Wahl

rudolf

20 Jahre Mitglied
DAS AUS FÜR ARTGERECHTE
HUNDEHALTUNG?

Die Landeshundeverordnung hat bereits das Grundgesetz missachtet - das von den Grü-nen und SPD vorgestellte neue Landes-Hundegesetz, würde in noch größerem Umfang gegen dessen verfassungsmäßige Grundsätze von Gleichbehandlung, Verhältnismäßig-keit und Notwendigkeit verstoßen. Das Gesetz sieht unter anderem folgendes vor:

§ EINSCHRÄNKUNG VON GRUNDRECHTEN (§ 1:cool:

Für Hundehalter soll das Grundrecht auf freie Berufsausübung, Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt werden. Mit der Umkehr der Beweislast wird ein Grundpfeiler des demokratischen Rechtssystems gekippt.

§ GENERELLE ANLEINPFLICHT FÜR ALLE GRÖSSEREN HUNDE (§ 11)

Für alle Hunde ab 40 cm/2O kg soll die generelle Anleinpflicht gelten. Konnte man den Hund nach der LHV NRW noch außerhalb bebauter Gebiete ohne Leine laufen lassen, so wurde dieser Satz auf Antrag der SPD im Gesetzentwurf gestrichen.
Wer sich hier widersetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, riskiert eine Vorstrafe und die Einziehung des Hundes.

§ RASSELISTEN (§ 3 ff.)

Entgegen aller wissenschaftlichen Gutachten wird weiterhin an Rasselisten festgehalten, die jedoch von 42 auf 14 Rassen reduziert wurden. Diese ,,plötzliche Ungefährlichkeit“ von 30 Hunderassen, die jetzt 2 Jahre lang zum Maulkorb- und Leinenzwang verpflichtet waren, zeigt umso deutlicher, welche Augenwischerei hier betrieben wird.
Durch ministerielle Verordnung können die Rasselisten willkürlich erweitert werden.

§ TÖTUNG VON HUNDEN (§ 12
)
Der Gesetzentwurf ermöglicht die Tötung sichergestellter, nicht ,,verwertbarer“ Hunde; unklar bleibt, ob die Tötung nur wegen eines konkreten Vorfalls oder auch wegen der abstrakten Gefährlichkeit aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes erfolgen kann Allein die Wortwahl ,,Verwertung von Hunden“ verdeutlicht die mangelnde Achtung vor dem Lebewesen ,,Hund“.

§ ORDNUNGSWIDRIGKEIT (§ 20)

Bei Verstößen gegen das LHG können Bußgelder bis zu 100 000 € verhängt werden - zum Ver-gleich: das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz sieht bei Verstößen eine Geldbuße von max. 5000 € vor. Wir sind Hundehalter - keine Verbrecher!

Über die Dringlichkeit, gegen diesen Gesetzentwurf vorzugehen, braucht nichts ge-sagt zu werden! Wenn Hunde weiterhin zu unseren Familien zählen sollen, müssen Sie jetzt handeln!

Machen Sie Ihren Abgeordneten klar, dass Sie nicht bereit sind, eine solche unsozi-ale, ungerechtfertigte und inkompetente Politik mitzutragen, fordern Sie sie auf, sich von diesem Gesetzentwurf zu distanzieren und machen Sie deutlich, dass von diesem Verhalten Ihre Wahlentscheidung abhängen wird!

Fordern Sie, wie alle Experten, einen neuen Gesetzentwurf ohne Rasselisten, ohne Grundrechtseinschränkungen und ohne eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz!

Am 22. 09. 2002 wählen 8 Millionen Hundehalter mit!!!

Menschen Tiere Werte e.V, Postfach 103728, 40028 Düsseldorf, Tel: 0174 5412542, info@mtw-ev.de
 
Nicht umsonst argumentieren viele Interessengemeinschaften und auch Kynologen gegen die HVO´s damit, daß diese dem Tierschutzgesetz widerspricht
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  • 27. April 2025
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Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

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LG Meike mit Benny
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Ich hab da auch noch was zur Wahl!

Ich war doch in Berlin auf der Fiffiparade. Da wurden kleine Hefte verteilt in der es um Pateienvergleich ging! Das ganze kam von der Bürgerinitiative Berliner Hundefreunde/Innen und stellt eine Wahlinformation für Hundefreunde da!

In der Kurzzusammenfassung standen 10 Fragen auf die die Pateien antworten sollten. Ich stell euch mal ein Paar vor.

