Was kam bei der Sitzung unserer Politiker raus???

fightdog

20 Jahre Mitglied
Weiss einer mehr was sie für eine einheitliche Regelung gegen unsere Schmusekatzen gefunden haben???
Wisst Ihr übrigends das manche Politiker 20 000 DM im Monat verdienen ???Echt witzig , bei dem ******* was die Abziehen...

MfG Mario
 
Hi fightdog !

Sieh mal unter Kampfhunde :

Innenminister Kampfhundelisten werden
abgespeckt



Es gehört zwar eigentlich hier hin, aber wegen der aktuellen Situation habe ich es vorne hingestellt.

Schöne Grüße

Image01.gif
merlin
bigball3.gif


[Dieser Beitrag wurde von merlin am 24. November 2000 editiert.]
 



24.11.2000
Kampfhunde: Einheitliche Regeln in Sicht


Bonn (Mi/NRZ). Zuchtverbot und Maulkorbzwang, Leinenpflicht und
Rasselisten : Zwischen Kiel und Konstanz war nach den eilig erlassenen
Regelungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden bislang lediglich das Wirrwarr
perfekt. Das soll sich ändern. Die Innenminister beschlossen auf ihrer
Herbsttagung in Bonn eine Vereinheitlichung in zentralen Punkten.

Ein Beispiel macht das Problem für Hund und Herrchen deutlich: Herr
Müller möchte mit seinem Rottweiler von Erfurt nach Essen reisen. In
Thüringen darf sich das Tier ohne Einschränkungen bewegen. Wenn Herr Müller
mitsamt Hund in Essen den Zug verlässt, benötigt er Maulkorb, Leine,
implantierten Mikrochip und sogar ein polizeiliches Führungszeugnis.
Insbesondere bei Reisen und Umzug sollen deshalb Bürger künftig in jedem
Bundesland "in etwa vergleichbare Bedingungen" vorfinden, betonte
NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD). Es bleibt allerdings bei den von
Gegnern heftig bekämpften Rasselisten und dem umstrittenen Begriff der
"Gefährlichkeit". In dem Minister-Beschluss werden hinsichtlich Zucht- und
Handelsverbot insbesondere Pitbull-Terrier, American Staffordshire,
Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen genannt.

Volker Drews von der Initiative "Mensch-Hund" zweifelte im NRZ-Gespräch
die Kompetenz des von den Innenministern eingesetzten Arbeitskreises
"Tierschutz der Veterinärmedizin" an; ein Rechtsstreit sei absehbar.


a.. Einstimmig haben sich die Innenminister auf ein unbefristetes
Bleiberecht für kranke bosnische Kriegsflüchtlinge geeinigt, die
Internierungslager, Massenerschießungen oder Vergewaltigung miterleben
mussten. Allein in NRW gilt diese Übereinkunft für 11 500 Menschen.
Flüchtlinge aus dem Kosovo, die einen festen Arbeitsplatz haben, werden
nur bis zum 31. Juli nächsten Jahres geduldet. Ihre Familien sollen höchstens
bis Ende April 2001 bleiben dürfen.
 
Innenminister brachten wieder nichts auf die Reihe

Keiner weiß, ob er sich freuen soll oder nicht. Wieder ist die vollmundig
angekündigte Vereinheitlichung der Länderregelungen anläßlich der Konferenz
der Innenminister (IMK) in Bonn nicht zustande gekommen. Sie haben lediglich
"Eckpunkte" beschlossen, die unter "http://www.nrw.de/aktuell_presse.htm"
nachzulesen sind. Diese enthalten im Wesentlichen den Auftrag an den
Arbeitskreis für Tierschutz der Veterinärministerien der Länder, zusammen mit
den berühmten Arbeitskreis I (der bastelt schon das ganz Jahr an den
"Kampfhunden" herum) der IMK, einheitliche Rasselisten zu prüfen.

Bei der abschließenden Pressekonferenz verwendete der Vorsitzende der IMK,
NRW-Innenminister Fritz Behrens keine volle Minute auf unser Problem. Dabei
begann er mit den Worten: "Zum Abschluß kommen wir noch zu dem Thema
gefährliche Hunde, das wohl die wenigsten interessiert." Tja. Dann stellte
er diese "Eckpunkte" vor und wies darauf hin, daß man unter anderem die
anstehenden Urteile abwarten müsse. Wenigstens war sein Schlußsatz
verbindlich. Behrens: "Wir wollen zu einer Regelung kommen, die auch von den
Hundefreunden akzeptiert werden kann." Hhm.

Bundesinnenminister Otto Schilly sprach nach ihm und machte es noch kürzer.
Er verkündete lediglich, daß es ihn gefreut hätte, wenn man sich gleich auf
eine einheitliche Regelung hätte einigen können. Er sei aber schon froh, wenn
sich die Länder nicht noch weiter auseinander bewegen würden.

