Der Züchter
Natürlich hatte B. keine Ahnung.
Natürlich hatte B. keine Ahnung.
Update vom 5. Dezember: Schon zu Prozessbeginn am Dienstag (3. Dezember) wird über die Frage gesprochen, warum die Kampfhunde nicht angeleint und mit Maulkorb versehen waren – so, wie es für Listenhunde vorgeschrieben ist. Dabei stellt sich heraus, dass die Tiere vom Ordnungsamt in Leimen gar nicht als Kampfhunde eingestuft waren. Doch wie konnte das passieren? Die Antwort ist einfach: Laut Kaufvertrag des Züchters handelt es sich gar nicht um die als Kampfhunde eingestuften American Staffordshire Terrier. Vermutlich wurde diese Falschdeklarierung genutzt, um die Kampfhunde einfacher verkaufen zu können. Deshalb muss nun auch der Züchter mit Ermittlungen rechnen.
Die Frage, die offen bleibt: Wusste der Angeklagte Berkant C., der rechtmäßige Besitzer der Tiere, dass es sich um „echte“ Kampfhunde handelt? Denn auch ein Wesenstest, der nach der Übernahme der Hunde von Amtsseite vorgenommen wurde, bestätigt aggressives und gefährliches Verhalten. Insofern ist mit einer Einschläferung der Kampfhunde zu rechnen.