Verschwiegenes Tierleid

  • 26. April 2024
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Hi Nudge ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich dachte, das habe ich schon ausführlich geschrieben. Schicke ich sie an den Deutschen Bundestag (wo Petitionen ohnehin alle landen (sollten)), dann sind sie dort, wo sie hingehören, ohne Umweg.
Auf der HP stummeschreie kann man Unterschriftenlisten runterladen, die dann irgendwo in Zoofachgeschäften oder bei Tierärzten oder sonst wo ausliegen. Öffentlich, für jeden einsehbar. Kann auch jeder einsammeln, der gerade Lust dazu hat. Um eine Petition auch zu einer zu machen, muss der Unterzeichner erkennbar sein, sprich mit Namen und Adresse. Nur eine kritzelige Unterschrift reicht da nicht.

Nehme ich jetzt dieses Beispiel, könnte ich z.B. auch "nette" Briefe von Jemandem erhalten, der Spaß an S.ex mit Tieren hat. Tut mir sicher nicht weh, muss ich aber auch nicht haben. Vielleicht landet meine Unterschrift aber auch einfach im Müll, weil jemand vergessen hat, diese Liste wieder einzusammeln? Oder irgendeine Werbefirma macht noch Kohle mit meiner Adresse, um nur ein paar Beispiele zu nennen, die man sinnvoll und einfach umgehen kann. Denn es muss diesen Umweg über Dritte nicht geben. Selbst wenn Jemand persönlich diese Listen bei sich trägt, kenne ich "Jemand" nicht, sie werden dann bei noch "Jemand" gesammelt, der sie dann letztlich doch beim Deutschen Bundestag einreichen muss- wo man sie auch gleich abliefern kann.
 
Die Petitionen zu dem Thema, die ich bisher gelesen habe, waren zumeist gut gemeint, aber m.E. wenig durchdacht und nicht gut durchformuliert!

Und es gibt Einiges an Argumentation, das man anbringen kann ... mit und ohne Bauch ;)

Das sehe ich auch so!

Eigentlich habe ich ja auch Spaß daran mich unbeliebt zu machen. Insbesonderer bei Behörden und Ämtern.
Deshalb brauche ich wohl auch meinen Namen und meine Adresse nicht nennen, wenn die mir ein Ordnungsgeld verpassen wollen!?

Ich sehe da nur ein Problem. Wenn man es anpackt, dann richtig und mit der größtmöglichen Sicherheit, Erfolg zu haben.
Die Argumente, mit denen die anderen Petitionen abgeschmettert wurden halte ich für widerlegbar und ich denke auch, man könnte es so vormulieren, dass dem Ausschuß keine Möglichkeit bleibt, ihr statt zu geben, ohne zugeben zu müssen, dass sie sich nicht für das Thema interessieren, das Anliegen nicht verstanden haben oder Zoophilie für normal halten.
Aber wie, über so ein Forum?
Klar kann man hier diskutieren, aber sowas müßte, meiner Meinung nach, strukturiert und konsequent in Angriff genommen werde.
 
@ MaHeDo:
Vielleicht gibt es auch irgendwann eine Petition, die ohne Umweg an den Deutschen Bundestag geht und bei der Du keine Bedenken hinsichtlich der Weitergabe/ Bekanntgabe/ was auch immer Deiner Daten haben musst. ;)

@Podifan:
Richtig. Eine erneute Petition muss strukturiert und konsequent in Angriff genommen werden. Die Ausarbeitung hier öffentlich zu machen, halte ich persönlich für keine gute Idee ;)

Viele Grüsse
Steffi
 


aber die ist doch?
oder ist sie nicht?
aber ich dachte?
sollt ich vielleicht lassen, das mit dem denken?

Geh jetzt lieber mit den Hunden, verstehe ich zwar auch nicht immer, aber frische Luft ist gesund.
 

aber die ist doch?
Ja, die ist.
Lest jedoch auch einmal die Richtlinien für öffentliche Petitionen durch.

Wichtig dabei:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition.
Wer sich an einer öffentlichen Petition beteiligen möchte, muss über eine gültige E-Mail-Anschrift verfügen.

