Verwirrt!!!

snuffler

20 Jahre Mitglied
Hallo Kampfschmuser-Gemeinde,

Bin mir jetzt nicht sicher, ob der Beitrag jetzt am richtigen Platz gepostet ist, aber egal - ich leg einfach mal los.

Ich wende mich an Euch, weil ich Momentan ziemlich verunsichert bin.

Kurzer Rückblick:
Vor etwa 4 ½ Jahren holte ich mir bei einem Züchter eine kleine, nietliche, schwarz gestromte Staff-Bull Hündin. Zu der Zeit lebte ich noch zuhause bei meinen Eltern mit einem Engl. Bulldog und eine Presa Canario.

Alles klappte wunderbar, Alpha ist gut erzogen, gehorcht aufs Wort, wir verstehen uns ohne großes Gerede, alles prima!
Also, motiviert wie ich war, dachte ich mir vor ca. einem Jahr, ich hole mir noch mal einen dazu – diesesmal soll er aber aus dem TH sein.
Kurzer Blick ins Internet, ein telefonat getätigt und am nächsten Wochenende war ich (mal wieder) hoffnungslos verliebt! Ein 3 Jahre alter, weißer Bulli-Rüde. Wesentest bestanden. Verträglich mit Artgenossen, etwas trampelig und gefühllos zwar, aber gaaaanz lieb.
Also holte ich „Spok“ zu uns nach Hause in unser gemütliches, kleines Nest im Herzen der schwäbischen Alb. Beide hatten sich nichts zu schulden kommen lassen – und dann, das Brett!!! Erhebung der sog. „Kampfhundesteuer“ zum 01.01.2003 in unserer Gemeinde. <img border="0" alt="[Nein]" title="" src="graemlins/shake.gif" />

Nicht etwa dass ich irgendwie überempfindlich wäre, ich wohne jetzt seit knapp 2 Jahren in dem Kaff – außer mir besitzt niemand einen sog. Listenhund hier und dass soll ich nicht irgendwie persönlich nehmen <img border="0" alt="[SoAngry]" title="" src="graemlins/soangry.gif" /> !?! EUR 600.- für den ersten und 1200.- für den zweiten Hund <img border="0" alt="[rofl]" title="" src="graemlins/rofl_uli.gif" /> !! Wären nach Adam Riese genau EUR 1800.- in meinem Fall <img border="0" alt="[Nein]" title="" src="graemlins/shake.gif" /> <img border="0" alt="[Nein]" title="" src="graemlins/shake.gif" /> (hab ich schon erwähnt, dass ich auch der einzige bin?)! Es ist ja nicht so, dass es hier eine nicht geringe Anzahl wirklich bissiger (abgerichteter) Hunde gibt – aber seis drum!

Deshalb nun meine eigentliche Frage:
Wenn ich mir die unter „Verordnungen“ für BaWü abgelegten Texte so durchlese, müsste ich eigentlich zu dem Schluß kommen das mir da meine Gemeinde nicht wirklich was anhaben kann. Denn 1. hat mein Bullterrier einen „Wesenstest“ und 2. fällt doch meine Staff-Bull Hündin hiernach unter Abs. 2, die angeblich erst nach dementsprechenden Verhalten als gefährlich einzustufen sind.

Wie verhält sich das jetzt in meinem Fall?

Vielen Dank schon mal im voraus dass (falls) Ihr Euch meiner annehmt.

Grüsse Marc

<small>[ 25. Oktober 2002, 00:14: Beitrag editiert von: snuffler ]</small>
 
Hallo Marc,

da sind wir ja in ähnlicher Situation. Wir zahlen in unserer Gemeinde (in BaWü) auch Kampfhundesteuer für unsere Bordeaux-Dogge, die ja ebenfalls gemäß §1 Abs. 3 der PolVO grundsätzlich ersteinmal nicht als Kampfhund gilt. D.h. wir sollen zahlen, haben aber sowohl 2001 als auch 2002 widersprochen und Aussetzung des den Normal-Hundesteuersatz übersteigenden Betrages beantragt - und glücklicherweise diese Aussetzung auch genehmigt bekommen.

Da der Widerspruch dann erst von der Gemeinde und dann vom Landratsamt abgelehnt wurde, da ja in der selbstgemachten "Kampfhundesteuersatzung" Bordeaux-Dogge als Kampfhund deklariert wurde, hat Anfang des Jahres unser Anwalt Klage eingereicht. (Kostenzusage für die erste Instanz von der HUK erhalten). Seitdem haben wir noch nichts wieder gehört. Und ich hoffe, dass es sich auch noch hinzieht, bis eine höheres Gericht das ganze grundsätzlich klärt.

