Wann ist mein Hund ein Listenhund?

Williwest

Hallo ans Forum,

hab mich hier angemeldet aber bis jetzt nur gelesen.

Nun habe ich aber doch eine Frage, wann ist mein Hund ein Listenhund?

Mit Sicherheit doch, wenn er dementsprechende Papiere hat.

Einem Hund ohne Papiere, z.B. aus dem Tierheim, könnte der Tierarzt nach seiner Einschätzung einen Impfpass und den Transponder/ Cip mit Eintragung:
Staffordshire Boxer Mix ausstellen und dann ist auch dieser ein Listenhund.

Was aber ist, wenn der neue Tierarzt meines Vertrauens meinen Hund
nicht als Staffordshire Boxer Mix, sondern als Doggen Boxer Mix einschätzt?

Würde mit so einer neuen / aktuellen Einschätzung meines Tierarztes,
einem geänderten / neuen Impfausweis und
einer erfolgreichen Änderung der Transponder/ Cip Eintragung
ein "Standard" Mischling aus meinem Staffordshire Boxer Mix werden können?

Gruß - williwest
 
  • 24. April 2024
  • #Anzeige
Hi Williwest ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Aussage des Tierarztes deines Vertrauens ist wohl eher nicht von Belang, sondern nur die Rasse-Einschätzung des Ordnungsamtes und des vom OA eingesetzten Amtsveterinärs.

Aber mal schauen, vieleicht ist es in anderen Gegenden anders.....
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
 
Ich schreibs mal so......

was dein Tierarzt schreibt interessiert kein Schwein.
Um auf die Liste zu kommen könnte unter Umständen schon ausreichen, wenn er nur annähernde Ähnlichkeit mit einem gelisteten Hund hat.
Da du ja sehr wohl weisst was in deinem Hund drin ist, hast du dafür gerade zu stehen. Tust du es nicht wird er mit ziemlicher Sicherheit früher oder später im Tierheim landen. Ich gehe mal davon aus, (oder hoffe es zumindest) dass du das deinem Tier nicht antun willst.
 
Dein Tierarzt ist leider nicht von Belang..

aber hier mal ein Text...

Zum Thema Rassegutachten gibt es eine Aussage des Fachtierarztes für Verhaltenskunde, Prof. Dr. Juhr, der unmissverständlich aussagt:

"Tierärzte beschäftigen sich mit Physiologie und Erkrankung von Hunden. Rassezugehörigkeit ist kein tierärztliches Problem und Tierärzte sind keine Sachverständigen für Rassefragen (es sei denn, sie sind als Privatperson Mitglied oder Richter in einem Rassehundezuchtverein). Das gilt auch für beamtete Tierärzte."

 
Danke für Eure Antworten.

Aber, mazzif und onidas wie seit Ihr denn drauf?
Das hat mir nicht geholfen.

williwest
 
war nicht bös gemeint, aber lies dich hier mal ein bisschen durch (gefährliches thema ) :D
 
nicht böse sein - ich konnt es mir nicht verkneifen, ist nicht böse gemeint ;)
 
Hallo williwest,

dein Hund ist ein Listenhund wenn er entweder durch vorhandene Rassepapiere zu den in deinem Bundesland gelisteten Hunden zählt, oder - und das ist was du fragst - von den Behörden aufgrund des Phänotypes als solcher eingeschätzt wird.

Was der Tierarzt deines Vertrauens in den EU Heimtierausweis/ Impfpass schreibt, dass interessiert vom OA niemanden. Da kann auch Meerschweinchen drin stehen. ;)

Fakt ist, du bist in der Beweispflicht. Sprich wenn das OA auf dich aufmerksam wurde (und das passiert über kurz oder lang) musst du nachweisen das dein Hund kein Listenhund ist. Das geht nur wenn du Rassepapiere hast die das belegen.
Hast du diese nicht, wird ein Rassegutachter bestellt und was der dann sagt, dass ist das, worunter die Behörden deinen Hund dann führen werden.