(veröffentlicht wird keine Wohnanschrift)
Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat
(ist das bei dem "verschwiegenem Tierleid" der Fall?)

Ich jedenfalls habe so meine Zweifel, dass mittels einer Petition "Feuer unter dem Hintern unserer Parlamentarier" gemacht werden kann. Sie dient letztendlich lediglich zum Frustabbau weniger.
Es sei denn, es finden sich wirklich viele Mitunterzeichner (so einige zehntausend). Doch dafür müsste das Thema vorher in Medien (Zeitung, TV, Internet) bekanntgemacht werden, damit im Petitionszeitraum (nur 6 Wochen!) auch genügend Eintragungen erfolgen.

Und wie "MaHeDo" richtig bemerkte:
"Habe auch hier noch nicht ein wirklich stichhaltiges Argument gefunden, dass einer wirklichen Debatte standhalten könnte. Du hast glaube ich geschrieben, du könntest ko..... Ich auch, kann ich aber auch bei dem Gedanken an Rosenkohl, der deshalb auch nicht ausgerottet wird. Man kann es auch als krank bezeichnen, aber auch Krankheit als solche ist keine Straftat."
Es geht hierbei nicht um unser persönliches Empfinden, sondern um knallharte Argumente eine eventuelle psychische Störung unter Strafe stellen zu können.

Überspitzt könnte man auch argumentieren:
Auch gleichgeschlechtliche Liebe unter Menschen ist eine Störung, da nicht gottgewollt, oder nicht der natürlichen Fortpflanzung dienlich. Sie ist jedoch mittlerweile straffrei.
Warum denn nicht auch Zoophilie (solange den Tieren kein Leid zugefügt wird)?
Grüße Klaus
 
...
Überspitzt könnte man auch argumentieren:
Auch gleichgeschlechtliche Liebe unter Menschen ist eine Störung, da nicht gottgewollt, oder nicht der natürlichen Fortpflanzung dienlich. Sie ist jedoch mittlerweile straffrei.
Warum denn nicht auch Zoophilie (solange den Tieren kein Leid zugefügt wird)?
Grüße Klaus

Weil Tiere kein klares Einverständnis geben können.
 
...
Überspitzt könnte man auch argumentieren:
Auch gleichgeschlechtliche Liebe unter Menschen ist eine Störung, da nicht gottgewollt, oder nicht der natürlichen Fortpflanzung dienlich. Sie ist jedoch mittlerweile straffrei.
Warum denn nicht auch Zoophilie (solange den Tieren kein Leid zugefügt wird)?
Grüße Klaus

Weil Tiere kein klares Einverständnis geben können.

Dazu fehlt es aber eben auch an einer gesetzlichen Grundlage, denn Tiere haben kein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung. Wäre ja auch weder theoretisch noch praktisch durchzuführen und ließe sich dann auch nicht nur auf diesen einen Bereich beschränken.
 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition.
Wer sich an einer öffentlichen Petition beteiligen möchte, muss über eine gültige E-Mail-Anschrift verfügen.
(veröffentlicht wird keine Wohnanschrift)
Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat
(ist das bei dem "verschwiegenem Tierleid" der Fall?)

Ich jedenfalls habe so meine Zweifel, dass mittels einer Petition "Feuer unter dem Hintern unserer Parlamentarier" gemacht werden kann. Sie dient letztendlich lediglich zum Frustabbau weniger.
Es sei denn, es finden sich wirklich viele Mitunterzeichner (so einige zehntausend). Doch dafür müsste das Thema vorher in Medien (Zeitung, TV, Internet) bekanntgemacht werden, damit im Petitionszeitraum (nur 6 Wochen!) auch genügend Eintragungen erfolgen.

Es gibt in Deutschland ein Petitionsrecht. Allgemeines Interesse besteht in diesem Fall schon, denn dieser Passus soll lediglich ausschließen, das jemand rein persönliche Interessen mittels Petition durchzusetzen versucht. Es läuft derzeit z.B. auch eine Petition gegen Pelztierfarmen in Deutschland, die auch nicht Pelzträger unterstützen können. ;) Klar, eine Petition ist nur die Bitte um Anhörung und je deutlicher "Volkes Stimme" ausfällt, umso mehr Gehör wird diese Bitte finden.
 