Damit hängen alle Betroffenen weiterhin in der Luft. Darin liegt aber auch
eine Chance. Wenn es nämlich weiterhin gelingt, mit Hilfe der Gerichte
Länderregelungen aufzuweichen (immerhin führt allein unser Club 58 Prozesse
im ganzen Bundesgebiet), könnten wir Erfolge erzielen. Das ist besonders
wichtig, weil wir einen heißen Dezember bekommen werden. Hessen und
Schleswig-Holstein wollen unbedingt noch dieses Jahr Hundegesetze
verabschieden. Deshalb dürfen wir in unserem Kampf gegen die
Unrechtsverordnungen nicht nachlassen.

Insgesamt haben wir alle zwei Tage des Hoffens und Bangens hinter uns. Immer
wieder wurde den Hundehaltern mit martialischen Gesten verkündet, daß die
Innenminister nunmehr Nägel mit Köpfen machen würden. Geschehen ist nichts.
Wie kann man nun diese Konferenz abschließend bewerten? Rund 90
Tagesordnungspunkte hat die IMK abgehakt. Darunter gab es zwei wirkliche
Schwerpunktthemen. Das Vorgehen gegen rechtsradikale Aktivisten und die
Hundeverordnungen. Wie jedermann den Medien entnehmen kann, haben die
Herrschaften in beiden Gebieten nichts wirklich Handfestes abliefern können.
Es war ihnen wohl wichtiger, rechtzeitig wieder aus Bonn nach Berlin zu
kommen, in den Smoking zu steigen und am Bundespresseball teilzunehmen. So
eine Art Pflichttermin für Politiker aller Couleur.

Also haben wir wieder einmal einen politischen Show - Act erlebt.

Gerhard Dalla-Bona

Pressemitteilung von der IMK

· Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden

Die Innenminister haben Eckpunkte zum Schutz der Menschen vor gefährlichen
Hunden beschlossen. Auf dieser Basis sollen die unterschiedlichen
Länderregelungen angeglichen werden, um möglichst einheitliche
Schutzmaßnahmen bundesweit zu erreichen.

Dazu gehören:
· Definition für Gefährlichkeit von Hunden
· Zucht- und Handelsverbot (insbesondere für die Rassen Pitbull-Terrier,
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier
sowie deren Kreuzungen).

Im gesamten Bundesgebiet sollte grundsätzlich verboten sein, Hunde so zu
dressieren, dass sie sich aggressiv gegenüber Menschen und anderen Tieren
verhalten. Ausnahmen zu einer solchen Aggressionshunde-Erziehung oder Haltung
bedürfen besonderer Erlaubnis.

Bei Reisen von einem Bundesland ins nächste muss Hundehaltern erleichtert
werden, folgende Pflichten zu erkennen: allgemeine Anleinpflicht in
Fußgängerzonen sowie Bus und Bahn; zusätzlich Maulkorbpflicht für als
gefährlich eingestufte oder bereits durch Bissigkeit aufgefallene Hunde (auch
in Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen von Mehrfamilienhäusern).

Für die als gefährlich eingestuften Rassen sollte grundsätzlich ein Verbot
gelten. Haltungs-Erlaubnisse sind an besondere Voraussetzungen wie Sachkunde
und Zuverlässigkeit der Halter, Kennzeichnung der Hunde sowie Abschluss einer
Haftpflichtversicherung zu knüpfen. Die Länder sollen ihre Erlaubnisse
grundsätzlich gegenseitig anerkennen. Diese Vereinheitlichung soll Probleme
bei Umzügen von einem Bundesland in ein anderes verhindern. Verstöße gegen
Gebote und Verbote sollen mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.

Der Arbeitskreis für Tierschutz der Veterinärministerien der Länder soll
gemeinsam mit dem Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz prüfen, welche
Hunderassen nach Maßgabe der von den Innenministern genannten Kriterien in
einheitlichen Rasselisten aufgeführt werden können.
 
Schade,ich kann nicht Innenminister werden
frown.gif
. Mir fehlt die Qualifikation: Undifferenziertes Geplapper auf Grund mangelnden Willens zur Einsicht der eigenen Fehler.
Das kann ich in meinem Alter nicht mehr lernen

Dobi
anim-trebleroar.gif


[Dieser Beitrag wurde von Dobi am 25. November 2000 editiert.]
 
Hallo Dobi,

Du hat da was vergessen. Um Hessischer Innenminister zu werden braucht man ein ordentlich langes Vorstrafenregister. Und das schöne an diesem Job ist, auch bei Parteiverrat wirst du nicht rausgeschmissen.

So einen Job hätte ich auch gerne - nur ich bin nicht vorbestraft :(


Beckersmom
 
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