Hallo Manu,
- weil es wirklich ein Mini Bulli ist mit FCI - Papieren ist. (kein Standard) Die Papiere sind anerkannt.
- weil er zwei 1a Gutachten, von 2 verschiedenen Gutachtern (obwohl es eigentlich NICHT vorgeschrieben wäre) gemacht hat, indem steht, das das tragen eines Maulkorbs und Leinenzwang überflüssig ist.
- weil ich nachweisen kann, das er NIEMANEN gebissen hat, weil wir nachweislich nicht zuhause waren. (es gibt auch keine Atteste - egal wer gebissen haben soll)
- weil im Schreiben vom Amt steht, ein weißer Pitbull (mit bunten Tupfen) und einen Mann als Halter - dies wäre der Hund gewesen, der die Kinder ansprang und ich nun mal eine Frau mit einen dunkel gestromten Hund bin.
- weil alle Schreiben, der Frau M. sich nicht an die geltende Hundeverordnung der Stadt Nürnberg halten und widersprüchlich sind.
- weil ich seit 1992 eine Halteerlaubnis (nicht an einen bestimmten Hund gebunden) OHNE Auflagen habe.
und nicht zuletzt weil es einfach lächerlich ist einen Hund von Cocker Spaniel Größe, der kein Listie ist und nichts getan hat, dies zu verordnen.
der RA meint gewinnen wir sicher, ist halt nur schade das es immer so lange dauert bis es zur Verhandlung kommt.
(bis zum 15. Monat ist in Nbg. jeder Kat.2 Hund frei von Auflagen) -nur so nebenbei...