Piggy schrieb:Hallo Silvia, ich schreibe Dir hier einmal etwas,das solltest Du unbedingt deinem Anwalt sagen bzw. augedruckt übergeben und fragt nicht wo es her ist.
Mit dem bereits bekannt gegebenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.März 2004, ist das nach § 143 Abs. 1 StGB nomienierte Zuchtverbot von gefährlichen Hunden mit Blick auf Art.72 Abs. 2 GG für verfassungswidrig erklärt worden. Die Strafnorm des § 143. 1 StGB ist somit nichtig.
Das Bundesministerium der Justiz vertritt die Auffassung, dass auch die Strafvorschrift die Auffassung des § 143 Abs. 2 StGGB- Halten von gefährlichen Hunden-auf der gleichen Rechtsgrundlage ebenfalls verfassungswidrig zu qualifizieren sein wird. Ein Entwurf der Bundesregierung, den Straftatbestand nach § 143 StGB insgesamt aufzuheben, liegt bereits vor.
Da die Strafvorschrift des § 143Abs, 2 StGB auf die für verfassundswidrig erklärte Strafnorm nach § 143 Abs. 1 StGBverweist, soll künftig davon abgesehen werden, in den Fällen des § 143 Abs. 2 StGB die öffentliche Klage zu erheben. Anhängigr Verfahren werden nach § 170 Abs. 2 ggF. einzustellen sein.
Nach Auskunft meines Anwalt (Selbst SOKA- Besitzer) ist das ein "Bonbon". Ich bin kein Anwalt, aber vielleicht daher die Eile Deines AO´es.
Lass mal wissen was rauskommt.
Danke
Ich habe mich gestern auch noch einmal informiert
und da ich Krankenschwester bin, schon öfters bei Veranstaltungen Hilfe geleistet habe und mich für den Rettungsdienst interessiere
werde ich Momo zur Ausbildung als Rettungshund anmelden.
Ich habe da noch nicht allzuviele Informationen, was ich darüber gelesen habe denke ich das Momo dazu aber sehr gut geeignet ist (schon auf Grund seiner Größe)
Die Ausbildung dauert ohne Welpenjahr 2 Jahre, Ich wollte das schon immer machen, hatte aber mit Husky, Pittieoma und Yorgies, nie den richtigen Hund dazu.
Ein wenig Gedanken mache ich mir wegen meinen Westie und der Miezekatze, das die beiden zum Vollzeitjob dann zu kurz kommen.
Ich werde meinen Kontakt heute anrufen und da mal hingehen.
Momo muss erst einmal die Aufnahmeprfüfung schaffen, bevor ich hier mir allzuviele Gedanken mache.