Nebenbei: die selbe Gemeinde hat unsere Caro allerdings von der Leinenpflicht (für Rassen gem. §1 Abs.3 pauschal geltend) befreit, nachdem wir an dem normalen Verhaltenstest (eigentlich ja nur für Rassen gem. §1 Abs.2) "freiwillig" (aus Anforderung wegen unserer Antrages) teilgenommen hatten.

Wir leben übrigens seit elfeinhalb Jahren hier und mein Mann ist den meisten Gemeinderäten bekannt, da er in der Feuerwehr war und dort sogar Kassier! Allerdings war, denn mit Einführung der Kampfhundesteuer für unseren "Nicht-Kampfhund" ist er natürlich aus Protest ausgetreten.

Hat Alpha den Verhaltenstest absolviert und bestanden? Hast du offizielle Leinenbefreiung für Spot?

Schon zweimal habe ich die Gemeinderäte (jeden Einzelnen) mit Infomaterial versorgt, beim zweiten Mal sogar jeden mit neunundvierzig Seiten Lesestoff. Aber die sind sturr. Obwohl die Nachbargemeinden im Enzkreis keine Kampfhundesteuer haben.

Wenn du noch etwas wissen willst, kannst du dich ja mal per E-Mail melden.

Caro-BX
 
  • 21. April 2025
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Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

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Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

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LG Meike mit Benny
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Hallo Caro-BX,

vielen Dank erstmal für Deine Antwort! Ich dachte, ich warte mal ab, ob si9ch noch mehr melden... is ja egal.

- Alpha hat keine Verhaltens-Test gemacht. Es verlangte auch niemand von uns, einen solchen Test zu absolvieren.

- Da ich bei Spok noch nicht der Besitzer, sondern nur der Halter (Pflegevertrag), kann ich Die nicht genau sagen. Ich weiß, dass er den Verhaltenstest erfolgreich absolviert hat, somit keinen Maulkorb braucht. Aber wie sich das mit der Leine verhält...??
Werd mich aber genauer Erkundigen

Ich danke Dir auf jedenfall für Dein Angebot und werde mich p. Mail kontaktieren. Vielen Dank!
thx2.gif


Grüsse Marc
 
Auch wir leben in BW in einer größeren Stadt,uns betrifft die erhöhte Hundesteuer seit 01.01.2001
(es werden 1860 Euro verlangt).Wir haben gegen beide Steuerbescheide(2001/2002)Einspruch erhoben,bis heute leider nichts gehört.Man wagt keine Entscheidung zu treffen,weil einige Klagen noch ausstehen gegen die Verordnungen der Gemeinde.Eine Ablehnung der Einsprüche würde bei uns zur Verwaltungsklage führen.
 
Hallo zusammen,

Vielen Dank für die Antworten.
Bin am Ball und werde versuchen, mich auch gegen diese Behörden-Wilkür durchzusetzten.
Werde über den Verlauf weiter berichten (falls es interessiert).

Grüsse
Marc
 
  • 21. April 2025
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Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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Hallo Marc,
Du liegst richtig - außer dem vorgeschriebenen Leinenzwang unterliegt Dein Staffbull keinen Auflagen, wenn keine Auffälligkeit vorliegt.
Der Bulli gilt bei bestandenem Wesenstest nicht mehr als Kampfhund im Sinne der LHVO BW sondern ist lediglich ein Hund gelisteter Rasse und hat neben den Auflagen für gelistete Hunde (nachzulesen unter Verordnung) nicht mehr die Auflagen eines "Kampfhundes" nach §1(1) LHVO BW.
Allerdings kann die Gemeinde eine erhöhte Steuer unabhängig von der Hundeverordnung willkürlich auf Rassen festlegen.
Da in Eurem Ort keine anderen Listenhunde mehr vorhanden sind, kannst Du versuchen die wahrscheinlich vorhandene Unwissenheit Deiner Gemeinde auszunutzen, den Passus aus der Verordnung ausdrucken und bei Deiner Gemeinde vorsprechen, daß Du ja überhaupt keinen Kampfhund hast, ob die Dir aufgrund des Wesenstests nicht die erhöhte Steuer erlassen.
Das wird in einigen Städten Baden-Wü´s auch so gehandhabt.
Viel Glück!!!
 
Hallo zusammen,

danke erstnochmal für alle Tipps und Anregungen. Also liege ich erstmal doch nicht so falsch!!!

Wie gesagt, bin am Ball und werde es wohl erstmal mit dem Tipp von shevoice versuchen. Besorge mir jetzt erstmal Material und Argumente...

Ich werde Euch dann wissen lassen, wies ausgieng.

Danke nochmal!!!
Grüsse
Marc
 
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