Wenn du weißt, dass dein Hund ein Listi ist, meld ihn auch als solchen an. Alles andere fällt dir irgendwann auf die Füße. ;)
 
Wie ist denn das in Ö geregelt, gibt es da auch AmtsVet und Ordnungsamt? Anerkannte Rassegutachter?
 
Nun habe ich aber doch eine Frage, wann ist mein Hund ein Listenhund?

Mit Sicherheit doch, wenn er dementsprechende Papiere hat.

Entsprechende Papiere bekommst du z.B., wenn du einen Hund von einem Züchter kaufst.

Ansonsten wird nach Phänotyp entschieden. Das machen in der Regel die Amtsveterinäre. In einigen Bundesländern werden auch Gutachten von anerkannten Rassesachverständigen toleriert.

Ein Eintrag im Impfpaß ist völlig irrelevant.

Du gehst damit ein großes Risiko für deinen Hund ein. Wenn er behördlich sichergestellt wird, hast du so gut wie keine Chance, ihn zurück zu bekommen, da du automatisch als "unzuverlässig" giltst.

Es gibt ein Gerichtsurteil, welches besagt, daß der Hundehalter verpflichtet ist, sich im Vorfeld über die Rasse des Hundes schlau zu machen, die er sich anschaffen will.

Hinterher also sagen, oooh, wußte ich ja gar nicht, bringt nichts.

In welchem Bundesland wohnst du denn?
 
Nun habe ich aber doch eine Frage, wann ist mein Hund ein Listenhund?

Mit Sicherheit doch, wenn er dementsprechende Papiere hat.

Entsprechende Papiere bekommst du z.B., wenn du einen Hund von einem Züchter kaufst.

Ansonsten wird nach Phänotyp entschieden. Das machen in der Regel die Amtsveterinäre. In einigen Bundesländern werden auch Gutachten von anerkannten Rassesachverständigen toleriert.

Ein Eintrag im Impfpaß ist völlig irrelevant.

Du gehst damit ein großes Risiko für deinen Hund ein. Wenn er behördlich sichergestellt wird, hast du so gut wie keine Chance, ihn zurück zu bekommen, da du automatisch als "unzuverlässig" giltst.

Es gibt ein Gerichtsurteil, welches besagt, daß der Hundehalter verpflichtet ist, sich im Vorfeld über die Rasse des Hundes schlau zu machen, die er sich anschaffen will.

Hinterher also sagen, oooh, wußte ich ja gar nicht, bringt nichts.

In welchem Bundesland wohnst du denn?

Bitte mal den Link dazu....
 
Niedersachsen -
allerdings komme ich mir wegen einer Frage hier im Forum wie ein Angeklagter vor.

Nun habe ich aber doch eine Frage, wann ist mein Hund ein Listenhund?

Mit Sicherheit doch, wenn er dementsprechende Papiere hat.

Entsprechende Papiere bekommst du z.B., wenn du einen Hund von einem Züchter kaufst.

Ansonsten wird nach Phänotyp entschieden. Das machen in der Regel die Amtsveterinäre. In einigen Bundesländern werden auch Gutachten von anerkannten Rassesachverständigen toleriert.

Ein Eintrag im Impfpaß ist völlig irrelevant.

Du gehst damit ein großes Risiko für deinen Hund ein. Wenn er behördlich sichergestellt wird, hast du so gut wie keine Chance, ihn zurück zu bekommen, da du automatisch als "unzuverlässig" giltst.

Es gibt ein Gerichtsurteil, welches besagt, daß der Hundehalter verpflichtet ist, sich im Vorfeld über die Rasse des Hundes schlau zu machen, die er sich anschaffen will.

Hinterher also sagen, oooh, wußte ich ja gar nicht, bringt nichts.

In welchem Bundesland wohnst du denn?
 