1. Werden Sie im Falle eines Wahlsieges die Rasseliste abschaffen?

SPD: Nein. Rasselisten sind notwendig.

CDU/CSU: Nein. Rasselisten wurden in Bayern schon vor 10 Jahren eingeführt.

Die Grünen: Jein. Wir fänden Hundeführerschein und WT für alle Hunde eigentlich besser.

PDS: Ja. Hunde sind nur individuell gefährlich, und zwar durch überforderte oder verantwortungsloser Halter.

FDP: Ja. Die Gefährlichkeit eines Hundes kann nicht über seine Rassezugehörigkeit definiert werden.

2. Werden Sie die Hundesteuer abschaffen?

SPD: Nein.

CDU/CSU: Nein.

Die Grünen: Nein, das ist Ländersache.

PDS: Nein. Aber wir möchten eine Abgabe mit Zweckbindung.

FDP: Nein. Die Erhebung der Hundesteuer ist kommunales Recht.

3. Werden Sie in Zukunft Experten anhören, bevor Sie Gesetze erlassen, die Hunde und deren Halter betreffen?

SPD: keine Antwort

CDU: keine Antwort
CSU: Unser Herr Breitsamer, ein Schäferhund- und Doggenzüchter, hat uns ausreichend beraten.

Die Grünen: Wir haben eine Expertenanhörung zum Thema Hunde durchgeführt (um anschließend das Gegenteil zu tun, A.Red)

PDS: Ja, wir tun das bereits und wir haben deshalb ja auch eine andere Position als die Regierungspateien.

FDP: Ja. Den Expertenrat hätten wir uns schon vor Verabschiedung des Bundesgesetzes Gewünscht.

u.s.w.

Kommentar der Berliner Schnauze Bürgerinitiative:

zur SPD: Nur die allergrößten Kälber wählen ihren Metzger selber. Prädikat: unwählbar

zur CDU/CSU: Inkompetent, populistisch. ideenlos, arrogant. Prädikat: unwählbar

zu den Grünen: Z. Teil schöne Worte. De Facto wurde die Verfolgungspolitik der SPD mitgetragen. Oberhetzerin Bärbel Höhn ist untragbar. Prädikat: Hände weg!

zur PDS: Vernünftige Position, schöne Worte. Auf Berliner Ebene läßt es die PDS-Sozialsenatorin H. Knake-Werner, seit fast einem Jahr im Amt, allerdings vollständig an Taten fehlen. Prädikat: Vorsicht

zur FDP: Kompetent, sachlich, glaubwürdig, durch die Arbeit vieler Ortsverbände bestätigt. Prädikat: Zugreifen (aber kritisch bleiben)

Das ist nur ein kurzer Ausschnitt aus der Zusammenfassung, aber ich denke mal trotzdem sehr aufschlussreich!

Wer sich mehr dafür interessieren sollte, dem würde ich auch das Heft einscannen und per E-Mail zuschicken. Aberfrühestens ab Montag machbar (Scannersteht auf Arbeit).

Gruß Tanja und ihre Monster

rolleyes.gif
Sorry, habe das Kleingedruckte übersehen (war auf Inhalt konzentriert). Hier also der Link, der euch zu den entsprechenden Informationen führt: ! Unter dieser Adresse könnt ihr alles ganz genau nachlesen (auch für nicht Berliner!)!

<small>[ 17. September 2002, 23:50: Beitrag editiert von: twoface ]</small>
 
Original erstellt von rudolf:
§ EINSCHRÄNKUNG VON GRUNDRECHTEN (§ 1:cool:

Für Hundehalter soll das Grundrecht auf freie Berufsausübung, Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt werden. Mit der Umkehr der Beweislast wird ein Grundpfeiler des demokratischen Rechtssystems gekippt.

[/URL] info@mtw-ev.de
WAAAAAAAAAAAS?! Was soll das heißen?! Ich muss als Nutte arbeiten und darf kein Haus besitzen, sondern muss im Ghetto hausen, damit ich der kranken Vorstellung des asozialen Hundebesitzers unserer Politikidioten entspreche?! Und wozu mache ich dann eine Ausbildung als Fremdsprachenkorrespondentin, mache zwei dicke Praktika in Deutschland und England und will eine Lehre als Groß- und Aussenhandelskauffrau draufsetzen?! Oder wie, oder was?!
 
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