Freitag, 24. Januar 2003 / 14:48:55
Bundesstellen werden mit Hunde-E-Mails eingedeckt
Bern - Die Schweiz ist ins Visier von Hundefreunden geraten. Verschiedene Bundesstellen sowie Bundesrat Moritz Leuenberger wurden in den letzten Tagen per E-Mail gebeten, den Verzehr von Hundefleisch in der Schweiz zu verbieten.
Man sei geschockt, dass die Menschen in einigen Schweizer Kantonen ihre Hunde töten und essen würden, heisst es in dem E-Mail, das rund zwanzig Mal aus verschiedenen europäischen Ländern an Stellen der Bundesverwaltung geschickt worden ist.
Dass die Schweiz in diesem Zusammenhang beschuldigt werde, komme alle paar Jahre vor, sagte Myriam Holzner, die Pressesprecherin des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET).
Im Antwortschreiben an die besorgten Hundefreunde verweist das BVET auf die rechtliche Situation in der Schweiz. Gemäss Lebensmittelverordnung Artikel 121 sei der Handel mit Hunde- und Katzenfleisch verboten.
Rein rechtlich wäre es dagegen möglich, die eigenen Tiere zu schlachten und zu essen. Aber das sei nicht sehr wahrscheinlich, schreibt das BVET: Hunde und Katzen haben in unserem Land den Status von Haustieren und oft auch von guten Freunden.
bsk (Quelle: sda)
Bundesstellen werden mit Hunde-E-Mails eingedeckt
Bern - Die Schweiz ist ins Visier von Hundefreunden geraten. Verschiedene Bundesstellen sowie Bundesrat Moritz Leuenberger wurden in den letzten Tagen per E-Mail gebeten, den Verzehr von Hundefleisch in der Schweiz zu verbieten.
Man sei geschockt, dass die Menschen in einigen Schweizer Kantonen ihre Hunde töten und essen würden, heisst es in dem E-Mail, das rund zwanzig Mal aus verschiedenen europäischen Ländern an Stellen der Bundesverwaltung geschickt worden ist.
Dass die Schweiz in diesem Zusammenhang beschuldigt werde, komme alle paar Jahre vor, sagte Myriam Holzner, die Pressesprecherin des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET).
Im Antwortschreiben an die besorgten Hundefreunde verweist das BVET auf die rechtliche Situation in der Schweiz. Gemäss Lebensmittelverordnung Artikel 121 sei der Handel mit Hunde- und Katzenfleisch verboten.
Rein rechtlich wäre es dagegen möglich, die eigenen Tiere zu schlachten und zu essen. Aber das sei nicht sehr wahrscheinlich, schreibt das BVET: Hunde und Katzen haben in unserem Land den Status von Haustieren und oft auch von guten Freunden.
bsk (Quelle: sda)