Was wenn Wesenstest nicht bestanden wird?

Blinka48

10 Jahre Mitglied
Ich habe mal ne frage, was ist, wenn mein hund später den wesenstest nicht besteht (sehr unwahrscheinlich, aber trotzdem)???
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi Blinka48 ... hast du hier schon mal geguckt?
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dann ist er, außerhalb befriedeten grund's, nur mit maulkorb und an der leine zufuehren.
bis er einen wesen's / verhalten's test erfolgreich absolviert hat
mfg.
 
Man/Hund kann beim Wesenstest nicht durchfallen.
Im WT werden nur das Verhalten des Hundes und des Hundeführers begutachtet.
Dementsprechend empfielt der Gutachter entsprechende Maßnahmen.
Wie z.B. Maulkorb und/oder Leinenpflicht.
Die Gemeinden halten sich in der Regel an diese Empfehlungen beim erstellen des Negativzeugnisses.
Ist bei uns in Bayern zu mindest so. Wenn ich mich nicht täusche.

Servus
Michel
 
Leute, erzählt doch nicht sowas.

Natürlich kann man beim Wesenstest durchfallen.

Für Baden Würtemberg würde das z. Bsp. bedeuten: So gut wie keine Aussicht auf Haltegenehmigung, da der Hund dann als gefährlich eingestuft ist.
Der Hund hat in BW auch nur 1 Chance, vermasselt er die ist es rum.
Eine zweite Chance wird dort nur in den allerseltesten Fällen zugestanden......wenn überhaupt.

Jedes Bundesland regelt das unterschiedlich.


Für Berlin:
Wende dich bitte an die
Da wirst du Antwort auf deine Fragen bekommen.
 
*seufz*

Der Fragesteller kommt aus Berlin, die ersten Antworten betreffen offensichtlich NRW und Bayern.

Bitte, bitte, bitte, bitte, bitte achtet doch mal darauf, auf welches Bundesland sich die Anfragen beziehen.
 
*seufz*

Der Fragesteller kommt aus Berlin, die ersten Antworten betreffen offensichtlich NRW und Bayern.

Bitte, bitte, bitte, bitte, bitte achtet doch mal darauf, auf welches Bundesland sich die Anfragen beziehen.

Sorry...aber so langsam kann ich mir nur noch an den Kopf fassen :( Ist es denn nicht möglich, dass alle die, die keinen blassen Schimmer von dem Gesetz in Berlin haben einfach die Finger von der Tastatur lassen?
 
Bitte, bitte, bitte, bitte, bitte achtet doch mal darauf, auf welches Bundesland sich die Anfragen beziehen.

jo, das noch das problem :) werde ich mir angewoehnen.

aber wo wir nochmal bei dem thema sind, es steht geschrieben das:

§5 (2) 3.
einen Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren ausweist.....


fuer NRW fand ich einen querverweiss dazu, wie die geforderte auflage erbracht werden kann.
hat da jemand einen konkreten link fuer berliner regelung?
 
NRW interessiert hier aber niemanden. HIER GEHT ES UM BERLIN! Und wer darüber nix weiß läßt einfach die Finger von der Tastatur! *langsam angenervt bin*
 
So, nun werde ich auch mal ein wenig provokativ.:rolleyes:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ich hab doch geschrieben, daß meine Aussage für Bayern gilt.
Der Fragensteller hat sich auch nicht expleziet auf sein Bundesland festgelegt.
Und wenn ihr nur Infos aus eurem Bundesland wollt, werden hier die Info ziemlich rar.
Nichts für ungut, aber das ist meine Meinung.
Servus aus Bayern.
Michel
 
1. Man kann ganz bequem oben rechts über dem Beitrag sehen, wo die Threaderstellerin herkommt. Dennoch wäre es natürlich besser, dies würde in der Fragestellung explizit erwähnt - da gebe ich dir recht.

2.
Und wenn ihr nur Infos aus eurem Bundesland wollt, werden hier die Info ziemlich rar.
Nichts für ungut, aber das ist meine Meinung.
Servus aus Bayern.

DAS ist doch jetzt nicht dein Ernst, oder??? :wand:
NATÜRLICH braucht man nur Infos aus dem eigenen Bundesland - die Info aus einem anderen Bundesland nützt dem Hundehalter WENIGER ALS GAR NICHTS! Die SCHADET sogar, weil wenn sie falsch ist und Dinge erlaubt, die tatsächlich aber verboten wrden, können genau solche Fehlinfos - wenn man sich drauf verlässt - dazu führen, dass einem der hund weggenommen wird!

Daher MUSS gerade hier in diesem Unterforum BEVOR man eine Antwort schreibt, der ERSTE Blick immer dahin gehen, um welches Bundesland es überhaupt geht. Und wenn man dazu keine Regelungen kennt, schreibt man besser gar nichts, als dann die eigenen bekannten Regelungen zu schreiben, die nur unnötig für Verwirrung sorgen.

Jetzt mal im ernst, michael - das ist doch nicht so schwierig zu verstehen, oder?
Wenn ich einen Satz einstelle und um Übersetzung dieses Satzes ins Spanische bitte, weil ich den für eine wichtige Sache brauche, selbst aber kein Spanisch kann, dann schadet mir eine Übersetzung ins Italienische (die ich für spanisch halten könnte udn fälschlicherweise vielleicht verwende) weit mehr, als wenn ich gar keine Antwort kriege. Und das ist hier genau so!
 
So, nun werde ich auch mal ein wenig provokativ.:rolleyes:

Du kannst von mir aus provokativ werden bis Du schwarz anläufst :unsicher:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ein wahrer Satz. Warum versuchst Du es nicht einmal?

Ich hab doch geschrieben, daß meine Aussage für Bayern gilt.
Der Fragensteller hat sich auch nicht expleziet auf sein Bundesland festgelegt.
Wie Natalie bereits schrieb kann man oben rechts das Bundesland erkennen, aus dem der Fragesteller kommt. Ich kann mir nun schwerlich vorstellen, dass es einen Berliner interessiert, wie das in Bayern, BW, RLP, NRW oder Hessen gehandhabt wird.

Und wenn ihr nur Infos aus eurem Bundesland wollt, werden hier die Info ziemlich rar.
Auch wenn ich mich wiederhole: Es nutzt einem Berliner relativ wenig, wenn ihm geantwortet wird wie das in z.B. in Bayern gehandhabt wird :unsicher:
Es könnte allerdings sein, dass demnächst ein User aus Bayern anfragt und dann kannst Du ja gerne antworten ;)


Und ich erklär Dir auch gerne, warum ich so angesäuert bin: Oftmals wird hier von Usern angefragt, welche Auflagen etc. er zur Haltung eines Listenhundes in SEINEM Bundesland erforderlich sind. Und JEDESMAL - ich betone - JEDESMAL bekommt er Antworten von Usern aus anderen Bundesländern, die ihm überhaupt nichts nutzen - im Gegenteil, deren Anwendung letztendlich zur Beschlagnahme des Hundes führen könnten. Also ist es doch nur logisch zu verlangen, dass sich nur die User zu Wort melden, die die entsprechende Verordnung incl. Auflagen kennen. So schwer kann das doch nicht sein, oder?
 
yo danke für den tipp
aber is doch alles okay, nich streiten hier ;)
ick habs ja echt vergessen welches bundesland

danke :D
 
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