Vermietergenehmigung

  • mönchen1611
Hallo,
mein Freund und ich ziehen in 3 Monaten in eine neue Wohnung in der wir dann entlich auch Hunde halten dürfen. :)
Der Vermieter ist super nett und mag Hunde, alle Hunde sind kein problem noch nicht mal Kampfschmuser wären ein Problem :love:

Nun zu meiner eigentlichen frage, da wir uns dann einen Hund aus dem Tierheim holen wollen, möchten wir uns nochmal von dem Vermieter schriftlich bescheinigen lassen das wirklich ALLE Rassen in der Wohnung erlaubt sind! (da wir noch nicht wissen was es für eine Rasse wird)

Wie sollte ich das am besten schreiben? Bin in solchen schriftlichen sachen nicht so gut :verwirrt:

Wäre schön wenn jemand von euch einen Vorschlag hat....

Vielen Dank schonmal

Lg
 
  • SaSa22
  • #Anzeige
Hi mönchen1611 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Midivi
Das Tierheim möchte 100% auch, das die Rasse in der Vermietergenehmigung vermerkt ist, anders geben die keine Hunde raus.

Schreib doch einfach in den Mietvertrag:
Die generelle Haltung von Hunden, auch von sog. Listenhunden wie z. Bsp. Pitbull, American Staffordshire Terrier etc. ist erlaubt.
 
  • MeikeMitBenny
  • #Anzeige
Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
  • Midivi
Mündliche Absprachen kannst du vergessen.
Diesbezüglich alles schriftlich festhalten, sonst seit ihr am Ende die Dummen!!!!
 
  • mönchen1611
Ja das dachte ich mir auch, das es sonst probleme geben wird! Deswegen habe ich ja gefragt wie ich es am besten schriftlich machen kann ;)

Muss das denn dierekt in den Mietvertrag oder kann man da auch ein "extra schreiben" entwerfen?

Dann müsste man nicht extra den Mietvertrag umschreiben....

Lg
 
  • DoGie
Ich hab damals drauf bestanden, das die Hundehaltung direkt auf dem Mietvertrag vermerkt wurde.
 
  • SaSa22
  • #Anzeige
Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
  • Midivi
Ob direkt im Mietvertrag oder als Extra als Zusatzvereinbarung ist relativ wurscht, hauptsache schriftlich fixiert.
 
  • Spell_2103
Unser Tierheim hat da Vordrucke, die ins TH unterschrieben gebracht werden müssen vor der Vermittlung.

In unserem jetzigen Mietvertrag steht das bereits im Vordruck (war so ein allgemeiner Vertrag) drin, Tierhaltung erlaubt, allerdings bedarf es der vorab Informierung des Vermieters...

Unbedingt schriftlich festhalten, auch das die Tierhaltung Rasseunabhängig ist...
 
  • Büffelchen
Normalerweise reicht ein extra Blatt wo zum Beispiel drüber steht "Nachtrag zum Mietvertrag"
 
  • mönchen1611
Okay das mit dem "etra Blatt" ist schonmal gut.
Weil da gibt es ja das Problem, dass wir noch nicht wissen was für eine Rasse es wird...(könnte ja auch ein nicht- Listi werden...)
Wir müssen aber den "Papierkram" mit dem Vermieter vorher fertig machen, weil er demnächst für ein halbes Jahr nach Afrika geht *neidischbin* :lol:

Lg
 
  • Büffelchen
Dann finde ich die Formulierung von Mid gut

Schreib doch einfach in den Mietvertrag:
Die generelle Haltung von Hunden, auch von sog. Listenhunden wie z. Bsp. Pitbull, American Staffordshire Terrier etc. ist erlaubt.
 
  • mönchen1611
Alles klar, ich denke das werden wir dann auch so machen...

Vielen Dank

Lg
 
  • Marion
Evtl. vorher noch die max. Zahl klären und die auch mit aufnehmen.

Ich hab in meinem Mietvertrag z.B. ausdrücklich "2 Hunde" drinstehen.
 
  • mönchen1611
Ach so, ja das stimmt.
Naja wir wollten ja erstmal "nur" einen :lol:

Aber man weiss ja nie wie es in ein paar Jahren aussieht.

Lg
 
  • DanFran
Wir haben in unserem Mietvertrag zunächst nur die Hundehaltung genehmigen lassen, da auch wir uns noch nicht sicher waren, was für eine Rasse bei uns einziehen sollte. Als klar war, dass es ein Listi werden soll haben wir einen Nachtrag zum Mietvertrag geschrieben:

"Die Haltung eines Hundes ist auf keine bestimmte Rasse zu beschränken. Es ist somit auch die Haltung eines Listenhundes (hier: Bullterrier/AmStaff Mix) erlaubt."

Dies kannst du natürlich auch gleich in dem Mietvertrag schreiben (in den Vordrucken ist ja meist am Ende noch Platz für zusätzliche Vereinbarungen), dann hast du schonmal einen Schritt gespart. ;)

OT: Nur der Neugierde wegen.. ;) Wo in NDS wohnst du denn?
 
  • mönchen1611
Ja das würde theoretisch gehen, aber da unser Vermieter ja dann erstmal ins Ausland geht ist es schlecht einen Nachtrag machen zu lassen...

Ich komme aus der nähe von Göttingen, und du?

Lg
 
  • DanFran
Deswegen schrieb ich ja auch dies:

Dies kannst du natürlich auch gleich in dem Mietvertrag schreiben (in den Vordrucken ist ja meist am Ende noch Platz für zusätzliche Vereinbarungen), dann hast du schonmal einen Schritt gespart. ;)

... ;)

Wir kommen aus der Nähe von Hamburg.
 
  • mönchen1611
Hallo,
so jetzt ist alles geklärt und unterschrieben :D
Der Vermieter hat allerdings darauf bestanden, dass der Hund innerhalb des Hauses (Hausflur,Treppenhaus) mit Maulkorb zu führen ist.
Aber ich denke das kann und sollte man akzeptieren...

Lg
 
  • DoGie
Das hört sich doch gut an.
Was steht denn jetzt genau im Mietvertrag?:)
 
  • mönchen1611
Also es steht jetzt drin:

Nachtrag zum Mietvertrag
Die generelle Haltung von Hunden , auch sog Listenhunden (z.B American Staffordshire Terrier, Pitbull etc.) ist erlaubt und Rasseunabhängig. Hund ist innerhalb des Hauses mit Maulkorb und Leine zu führen.

Ich bin wirklich froh das es solche Vermieter noch gibt,:)
ist ja echt schwer was zu finden!

Lg
 
  • Midivi
Sehr schön :)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Vermietergenehmigung“ in der Kategorie „Schriftverkehr“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Zurück
Oben Unten