Vorfall in Baden-Württemberg ,Kampfhunde greifen Jugendlichen an.

  • 20. April 2024
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Hi Gelöschtes Mitglied 36762 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Scheint so.
Und dann höhere Auflagen vorderen.. hätte in dem Fall ja nix gebracht waren ja nicht als Listies gemeldet
 
Genau wie die mit den illegalen Rennfahrern.

Aber - darüber hatten wir es ja kürzlich erst - die Angeklagten sind voll geständig und haben den "Eventualvorsatz" eingeräumt.

Also den Umstand, dass sie hätten wissen müssen oder können, dass ihre Aktion übel ausgehen kann, und trotzdem so gehandelt haben.

Dieser "Eventualvorsatz" ist das, was aus fahrlässiger Tötung zB bei Rasern uU eine "vorsätzliche" Tötung machen kann (und wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, wird dann uU eine Mordanklage draus, weil das Töten mit einem rasenden Auto das Töten mit einem gemeingefährlichen Mittel ist - das ist in D ein Kriterium, wodurch aus Totschlag Mord werden kann) - und wird von den meisten Rasern bzw deren Verteidigung erstmal verneint.

Das war hier nicht der Fall.

Von daher sehe ich schon einen grundlegenden Unterschied zu vielen im Grunde ähnlichen (Raser-)Prozessen - Dummgelaber am Tatort unter Stress mal außen vorgelassen.
 
2,5 Jahre hat der Haupttäter (17) bekommen, ohne Bewährung. Der Bruder 1 Jahr bedingt und 5000 Euro, der Kumpel 1 Jahr Bewährung und 1000 Euro.
 
2,5 Jahre hat der Haupttäter (17) bekommen, ohne Bewährung. Der Bruder 1 Jahr bedingt und 5000 Euro, der Kumpel 1 Jahr Bewährung und 1000 Euro.
Gefällt mir! Obwohl es für mich fast noch zu wenig ist, weil ein Mensch schwer zu Schaden kam und 2 Hunde eingeschläfert, aber immerhin..ich hatte mit weniger gerechnet.
 
17 jährige Haupttäter - 2,5 Jahre Freiheitsstrafe
16 jährige Nebentäter - 1 Jahr zu Bewährung
22 jährige Hundehalter - 1 Jahr zu Bewährung und muss dem Opfer 5.000 euro Strafe zahlen.
Bei so einem Prozeß kann sich da Opfer aussuchen von wem es Schadensersatz fordert und da nimmt man den Täter der am ehesten in der Lage ist das zu zahlen.
 
Update vom 16. Dezember um 11:10 Uhr: Das Urteil im Kampfhunde-Prozess ist gefallen: Die Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg hat den 17-jährigen Hauptangeklagten Berke C. wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. ...

Hundehalter Berkant C., der seinem minderjährigen Bruder entgegen den Vorschriften die Hunde überlassen hatte, wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt - ebenso Marvin B., der 22 Jahre alte Begleiter des Hauptangeklagten. Außerdem muss der 22-jährige Hundebesitzer dem Geschädigten 5.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, Marvin B. muss 1.000 Euro zahlen.
Stimmt was das Alter angeht. Das steht da etwas umständlich. Ich korrigiere
17 jährige Haupttäter - 2,5 Jahre Freiheitsstrafe
22 jährige Nebentäter - 1 Jahr zu Bewährung
22 jährige Hundehalter - 1 Jahr zu Bewährung und muss dem Opfer 1.000 euro Schadensersatz. zahlen
Bei so einem Prozeß kann sich da Opfer aussuchen von wem es Schadensersatz fordert und da nimmt man den Täter der am ehesten in der Lage ist das zu zahlen.
 
Was wäre hier ein angemessenes Urteil?
Zumindest mal kein "Dudu" :dafuer:.
Ich finde es schwierig....
Ausser bei "Mord", da müsste ein "Lebenslänglich" auch wirklich lebenslänglich sein und kein "nach 15 Jahren wegen guter Führung auf Bewährung" möglich.
Das Opfer ist schließlich auch "sein Leben lang" tot.....:(
 
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