Verwirrung um Bundesgesetz in Thüringen
Eisenach/Thüringen, 21.11.01
Bislang gab es in Thüringen, somit auch in der Wartburgstadt Eisenach, eine Verordnung zum Halten sogenannter gefährlicher Hunde, die Gefahrenhundeverordnung hieß. Bestimmte Rassen von Hunden wurden darin nicht genannt. Das reichte bislang, zumindest für Eisenach, denn laut Ordnungsamt gab es keinerlei Vorfälle.
Seit dem 1. September aber ist die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes in Kraft, die auch konkrete Auswirkungen auf Eisenachs viele Hundehalter hat. Und genau diese neue Verordnung hat hierzulande für etwas Verwirrung gesorgt, denn danach ist für das Halten von Hunden einiger Rassen eine Erlaubnis zu beantragen und die Halter hätten die entsprechende Sachkunde nachzuweisen. Das müsse bis zum 30. November geschehen sein (EP berichtete).
Hundehalter haben Zeit bis Monatsende Nach Aussagen des Ordnungsamtes liegt der Verwirrung wohl ein Interpretationsfehler zugrunde. Bis zu diesem Termin müsse lediglich der Antrag zum Halten der Hunde gestellt werden. Der Sachkundenachweis dürfe durchaus später beigebracht werden, so Stadt-Sprecher Klaus Wuggazer. Beim Ordnungsamt erfahre man auch Anlaufstellen, wo man diese Sachkundeprüfung ablegen könne, so bei Hundeschulen, Sachverständigen des Verbandes für das Deutsche Hundewesen oder anderen Verbänden. Bei der Verwaltung gibt es auch entsprechende Erlaubnisvordrucke. Sollten Halter allerdings dieser Aufforderung nicht nachkommen, müssten sie mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.
Betroffen laut Verordnung sind die Halter von Pitbull-Terriern, Staffordshire-Terriern, American Staffordshire-Terriern, Bullterriern und Kreuzungen mit diesen Tieren. Davon gäbe es in Eisenach allerdings nur ganz wenige, hieß es beim Ordnungsamt, gemeldet sind nur fünf. Diesen Tieren wird in der Verordnung ein "übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten" nachgesagt, sie gelten als gefährliche Hunde, auch wenn sie noch nie auffällig geworden sind. Das Züchten dieser Rassen ist generell verboten. Weist der Hund seinen Gehorsam und die Sozialkompetenz nach, muss dies danach quasi auch der Halter tun. Das heißt nichts anderes, dass er eine Art polizeiliches Führungszeugnis beibringen muss, die ihm die Unbedenklichkeit des Haltens dieser Tiere bescheinigt.
Der noch vor einigen Jahren vielgeschmähte Römische Kampfhund, Mastiff oder Mastino genannt, taucht ebensowenig auf, wie der gefürchtete Rottweiler (Diensthund) oder der Chinesische Kampfhund. Und American Staffordshire und Pitbull sind nur zwei unterschiedliche Bezeichnungen für dieselbe Hunderasse, die manchmal auch Yankee genannt wird, eine Kreuzung aus Englischer Bulldogge und Terrier. Vor ihm wird im einschlägigen Handbuch nachdrücklich gewarnt, während der "Staffy" als mutig, intelligent und kinderlieb gilt. Verordnung hin oder her, letztlich liegt es weiter beim Hunde-Halter, wie sich sein Tier in der Öffentlichkeit zeigt - rassenunabhängig.
Übrigens gilt auch in der Stadt Eisenach die Verordnung zum Leinenzwang für Hunde im gesamten Stadtgebiet.
Eisenach/Thüringen, 21.11.01
Bislang gab es in Thüringen, somit auch in der Wartburgstadt Eisenach, eine Verordnung zum Halten sogenannter gefährlicher Hunde, die Gefahrenhundeverordnung hieß. Bestimmte Rassen von Hunden wurden darin nicht genannt. Das reichte bislang, zumindest für Eisenach, denn laut Ordnungsamt gab es keinerlei Vorfälle.
Seit dem 1. September aber ist die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes in Kraft, die auch konkrete Auswirkungen auf Eisenachs viele Hundehalter hat. Und genau diese neue Verordnung hat hierzulande für etwas Verwirrung gesorgt, denn danach ist für das Halten von Hunden einiger Rassen eine Erlaubnis zu beantragen und die Halter hätten die entsprechende Sachkunde nachzuweisen. Das müsse bis zum 30. November geschehen sein (EP berichtete).
Hundehalter haben Zeit bis Monatsende Nach Aussagen des Ordnungsamtes liegt der Verwirrung wohl ein Interpretationsfehler zugrunde. Bis zu diesem Termin müsse lediglich der Antrag zum Halten der Hunde gestellt werden. Der Sachkundenachweis dürfe durchaus später beigebracht werden, so Stadt-Sprecher Klaus Wuggazer. Beim Ordnungsamt erfahre man auch Anlaufstellen, wo man diese Sachkundeprüfung ablegen könne, so bei Hundeschulen, Sachverständigen des Verbandes für das Deutsche Hundewesen oder anderen Verbänden. Bei der Verwaltung gibt es auch entsprechende Erlaubnisvordrucke. Sollten Halter allerdings dieser Aufforderung nicht nachkommen, müssten sie mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.
Betroffen laut Verordnung sind die Halter von Pitbull-Terriern, Staffordshire-Terriern, American Staffordshire-Terriern, Bullterriern und Kreuzungen mit diesen Tieren. Davon gäbe es in Eisenach allerdings nur ganz wenige, hieß es beim Ordnungsamt, gemeldet sind nur fünf. Diesen Tieren wird in der Verordnung ein "übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten" nachgesagt, sie gelten als gefährliche Hunde, auch wenn sie noch nie auffällig geworden sind. Das Züchten dieser Rassen ist generell verboten. Weist der Hund seinen Gehorsam und die Sozialkompetenz nach, muss dies danach quasi auch der Halter tun. Das heißt nichts anderes, dass er eine Art polizeiliches Führungszeugnis beibringen muss, die ihm die Unbedenklichkeit des Haltens dieser Tiere bescheinigt.
Der noch vor einigen Jahren vielgeschmähte Römische Kampfhund, Mastiff oder Mastino genannt, taucht ebensowenig auf, wie der gefürchtete Rottweiler (Diensthund) oder der Chinesische Kampfhund. Und American Staffordshire und Pitbull sind nur zwei unterschiedliche Bezeichnungen für dieselbe Hunderasse, die manchmal auch Yankee genannt wird, eine Kreuzung aus Englischer Bulldogge und Terrier. Vor ihm wird im einschlägigen Handbuch nachdrücklich gewarnt, während der "Staffy" als mutig, intelligent und kinderlieb gilt. Verordnung hin oder her, letztlich liegt es weiter beim Hunde-Halter, wie sich sein Tier in der Öffentlichkeit zeigt - rassenunabhängig.
Übrigens gilt auch in der Stadt Eisenach die Verordnung zum Leinenzwang für Hunde im gesamten Stadtgebiet.