@Pommel weiss es jetzt nur aktuell von Vorarlberg und da ist es von gemeinde zu gemeinde verschieden

Teilweise muss man zuerst eine Halteerlaubniss holen und bekommt dann erst den Hund und teilweise holst du zuerst den Hund und dann kommt der Gemeindevet. schäzt den Hund ein ob listi oder nicht und erteilt dann die halteerlaubniss

zudem gibt es einen einheitlichen gesetzestext zum "halten" dieser Hunde
Maulkorb ist mitzuführen und an öffentl. plätzen anzulegen, leinenpflicht (bei uns in der stadt sowieso für alle hunde), der mit dem hund spazieren geht muss mind 18 sein, den hund kennen und körperlich sowie geistig dazu in der lage den hund zu beherrschen.

Rassegutachter gibt es keine soweit ich weiss
 
Bitte mal den Link dazu....


Melde gehorsamst...... :albern:;)

.....das Urteil wurde irgendwann nach dem Vorfall in HH gefällt, weil Leute geklagt hatten.

Damals wurde dummerweise noch nicht alles gleich ins Internet gestellt so wie heute.

Ich habe schon vor- und rückwärts gegoogelt, aber bis jetzt nichts gefunden.
Ich hatte das Urteil damals in Papierform vorliegen.

Vielleicht weiß wer anders, wo man es findet?
 
Niedersachsen -
allerdings komme ich mir wegen einer Frage hier im Forum wie ein Angeklagter vor.

Die LandesVO Niedersachsen ist ja momentan noch ohne Rasseliste. Also geht es vermutlich um Hundesteuer oder Vermietergenehmigung?

Oder warum ist das für dich wichtig, ob dein Hund ein Listenhund ist oder nicht?

Nein, du bist kein Angeklagter. Aber: Wenn du bißchen was erklärst, kann man mit deiner Frage mehr anfangen und deine Beweggründe evtl. nachvollziehen.

:hallo:
 
Bitte mal den Link dazu....


Melde gehorsamst...... :albern:;)

.....das Urteil wurde irgendwann nach dem Vorfall in HH gefällt, weil Leute geklagt hatten.

Damals wurde dummerweise noch nicht alles gleich ins Internet gestellt so wie heute.

Ich habe schon vor- und rückwärts gegoogelt, aber bis jetzt nichts gefunden.
Ich hatte das Urteil damals in Papierform vorliegen.

Vielleicht weiß wer anders, wo man es findet?

ahso - OK
also vor 12 jahren oder so etwa....

naja, es gibt ja inzwischen auch neue die anders lauten. Zwar in dem Urteil eher auf einem Welpen bezogen aber immerhin...

Die Richter (oder der Richter) haben da wohl eingesehen das Hundehalter nicht zwingend auch Rassegutachter sind...

Urteil findet man auch irgendwo bei Hund und Halter...
 
Es ging damals nicht um Welpen, sondern um erwachsene Hunde. Weil HH immer wieder damit argumentiert hatten, sie hätten von der wirklichen Rasse ihres Hundes keine Kenntnis gehabt und sich deshalb nicht an Auflagen gehalten.
Das wurde mit dem Urteil dann geändert, insofern daß der HH sich selbst über die Rasse zu informieren hat.

Bei Welpen ist es nachvollziehbar, daß der HH nicht als Rassesachverständiger fungieren muss, weil sich bei Welpen phänotypisch noch viel ändern kann.

:hallo:
 
Niedersachsen -
allerdings komme ich mir wegen einer Frage hier im Forum wie ein Angeklagter vor.

Die LandesVO Niedersachsen ist ja momentan noch ohne Rasseliste. Also geht es vermutlich um Hundesteuer oder Vermietergenehmigung?

Oder warum ist das für dich wichtig, ob dein Hund ein Listenhund ist oder nicht?

Nein, du bist kein Angeklagter. Aber: Wenn du bißchen was erklärst, kann man mit deiner Frage mehr anfangen und deine Beweggründe evtl. nachvollziehen.

:hallo:

Wir kommen aus Niedersachsen,
und ja, es gibt Gemeinden, in denen wird eine Hundesteuer für Listenhunde gefordert (600,- €), in Nachbargemeinden nicht.
Natürlich wissen wir, die Gemeinden das Recht dazu haben.
Mehr nackig machen möchte ich mich jetzt aber nicht.
 
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