Fünf Hunde (drei Bullterrier und zwei Schäferhunde) müssen Maulkorb tragen
LICHTENWALD: Verwaltungsgericht bestätigt Anordnung der Gemeinde
Von Klaus Harter
Bei Hunden will die Gemeinde Lichtenwald kein Risiko eingehen. Sie stufte drei Bullterrier und zwei Schäferhunde als gefährlich ein und ordnete für sie Maulkorb- und Leinenzwang an. Die Halter legten dagegen Widerspruch ein, das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Gemeinde aber in beiden Fällen Recht, teilte Bürgermeisterin Lucia-Maria Herrmann dem Gemeinderat mit.
Gemäß der Kampfhundeverordnung des Landes mussten vier Bullterrier einen Wesenstest absolvieren. Nur einer bestand. Daraufhin ordnete die Gemeinde an, dass die drei anderen außerhalb des eigenen Grundstücks ständig einen Maulkorb tragen sowie an der Leine geführt werden müssen. Außerdem müssen sie unfruchtbar gemacht, also kastriert beziehungsweise sterilisiert werden. Gegen diese Verfügung legten die Halter beim Landratsamt Widerspruch ein. Nachdem dieser abgewiesen wurde, klagten sie beim Verwaltungsgericht, berichtete die Bürgermeisterin auf Anfrage der EZ.
Der Verwaltungsrichter schlug zunächst einen Vergleich vor. Demzufolge hätten die drei Bullterrier den Wesenstest wiederholen dürfen. In den vergangenen Jahren habe es noch nie einen Vorfall mit den Hunden gegeben und die Halter hätten bereits viel Geld in sie investiert, argumentierte der Richter. Zudem seien sie gleich am ersten Tag des Wesenstests geprüft worden, und da seien die Prüfer möglicherweise besonders streng gewesen. Den Vergleich lehnte die Bürgermeisterin ab. Es gebe keine Regelung, die vorsehe, dass ein Wesenstest bei Nichtbestehen wiederholt werden dürfe. Sie sehe keinen Grund, den Test in Frage zu stellen. Dass am ersten Tag schärfer geprüft worden sein könnte, akzeptierte sie nicht. Schließlich hätten vor den drei Bullterriern zwei Hunde die Prüfung bestanden. Inzwischen sei zudem bekannt, wie die Tests abliefen, die Hunde könnten daher darauf trainiert werden.
Das Argument, es habe noch keinen Vorfall gegeben, ließ die Verwaltungschefin ebenfalls nicht gelten. Es sei gerade Sinn der Kampfhundeverordnung, vorbeugend zu handeln und Vorfälle zu vermeiden. Der Leiter des Veterinäramts, Gerhard Stehle, der an den Wesenstests beteiligt war, sah als Zeuge keine Anhaltspunkte für eine Wiederholung des Tests. Er berichtete, im Kreis Esslingen seien seit Inkrafttreten der Kampfhundeverordnung 150 Hunde getestet worden, sieben Prozent hätten nicht bestanden.
Den Vorwurf des Anwalts der Hundehalter, der Gemeinde gehe es ums Prestige, wies Bürgermeisterin Herrmann zurück. Sie trage die politische Verantwortung und sie sehe keinen Grund, die Verordnung mit einem Vergleich zu umschiffen. Eine nachsichtige Haltung könne sie gegenüber der Bevölkerung und vor allem gegenüber Eltern, die einen Schutz vor gefährlichen Hunden erwarteten, nicht verantworten. Nachdem kein Vergleich zu Stande kam, gab der Verwaltungsrichter der Gemeinde schließlich Recht, ihre Verfügung hat somit Bestand.
In einem anderen Fall bestätigte das Verwaltungsgericht ebenfalls die Anordnung der Kommune. Zwei Schäferhunde hatten vor zweieinhalb Jahren eine Frau gebissen und vor einem halben Jahr einen kleinen Hund getötet, nachdem dieser auf das Grundstück der Halter gelaufen war. Die Gemeinde stufte die beiden Hunde als gefährlich ein. Sie ordnete an, dass sie einen Maulkorb tragen und an der Leine ausgeführt werden müssen. Ein dritter Schäferhund darf zwar ohne Maulkorb herumlaufen, muss jedoch ebenfalls an der Leine geführt werden.
Gegen den Sofortvollzug legten die Halter beim Landratsamt Widerspruch ein und - nachdem dieser abgelehnt wurde - beim Verwaltungsgericht. Nachdem das Gericht die Anordnung der Gemeinde bestätigte, legten die Halter Beschwerde beim Verwaltungsgerichthof in Mannheim ein. Dessen Entscheidung steht noch aus.
