Verordnungen in NRW (Dogo Argentino)

Daniel0786

Hallo liebes Forum,

Übernächste Woche werden wir (sofern Hund und ich uns sympathisch sind) eine Dogo Hündin vom Tierschutz aus der Türkei abholen.
Da wir aktuell einen Cane Corso haben (nur 20/40 Nachweis nötig) kämpfe ich mich grad durch die Auflagen. Wenn ich das richtig sehe benötige ich zum Anmelden:

- Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis für Listis (für den 20/40 Schein habe ich ne Stunde geübt und dann mit 0 Fehlern bestanden, ist der Listi Schein ähnlich?)
- Führungszeugnis

Streng genommen müsste der Hund sobald er hier in Deutschland das Flugzeug verlässt den Maulkorb tragen richtig?
 
  • 18. April 2024
  • #Anzeige
Hi Daniel0786 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hab Dir grade im anderen Thread geantwortet.
Die Türkei ist ein nicht-tollwutfreies Drittland, Du darfst den Hund NICHT einfach aus der Türkei einführen, dafür brauchst Du mindestens 3-4 Monate Vorbereitungszeit.
 
könnte es nicht sein, dass der dortige Terschutz den Hund bereits vorbereitet hat? oder habe ich überlesen, wo das darauf hervorgeht, dass die Einfuhrbestimmungen nicht eingehalten werden sollen / können?
 
könnte es nicht sein, dass der dortige Terschutz den Hund bereits vorbereitet hat? oder habe ich überlesen, wo das darauf herorgeht, dass die Einfuhrbestimmungen nicht eingehalten werden sollen / können?

Ich habe die Anzeige gelesen.
Da steht, dass der Hund ausreisefertig ist -Titer, MMK etc...
 
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