Dazu fehlt aber eben auch an einer gesetzlichen Grundlage, denn Tiere haben kein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung. Wäre ja auch weder theoretisch noch praktisch durchzuführen und ließe sich dann auch nicht nur auf diesen einen Bereich beschränken.

Ich denke nicht, dass Tiere ein Recht auf freie Meinungsäußerung benötigen (eben wegen der Nichtumsetzbarkeit), um ein Gesetz gegen S.exuelle Handlungen mit/ an Tieren auf den Weg bringen zu können.

Wie bereits mehrfach gesagt, es ist sicher alles andere als einfach, hier sachlich korrekt und stichhaltig zu argumentieren. Aber mein anliegen ist es auch nicht, das hier zu tun.

Viele Grüsse
Steffi
 
Wie bereits mehrfach gesagt, es ist sicher alles andere als einfach, hier sachlich korrekt und stichhaltig zu argumentieren. Aber mein anliegen ist es auch nicht, das hier zu tun.

Viele Grüsse
Steffi

Da sind wir einer Meinung, dass das nicht einfach ist. Allerdings find ich es immer sinnvoll, angedachte Argumente zum brainstorm frei zu geben. Wenn ich weiss, wie der "Feind" argumentieren wird, bringt mich das nur nach vorn.
 
Überspitzt könnte man auch argumentieren:
Auch gleichgeschlechtliche Liebe unter Menschen ist eine Störung, da nicht gottgewollt, oder nicht der natürlichen Fortpflanzung dienlich. Sie ist jedoch mittlerweile straffrei.
Warum denn nicht auch Zoophilie (solange den Tieren kein Leid zugefügt wird)?
Grüße Klaus

Weil diese Voraussetzung nicht erfüllbar ist. Ausgelebte Zoophilie fügt den Tieren Leid zu, ohne Wenn und Aber. Wie denn nicht?

Man kann Zoophilie nicht mit Homophilie gleichsetzen. Schon eher mit Pädophilie, und die ist bekanntlich strafbar. Aus gutem Grund.

Weil Tiere kein klares Einverständnis geben können.

Das liest sich fast, als würden sie es tun, wenn sie es könnten.
Was sie mit Sicherheit nicht tun würden.
Weil sie Opfer und nicht Partner in einer solchen "Beziehung" sind.
 
Weil Tiere kein klares Einverständnis geben können.
Na ja, dieses Argument läßt sich u.U. auch recht unterschiedlich auslegen.
Was ist ein "klares Einverständnis"?

Wenn nun die Hündin eines zoophilistisch veranlagten Halters auch noch "hinterher" freudig rutenwedelnd auf ihn zugelaufen kommt, gibt sie dann sozusagen im Nachhinein ihr Einverständnis?

Und noch ein Aspekt, den es zu bedenken gibt:
Nicht jeder S.exuelle Umgang mit Tieren muss gleich in eine Vergewaltigung oder gar in eine Bluttat ausarten.
Für so machen "Liebhaber" mag ja auch schon der reine Körperkontakt oder die Nähe ausreichend sein. (ist doch bei zwischenmenschlichen Beziehungen oft ähnlich)
Schaue Dir dieses Bild von Michelangelo an
Leidet da jemand?

Zudem: Unsere Rechtssprechung ist (glücklicherweise) inzwischen von kirchlichen Moralgrundsätzen abgekoppelt.
Erst in der Bibel (Buch Mose) wurde der S.exuelle Umgang mit Tieren verboten. Dieses Verbot zog sich dann jahrtausendelang durch unser christlich geprägtes Abendland hindurch. Doch ist es dadurch auch grundsätzlich richtig und unumstößlich?

Die Treadüberschrift lautet ja "Verschwiegenes Tierleid".
Das ist für mich klar und eindeutig. Ein Tier soll durch menschliches Zutun nicht leiden.

Doch die S.exuelle Orientierung "Zoophilie" muss davon getrennt betrachtet werden und hat (zumindest theoretisch) zieht nicht automatisch Tierleid mit sich.
Punkt! Keine weitere Diskussion.