Quelle: Esslinger Zeitung
ciao
Tina
LICHTENWALD: Verwaltungsgericht bestätigt Anordnung der Gemeinde
Von Klaus Harter
Bei Hunden will die Gemeinde Lichtenwald kein Risiko eingehen. Sie stufte drei Bullterrier und zwei Schäferhunde als gefährlich ein und ordnete für sie Maulkorb- und Leinenzwang an. Die Halter legten dagegen Widerspruch ein, das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Gemeinde aber in beiden Fällen Recht, teilte Bürgermeisterin Lucia-Maria Herrmann dem Gemeinderat mit.
Gemäß der Kampfhundeverordnung des Landes mussten vier Bullterrier einen Wesenstest absolvieren. Nur einer bestand. Daraufhin ordnete die Gemeinde an, dass die drei anderen außerhalb des eigenen Grundstücks ständig einen Maulkorb tragen sowie an der Leine geführt werden müssen. Außerdem müssen sie unfruchtbar gemacht, also kastriert beziehungsweise sterilisiert werden. Gegen diese Verfügung legten die Halter beim Landratsamt Widerspruch ein. Nachdem dieser abgewiesen wurde, klagten sie beim Verwaltungsgericht, berichtete die Bürgermeisterin auf Anfrage der EZ.
Der Verwaltungsrichter schlug zunächst einen Vergleich vor. Demzufolge hätten die drei Bullterrier den Wesenstest wiederholen dürfen. In den vergangenen Jahren habe es noch nie einen Vorfall mit den Hunden gegeben und die Halter hätten bereits viel Geld in sie investiert, argumentierte der Richter. Zudem seien sie gleich am ersten Tag des Wesenstests geprüft worden, und da seien die Prüfer möglicherweise besonders streng gewesen. Den Vergleich lehnte die Bürgermeisterin ab. Es gebe keine Regelung, die vorsehe, dass ein Wesenstest bei Nichtbestehen wiederholt werden dürfe. Sie sehe keinen Grund, den Test in Frage zu stellen. Dass am ersten Tag schärfer geprüft worden sein könnte, akzeptierte sie nicht. Schließlich hätten vor den drei Bullterriern zwei Hunde die Prüfung bestanden. Inzwischen sei zudem bekannt, wie die Tests abliefen, die Hunde könnten daher darauf trainiert werden.
Das Argument, es habe noch keinen Vorfall gegeben, ließ die Verwaltungschefin ebenfalls nicht gelten. Es sei gerade Sinn der Kampfhundeverordnung, vorbeugend zu handeln und Vorfälle zu vermeiden. Der Leiter des Veterinäramts, Gerhard Stehle, der an den Wesenstests beteiligt war, sah als Zeuge keine Anhaltspunkte für eine Wiederholung des Tests. Er berichtete, im Kreis Esslingen seien seit Inkrafttreten der Kampfhundeverordnung 150 Hunde getestet worden, sieben Prozent hätten nicht bestanden.
Den Vorwurf des Anwalts der Hundehalter, der Gemeinde gehe es ums Prestige, wies Bürgermeisterin Herrmann zurück. Sie trage die politische Verantwortung und sie sehe keinen Grund, die Verordnung mit einem Vergleich zu umschiffen. Eine nachsichtige Haltung könne sie gegenüber der Bevölkerung und vor allem gegenüber Eltern, die einen Schutz vor gefährlichen Hunden erwarteten, nicht verantworten. Nachdem kein Vergleich zu Stande kam, gab der Verwaltungsrichter der Gemeinde schließlich Recht, ihre Verfügung hat somit Bestand.
In einem anderen Fall bestätigte das Verwaltungsgericht ebenfalls die Anordnung der Kommune. Zwei Schäferhunde hatten vor zweieinhalb Jahren eine Frau gebissen und vor einem halben Jahr einen kleinen Hund getötet, nachdem dieser auf das Grundstück der Halter gelaufen war. Die Gemeinde stufte die beiden Hunde als gefährlich ein. Sie ordnete an, dass sie einen Maulkorb tragen und an der Leine ausgeführt werden müssen. Ein dritter Schäferhund darf zwar ohne Maulkorb herumlaufen, muss jedoch ebenfalls an der Leine geführt werden.
Gegen den Sofortvollzug legten die Halter beim Landratsamt Widerspruch ein und - nachdem dieser abgelehnt wurde - beim Verwaltungsgericht. Nachdem das Gericht die Anordnung der Gemeinde bestätigte, legten die Halter Beschwerde beim Verwaltungsgerichthof in Mannheim ein. Dessen Entscheidung steht noch aus.
Quelle: Esslinger Zeitung
ciao
Tina