Wer darf wann mit meinem Listi spazieren gehen?

Aileen33649

Hallo Leute,

eventuell wurde die Frage hier schon 27x gestellt, aber eine komplett befriedigende Antwort gab es für mich noch nicht.

Darf meine Freundin, mit vorhandenem Sachkundenachweis mit meinem Püppchen spazieren gehen? Oder braucht es einer besonderen Anmeldung/ Eintragung beim Ordnungsamt? Wenn ja wie viele Personen darf man beim Ordnungsamt angeben die mit meinem Hund spazieren gehen dürfen?

Gibt es sonst etwas worauf man achten muss?

Mit freundlichen Grüßen
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Aileen33649 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 15 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Im Profil hast du Bielefeld als Wohnort angegeben, der Hund wohnt logischerweise auch in NRW?
 
Soweit ich das überblicke muss deine Freundin zum Agassi gehen 18+ Jahre alt sein und die erforderliche Zuverlässigkeit mitbringen. Also einen Sachkundenachweis erbringen und ein Führungszeugnis vorlegen.

Edit: Ich würde darauf achten, dass meine Hundehaftpflichtversicherung explizit auch “Fremdgassi” abdeckt.
 
Ja, mit dem großen Sachkundenachweis darf sie Deinen Hund ausführen, aber nur mit Maulkorb und 1,50m kürzer Leine, da der Wesenstest personenbezogen ist.
 
Aber muss das ganze beim Ordnungsamt angemeldet werden? Oder reicht es wenn der Gassi Geher einen Sachkundenachweis hat? Und kann es mehrere Gassi Geher geben?
 
Ob du das beim Amt anmelden musst, weiß ich adhoc nicht. Bei mir reichte ein Sachkundenachweis.
 
Aber muss das ganze beim Ordnungsamt angemeldet werden? Oder reicht es wenn der Gassi Geher einen Sachkundenachweis hat? Und kann es mehrere Gassi Geher geben?

Es muss der große Sachkundenachweis sein, in NRW gibts zwei verschiedene. Einen, den man beim normalen Tierarzt machen kann... der reicht nicht. Und einen, den man beim Amtsveterinär machen muss, der muss es sein. Meines Wissens nach müssen Gassigeher nicht angemeldet werden beim OA und ja, es kann mehrere Gassigeher geben, die aber alle den großen Sachkundenachweis bestanden haben müssen, bevor sie die Leine in die Hand nehmen.
Auch bei denen gilt: Der Hund darf nur an kurzer Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Ohne Leine/Maulkorb darf er nur von Personen geführt werden, die mit diesem Hund auch den Verhaltenstest (Wesenstest) bestanden haben.

Der Tipp mit der Versicherung ist auch immens wichtig, viele Hundehaftpflichtversicherungen decken Schadensfälle, die beim Ausführen durch Gassigänger passieren, nicht ab.

Gruß
tessa
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Wer darf wann mit meinem Listi spazieren gehen?“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Steffi67
Was für ein toller Hund! Herzlichen Glückwunsch zum Familienzuwachs :love::love:
Antworten
15
Aufrufe
1K
Biefelchen
Biefelchen
Inked
Ich finde es immer wieder beeindruckend, wie sich der Gesichtsausdruck von Hunden verändert, die in ein liebevolles Zuhause adoptiert wurden. Im eigenen Zuhause strahlen die Augen und der Gesichtsausdruck ist viel gelöster und entspannt. Ich freue mich für Euch alle. :love:
Antworten
220
Aufrufe
11K
Paulemaus
Paulemaus
Helena3010
Ja klar. Die haben da Spielraum. Die können sie nutzen, müssen sie nicht. Wäre ich Beamtin da und man würde mir so einen Hund als border Collie Mix vorsetzen, dann wäre mein Spielraum auch sehr geschrumpft.
Antworten
21
Aufrufe
2K
kitty-kyf
kitty-kyf
N
Ich glaube das war mal wieder eine Perle in der Stall geworfen, denn der TE ist bestimmt nicht mehr anwesend, aber guter Beitrag.
Antworten
76
Aufrufe
17K
kitty-kyf
kitty-kyf
X
Niedersachsen hat zwar keine Rasseliste mehr bzgl. der Anschaffung eines Hundes, aber die Gemeinden können durchaus eine erhöhte Steuer für "Kampfhunde" erheben - dies sollte also bzgl. eurer Wohnortwahl mit einfließen, ansonsten habt ihr schnell einen "Nebenkostenpunkt" der gut 100€ mtl. sein...
Antworten
6
Aufrufe
1K
Coony
Zurück
Oben Unten