rudolf
20 Jahre Mitglied
DAS AUS FÜR ARTGERECHTE
HUNDEHALTUNG?
Die Landeshundeverordnung hat bereits das Grundgesetz missachtet - das von den Grü-nen und SPD vorgestellte neue Landes-Hundegesetz, würde in noch größerem Umfang gegen dessen verfassungsmäßige Grundsätze von Gleichbehandlung, Verhältnismäßig-keit und Notwendigkeit verstoßen. Das Gesetz sieht unter anderem folgendes vor:
§ EINSCHRÄNKUNG VON GRUNDRECHTEN (§ 1
Für Hundehalter soll das Grundrecht auf freie Berufsausübung, Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt werden. Mit der Umkehr der Beweislast wird ein Grundpfeiler des demokratischen Rechtssystems gekippt.
§ GENERELLE ANLEINPFLICHT FÜR ALLE GRÖSSEREN HUNDE (§ 11)
Für alle Hunde ab 40 cm/2O kg soll die generelle Anleinpflicht gelten. Konnte man den Hund nach der LHV NRW noch außerhalb bebauter Gebiete ohne Leine laufen lassen, so wurde dieser Satz auf Antrag der SPD im Gesetzentwurf gestrichen.
Wer sich hier widersetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, riskiert eine Vorstrafe und die Einziehung des Hundes.
§ RASSELISTEN (§ 3 ff.)
Entgegen aller wissenschaftlichen Gutachten wird weiterhin an Rasselisten festgehalten, die jedoch von 42 auf 14 Rassen reduziert wurden. Diese ,,plötzliche Ungefährlichkeit“ von 30 Hunderassen, die jetzt 2 Jahre lang zum Maulkorb- und Leinenzwang verpflichtet waren, zeigt umso deutlicher, welche Augenwischerei hier betrieben wird.
Durch ministerielle Verordnung können die Rasselisten willkürlich erweitert werden.
§ TÖTUNG VON HUNDEN (§ 12
)
Der Gesetzentwurf ermöglicht die Tötung sichergestellter, nicht ,,verwertbarer“ Hunde; unklar bleibt, ob die Tötung nur wegen eines konkreten Vorfalls oder auch wegen der abstrakten Gefährlichkeit aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes erfolgen kann Allein die Wortwahl ,,Verwertung von Hunden“ verdeutlicht die mangelnde Achtung vor dem Lebewesen ,,Hund“.
§ ORDNUNGSWIDRIGKEIT (§ 20)
Bei Verstößen gegen das LHG können Bußgelder bis zu 100 000 € verhängt werden - zum Ver-gleich: das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz sieht bei Verstößen eine Geldbuße von max. 5000 € vor. Wir sind Hundehalter - keine Verbrecher!
Über die Dringlichkeit, gegen diesen Gesetzentwurf vorzugehen, braucht nichts ge-sagt zu werden! Wenn Hunde weiterhin zu unseren Familien zählen sollen, müssen Sie jetzt handeln!
Machen Sie Ihren Abgeordneten klar, dass Sie nicht bereit sind, eine solche unsozi-ale, ungerechtfertigte und inkompetente Politik mitzutragen, fordern Sie sie auf, sich von diesem Gesetzentwurf zu distanzieren und machen Sie deutlich, dass von diesem Verhalten Ihre Wahlentscheidung abhängen wird!
Fordern Sie, wie alle Experten, einen neuen Gesetzentwurf ohne Rasselisten, ohne Grundrechtseinschränkungen und ohne eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz!
Am 22. 09. 2002 wählen 8 Millionen Hundehalter mit!!!
Menschen Tiere Werte e.V, Postfach 103728, 40028 Düsseldorf, Tel: 0174 5412542, info@mtw-ev.de
HUNDEHALTUNG?
Die Landeshundeverordnung hat bereits das Grundgesetz missachtet - das von den Grü-nen und SPD vorgestellte neue Landes-Hundegesetz, würde in noch größerem Umfang gegen dessen verfassungsmäßige Grundsätze von Gleichbehandlung, Verhältnismäßig-keit und Notwendigkeit verstoßen. Das Gesetz sieht unter anderem folgendes vor:
§ EINSCHRÄNKUNG VON GRUNDRECHTEN (§ 1

Für Hundehalter soll das Grundrecht auf freie Berufsausübung, Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt werden. Mit der Umkehr der Beweislast wird ein Grundpfeiler des demokratischen Rechtssystems gekippt.
§ GENERELLE ANLEINPFLICHT FÜR ALLE GRÖSSEREN HUNDE (§ 11)
Für alle Hunde ab 40 cm/2O kg soll die generelle Anleinpflicht gelten. Konnte man den Hund nach der LHV NRW noch außerhalb bebauter Gebiete ohne Leine laufen lassen, so wurde dieser Satz auf Antrag der SPD im Gesetzentwurf gestrichen.
Wer sich hier widersetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, riskiert eine Vorstrafe und die Einziehung des Hundes.
§ RASSELISTEN (§ 3 ff.)
Entgegen aller wissenschaftlichen Gutachten wird weiterhin an Rasselisten festgehalten, die jedoch von 42 auf 14 Rassen reduziert wurden. Diese ,,plötzliche Ungefährlichkeit“ von 30 Hunderassen, die jetzt 2 Jahre lang zum Maulkorb- und Leinenzwang verpflichtet waren, zeigt umso deutlicher, welche Augenwischerei hier betrieben wird.
Durch ministerielle Verordnung können die Rasselisten willkürlich erweitert werden.
§ TÖTUNG VON HUNDEN (§ 12
)
Der Gesetzentwurf ermöglicht die Tötung sichergestellter, nicht ,,verwertbarer“ Hunde; unklar bleibt, ob die Tötung nur wegen eines konkreten Vorfalls oder auch wegen der abstrakten Gefährlichkeit aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes erfolgen kann Allein die Wortwahl ,,Verwertung von Hunden“ verdeutlicht die mangelnde Achtung vor dem Lebewesen ,,Hund“.
§ ORDNUNGSWIDRIGKEIT (§ 20)
Bei Verstößen gegen das LHG können Bußgelder bis zu 100 000 € verhängt werden - zum Ver-gleich: das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz sieht bei Verstößen eine Geldbuße von max. 5000 € vor. Wir sind Hundehalter - keine Verbrecher!
Über die Dringlichkeit, gegen diesen Gesetzentwurf vorzugehen, braucht nichts ge-sagt zu werden! Wenn Hunde weiterhin zu unseren Familien zählen sollen, müssen Sie jetzt handeln!
Machen Sie Ihren Abgeordneten klar, dass Sie nicht bereit sind, eine solche unsozi-ale, ungerechtfertigte und inkompetente Politik mitzutragen, fordern Sie sie auf, sich von diesem Gesetzentwurf zu distanzieren und machen Sie deutlich, dass von diesem Verhalten Ihre Wahlentscheidung abhängen wird!
Fordern Sie, wie alle Experten, einen neuen Gesetzentwurf ohne Rasselisten, ohne Grundrechtseinschränkungen und ohne eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz!
Am 22. 09. 2002 wählen 8 Millionen Hundehalter mit!!!
Menschen Tiere Werte e.V, Postfach 103728, 40028 Düsseldorf, Tel: 0174 5412542, info@mtw-ev.de