Ich kann es mir durchaus vorstellen, dass ein zoophilistisch veranlagte Mensch mit seinem Haustier besser umgeht, als jemand, der seine Neigungen in einem SM-Bordell austobt.
Grüße Klaus
 
Ausgelebte Zoophilie fügt den Tieren Leid zu, ohne Wenn und Aber.
Dann griffe hier auch das Tierschutzgesetz und man müsste nicht gesondert Zoophilie unter Extrastrafe stellen.

Indem der Mensch das Tier viellleicht nur berührt oder streichelt?
Warum immer gleich das Schlimmste annehmen?

Varianten in S.exueller Betätigung gibt es doch auch in zwischenmenschlichen Beziehungen reichlich.
Vom streicheln, anpusten bis hin zum würgen und verletzen.

Grüße Klaus
 
Gut, dann ist das wohl eine Definitionsfrage.

Nur berühren oder streicheln - da wird ja wohl keiner eine Straftat draus machen wollen. Ich gehe von Vergewaltigung aus, wenn ich "ausgelebte Zoophilie" sage. Wenn einer sich jeden Missbrauch verkneift, dann sehe ich nicht, wo überhaupt das Thema ist. Die reine Veranlagung kann natürlich nicht strafbar sein.

Dass bei Vergewaltigung von Tieren eigentlich das Tierschutzgesetz greift, das sehe ich genauso, und deshalb ist es für mich unbegreiflich, dass es immer wieder heißt, das sei nicht strafbar.
 
Wenn einer sich jeden Missbrauch verkneift, dann sehe ich nicht, wo überhaupt das Thema ist. Die reine Veranlagung kann natürlich nicht strafbar sein.
Dann sind wir hier ja einer Meinung. :)
Warum das ein Thema ist?
Schaue Dir den Beitrag 32 an http://forum.ksgemeinde.de/1354023-post32.html
Darin ist eine Petition enthalten, in der grundsätzlich dazu aufgerufen wird:
"wir wollen uns dafür einsetzen das zoophilie in deutschland wieder verboten wird und bestraft wird!!!!"
Ohne wenn und aber, ohne Differenzierungen.
Und eben das halte ich für eine grobe Verallgemeinerung.


Dass bei Vergewaltigung von Tieren eigentlich das Tierschutzgesetz greift, das sehe ich genauso, und deshalb ist es für mich unbegreiflich, dass es immer wieder heißt, das sei nicht strafbar.
Fein. Dann kann ich ja beruhigt ins Bett. :)
Grüße Klaus
 
Weil Tiere kein klares Einverständnis geben können.

Das liest sich fast, als würden sie es tun, wenn sie es könnten.
Was sie mit Sicherheit nicht tun würden.
Weil sie Opfer und nicht Partner in einer solchen "Beziehung" sind.

Wenn Du es so verstehst, als das Tiere ihr Einverständnis zu S.exuellen Handlungen mit Menschen geben würden, verstehst Du es so. :unsicher:

Gemeint ist, dass Tiere eben nicht über Sprache, so wie sie der Mensch spricht, ausdrücken können. Sie können sich weder einverstanden noch nicht einverstanden erklären.
 
Gut, dann ist das wohl eine Definitionsfrage.

Nur berühren oder streicheln - da wird ja wohl keiner eine Straftat draus machen wollen. Ich gehe von Vergewaltigung aus, wenn ich "ausgelebte Zoophilie" sage. Wenn einer sich jeden Missbrauch verkneift, dann sehe ich nicht, wo überhaupt das Thema ist. Die reine Veranlagung kann natürlich nicht strafbar sein.

Dass bei Vergewaltigung von Tieren eigentlich das Tierschutzgesetz greift, das sehe ich genauso, und deshalb ist es für mich unbegreiflich, dass es immer wieder heißt, das sei nicht strafbar.

Hier sieht man, dass Du dich nicht ausreichend mit dem Thema Zoophilie und deren Unterarten auseinander gesetzt hast. Dies sollte man aber tun, um korrekt darüber schreiben zu können.

Viele Grüsse
Steffi
 
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