24.11.2000
Kampfhunde: Einheitliche Regeln in Sicht
Bonn (Mi/NRZ). Zuchtverbot und Maulkorbzwang, Leinenpflicht und
Rasselisten : Zwischen Kiel und Konstanz war nach den eilig erlassenen
Regelungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden bislang lediglich das Wirrwarr
perfekt. Das soll sich ändern. Die Innenminister beschlossen auf ihrer
Herbsttagung in Bonn eine Vereinheitlichung in zentralen Punkten.
Ein Beispiel macht das Problem für Hund und Herrchen deutlich: Herr
Müller möchte mit seinem Rottweiler von Erfurt nach Essen reisen. In
Thüringen darf sich das Tier ohne Einschränkungen bewegen. Wenn Herr Müller
mitsamt Hund in Essen den Zug verlässt, benötigt er Maulkorb, Leine,
implantierten Mikrochip und sogar ein polizeiliches Führungszeugnis.
Insbesondere bei Reisen und Umzug sollen deshalb Bürger künftig in jedem
Bundesland "in etwa vergleichbare Bedingungen" vorfinden, betonte
NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD). Es bleibt allerdings bei den von
Gegnern heftig bekämpften Rasselisten und dem umstrittenen Begriff der
"Gefährlichkeit". In dem Minister-Beschluss werden hinsichtlich Zucht- und
Handelsverbot insbesondere Pitbull-Terrier, American Staffordshire,
Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen genannt.
Volker Drews von der Initiative "Mensch-Hund" zweifelte im NRZ-Gespräch
die Kompetenz des von den Innenministern eingesetzten Arbeitskreises
"Tierschutz der Veterinärmedizin" an; ein Rechtsstreit sei absehbar.
a.. Einstimmig haben sich die Innenminister auf ein unbefristetes
Bleiberecht für kranke bosnische Kriegsflüchtlinge geeinigt, die
Internierungslager, Massenerschießungen oder Vergewaltigung miterleben
mussten. Allein in NRW gilt diese Übereinkunft für 11 500 Menschen.
Flüchtlinge aus dem Kosovo, die einen festen Arbeitsplatz haben, werden
nur bis zum 31. Juli nächsten Jahres geduldet. Ihre Familien sollen höchstens
bis Ende April 2001 bleiben dürfen.