Hallo erstmal,
ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Habe schon etwas gestöbert aber noch keine konkreten Antworten auf meine Fragen bekommen.
Meine Freundin (20) und ich (23) wohnen in der Gemeinde Bad Waldsee und würden gerne einen American Staffordshire Terrier halten. Da wir es nicht gleich mit einem welpen versuchen wollen, dachten wir an einen Hund aus dem Tierheim. Als wir die Seiten der Tierheime durchstöbert haben sind wir auf einen 2 Jahre alten Rüden gestoßen. Er hat den Wesenstest bereits bestanden und wurde schon kastriert. Bevor wir ihn morgen aber mal anschauen und gassigehen wollen, erkundige ich mich lieber schonmal etwas, bevor wir uns in den Hund verlieben, ihn aber garnicht halten dürfen...
Im Internet stehen sehr viele Verordnungen und Gesetzesauszüge. Besonders das Zucht-,Halte- und Einfuhrverbot verwirrt mich sehr. Wie ist das denn zu verstehen.
Nochmal auf unseren speziellen Fall. Was müssen wir in Baden-Würtemberg jetzt alles tun um ihn halten zu dürfen?
Wir haben schon ein Buch über die Rasse gelesen und den Vermieter wegen Hundehaltung gefragt. Er hat nichts dagegen und die Nachbarn haben auch einen Hund. Zwar kein "Kampfhund", aber das sollte nicht das Problem sein.
Ich freu mich schonmal auf eure Antworten und hoffe dass es kein zu schwerer Gang zu den Behörden wird.
Danke
ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Habe schon etwas gestöbert aber noch keine konkreten Antworten auf meine Fragen bekommen.
Meine Freundin (20) und ich (23) wohnen in der Gemeinde Bad Waldsee und würden gerne einen American Staffordshire Terrier halten. Da wir es nicht gleich mit einem welpen versuchen wollen, dachten wir an einen Hund aus dem Tierheim. Als wir die Seiten der Tierheime durchstöbert haben sind wir auf einen 2 Jahre alten Rüden gestoßen. Er hat den Wesenstest bereits bestanden und wurde schon kastriert. Bevor wir ihn morgen aber mal anschauen und gassigehen wollen, erkundige ich mich lieber schonmal etwas, bevor wir uns in den Hund verlieben, ihn aber garnicht halten dürfen...
Im Internet stehen sehr viele Verordnungen und Gesetzesauszüge. Besonders das Zucht-,Halte- und Einfuhrverbot verwirrt mich sehr. Wie ist das denn zu verstehen.
Nochmal auf unseren speziellen Fall. Was müssen wir in Baden-Würtemberg jetzt alles tun um ihn halten zu dürfen?
Wir haben schon ein Buch über die Rasse gelesen und den Vermieter wegen Hundehaltung gefragt. Er hat nichts dagegen und die Nachbarn haben auch einen Hund. Zwar kein "Kampfhund", aber das sollte nicht das Problem sein.
Ich freu mich schonmal auf eure Antworten und hoffe dass es kein zu schwerer Gang zu den Behörden wird.
Danke