Hallo,
ich habe es auch gelesen. Hier ist der Artikel. Die Begründung findest Du im Text. Dein Hund ist zwar nach dem Wesenstest friedfertig und darf freundlicherweise ohne Maulkorb laufen, aber immer nur mit Leine. Es ist zum Kotzen. Ich finde, dass der Leinenzwang mit Wesenstest echt ein Hohn ist.
Ehrlich gesagt habe ich die Hoffnung auf Gerechtigkeit aufgegeben.
Zum Glück wohne ich auf dem Dorf, da darf mein Pitti jetzt sogar zum Reiten mit, natürlich ohne Leine. Ich hoffe es bleibt so, dass sich kaum einer für interessiert, dass dies ein Anlagenhund ist.
Quelle:
Kampfhundeverodnung Baden-Württemberg ist rechtmässig
Stuttgart, 30.10.02
Die Kampfhunde-Verordnung Baden-Württembergs muss aller Voraussicht nach nicht mehr geändert werden. Im Unterschied zu den Vorschriften anderer Bundesländer billigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Regelungen, die der Südwesten im August 2000 erlassen hat.
Nach Angaben des Stuttgarter Innenministeriums besteht damit "erfreulicherweise Klarheit", dass das Vorgehen von Behörden und Polizei gegen gefährliche Hunde im Land rechtens sei. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor die Verordnungen jener Bundesländer für rechtswidrig erklärt, die generelle Sanktionen gegen bestimmte Hunderassen verhängen. Baden-Württemberg hingegen hat es den Besitzern von Kampfhunden ermöglicht, mit Hilfe eines Wesenstests die Ungefährlichkeit ihres Tieres zu beweisen.
Ergänzend dazu:
SFZ
Die Vorschriften für das Halten gefährlicher Hunde, die vom Land vor über zwei Jahren erlassen wurden, müssen aller Voraussicht nach nicht mehr verändert werden.
Wie das Innenministerium in Stuttgart am Dienstag mitteilte, hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die so genannte Kampfhunde-Verordnung Baden-Württembergs, die im August 2000 in Kraft trat, gebilligt. Es verwarf Beschwerden gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofes, der an der Verordnung ebenfalls kaum etwas auszusetzen hatte. Damit haben die Gegner der Verordnung - allesamt Kampfhunde-Besitzer, die sich und ihre Tiere zu Unrecht stigmatisiert sehen - den jahrelangen Rechtsstreit um die Verordnung wohl verloren.
Das Innenministerium zeigte sich erfreut über die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts. Es herrsche nun Klarheit darüber, dass die bisher von der Polizei getroffenen Maßnahmen korrekt und Änderungen in der Vorgehensweise aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich seien. Darüber habe das Innenministerium auch die nachgeordneten Behörden, darunter die Ordnungsämter und die Polizei, informiert.
Im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern hat Baden-Württemberg den Kampfhunde-Besitzern von vorneherein die Möglichkeit eingeräumt, mit einer Verhaltensprüfung zu beweisen, dass ihr Tier doch nicht gefährlich ist. Bei einem positiv ausgefallenen Test, dessen Kosten die Hundebesitzer allerdings selbst tragen müssen, gilt sogar für die drei angeblich gefährlichsten Rassen - Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbull-Terrier - nur ein genereller Leinenzwang. Nur wenn der Test nicht bestanden wird, greifen Sanktionen wie Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit und die Pflicht zur Sterilisation des Tieres. Das Land hat zudem neun weitere Hunderassen aufgelistet, die potenziell gefährlich sein können. Sollte ein Tier dieser Rasse unangenehm auffallen, können die Ordnungsämter, sofern sie davon erfahren, auch für dieses Tier einen Wesenstest anordnen und im Fall eines negativen Ergebnisses weitergehende Maßnahmen verhängen.
Diese differenzierte Vorgehensweise hat sich vor Gericht ausgezahlt. Während anderswo jene Verordnungen, die generell bestimmten Rassen Auflagen erteilten, oftmals bereits von den Verwaltungsgerichtshöfen in den jeweiligen Bundesländern für rechtswidrig erklärt wurden, da es keine wissenschaftlich eindeutigen Belege für eine generell höhere Gefährlichkeit einzelner Hunderassen gibt, hat die in Stuttgart ausgetüftelte Verordnung bis heute Bestand.