen Dörfchen in Brandenburg. Nun hat sich ein Nachbar beim Ordnungsamt beschwert.
Daraufhin kam eine Amtstierärztin, sah sich alles an und bemängelte nichts.
Unser Nachbar legte Einspruch ein, und machte wohl beim Ordnungsamt mächtig Druck.
Nun kam direkt zwei "Deligierte" vom Ordnungsamt, konnten auch nichts bemängeln- (ich hatte einen Zeugen dabei). Aber trotzdem bekamen wir einen Brief mit einer Ordnungsverfügung.
Die Begründung ist an den Haaren herbei gezogen. So wird uns unterstellt:
1. Wir würden den Auslauf nicht täglich reinigen
2. Es würden vermehrt Schmeissfliegen durch Hundekot und Futterreste "herumfliegen".
3. Der Geruch würde durch Kot und Urin für unseren Nachbarn unzumutbar sein.
Angeblich wurde festgestellt, dass der Zwinger nicht täglich gereinigt wird. Diese Angaben wurden durch das Ordnungsamt nochmals überprüft und haben sich bestätigt.
Nun muss ich noch dazu schreiben, wir leben für unser Hobby, pflegen und hegen unsere Tiere und bisher waren alle begeistert von unseren Tieren, deren Unterbringung usw.
Wir fahren 2x täglich mit allen Hunden zum Toben aufs unbebaute Feld- wo sie sich austoben und zum größten Teil auch ausmachen.
Einen Zwinger haben wir gar nicht, sondern nur einen 700m² großen Auslauf, mit ausgebauter Scheune, wo sich Schlafplätze der Hunde usw. befinden.
Außerdem wohnen wir ín einer sehr ländlichen Gegend, auf der einen Seite 300m eine Schweinemasanlage entfernt- die zeitweise mehr als stinkt- auf der anderen Seite 150m entfernt einen Schäfer, mit Rinderhaltung.
Wir selbst haben nur einen direkten Nachbarn, der sich nicht beschwert hat. Die anderen Nachbarn wohnen ca. 50m entfernt.
Die Ordnungsverfügung wurde nach folgenden Rechtsgrundlagen benannt.
§2 Nr. 1 Tierschutzgesetz
§16a satz 1 Tierschutzgesetz
§§1,13,17 Ordnungsbehördengesetz
§2 Nr. 1 habe ich ja noch gefunden, dann hörte es auf...
Kennt sich jemand von euch aus. Wir werden wohl rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Aber dabei müssten wir gegen das Land Brandenburg vorgehen, wird wohl kein Anwalt gerne machen.
Bis dann erst einmal,
Claudia