Verordnung zum Sächsischen "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

bandog

Verordnung zum Sächsischen "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden": Gefährlichkeit bei Bullterrier und Pitbull vermutet

Unter dem Vorbehalt der Widerlegbarkeit darf jetzt bei dem American Staffordshire Terrier, dem Bullterrier und dem Pitbull Terrier im Freistaat Sachsen Gefährlichkeit vermutet werden: Diese drei Rassen und deren Kreuzungen führt die am 15. November 2000 in Kraft tretende Durchführungsverordnung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden auf, teilte heute das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie mit. Die Landesgesetzgebung verlangt von Haltern gefährlicher Hunde entsprechende Sachkunde. Ihr Nachweis ist eine Voraussetzung, um die künftig benötigte amtliche Erlaubnis zur Haltung dieser Tiere zu bekommen. Das sächsische Gesundheitsministerium erklärte, bei der jetzt mit der Verordnung inhaltlich geregelten Sachkundeprüfung würden Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Bedürfnisse, das Verhalten und die Erziehung des Hundes beurteilt. Die Durchführungsverordnung schreibe auch vor, das Wissen über die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden zu kontrollieren, ebenso den Umgang mit dem Hund. Die vermutete Gefährlichkeit der genannten Rassen könne nach Auskunft des Dresdner Ministeriums im Einzelfall auf Antrag widerlegt werden. Voraussetzung sei eine Prüfung des Hundeverhaltens. Hierbei solle mittels zielgerichteter Reize die möglicherweise bislang unbemerkte Gefährlichkeit in Form eines übersteigerten Aggressionsverhaltens aufgedeckt werden. Bei dieser Wesensanalyse seien Verhaltensprüfungen in Konfliktsituationen mit anderen Hunden sowie des Hundes gegenüber dem Menschen vorgesehen. Außerdem würden Umweltverhalten, wie das Reagieren auf Geräusche, und so genannte Beuteaktivitäten getestet. Mit der näheren Bestimmung dieser nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden noch zu regelnden Teile kann das im September 2000 in Kraft getretene Gesetz jetzt in vollem Umfang vollzogen werden. Es löst damit die Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales,Gesundheit und Familie vom 28. Juni 1996 in Gänze ab.



Image83.gif
Mario - bandog
~~~ein Leben ohne Hund ?~~~
* nein Danke ! *
www.hund-lpz.de/
flamethrower.gif
 
  • 18. April 2024
  • #Anzeige
Hi bandog ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Verordnung zum Sächsischen "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

bxjunkie
Also hier in unserem Vorort (16.000 Einwohner) sind 2 Apotheken sogar beide relativ nah beieinander und die sind immer voll, egal wann man kommt. Bei meinen Eltern in der Kleinstadt, sieht es nicht anders aus. Immer rappelvoll
Antworten
231
Aufrufe
7K
Kyra
Lucie
So wie es da steht. Wenn dir die Untersuchung wichtig ist, weil du ein ernsthaftes Interesse daran hast zB DCM beim Dobermann, HD bei diversen Rassen, keine Ahnung was sie beim Mini alles wollen, dann gehst du zu einem Spezialisten, der sich damit auskennt und genau weiß, worauf er achten muss...
Antworten
81
Aufrufe
5K
Coony
S
Wenn ihr sofort abspritzt, ist das keine Abtreibung sondern eher eine "Pille danach", verhindert also die Einnistung der befruchteten Eizellen. Dass man das bei so einem jungen Hund macht, sollte keine Frage sein. Ein 14 jähriges Mädel würdest du doch hoffentlich auch kein Kind bekommen lassen...
Antworten
11
Aufrufe
1K
Dunni
JoanDoe
Hundebiss-Statistik für Berlin Die Hundebiss-Statistik für Berlin wird einmal jährlich erstellt. Sie beruht auf Meldungen, die bei den Bezirksämtern eingegangen sind. Sie listet auf, wie viele Hunde gegenüber Menschen oder anderen Hunden durch Anspringen oder Beißen auffällig geworden sind und...
Antworten
45
Aufrufe
4K
Mausili
Mausili
Zurück
Oben Unten