Das halte ich für einen guten Ansatz Steffi. Vergleichbar mit der Kinderpornografi. Doch auch bei der haben anscheinend unsere Behörden schon erhebliche Schwierigkeiten, solche Seiten im www zu löschen oder gar eine Strafverfolgung zu beginnen.Nudge schrieb:Wieso aber das Strafgesetz nicht so weit verändern, dass öffentliche Einträge in Foren von den "Betroffenen" selbst verboten und strafrechtlich verfolgt werden können. Sicher nur ein Ansatz...
Grüße Klaus
Der Ansatz ist gut, aber eben weil Kinderpornografie im Gegensatz zu S.exuellem Missbrauch an Tieren verboten ist, fehlt es da dann an einer Grundlage. Man kann doch schlecht verbieten, über etwas zu reden, zu schreiben (wie auch immer), was offiziell erlaubt ist.
Das Verbreiten tierpornographischer Schriften ist doch bereits verboten?
Siehe § 184 a StGB.
Problematisch ist wohl nur, dass die Norm recht eng ausgelegt wird ...