Verhaltenstest Herrchen als Halter geeignet?

dog-aid

20 Jahre Mitglied
Verhaltenstest
Herrchen als Halter geeignet?
Von Katrin Reiche

Eitorf - Wie gehe ich mit einem zur Dominanz neigenden Hund um? Wie groß muss die Zwinger-Grundfläche für einen Rottweiler sein? Welches Getränk muss Hunden immer zur Verfügung stehen? Fragen wie diese galt es, bei der Sachkunde-Prüfung für Eitorfer Hundebesitzer zu beantworten. Mindestens 24 von 34 Fragen aus einem vom Veterinäramt zusammengestellten Katalog mussten die 40 registrierten Halter - die nach der Landes-Hundeverordnung ein Tier der Anlagen 1 und 2, wie etwa American Staffordshire Terrier, Rottweiler oder Dobermann besitzen - richtig beantworten: Es war der offizielle Verhaltenstest für Hundebesitzer - nicht zu verwechseln mit dem Wesenstest für die Vierbeiner - der entscheidet ob sie ihren Hund weiterhin halten dürfen.

"Was passiert wenn wir durchgefallen sind?", fragte eine Frau, die ihren kleinen Sohn als Unterstützung mitgebracht hatte, "wer wird dann erschossen?" Renate Engel vom Ordnungsamt klärte sie auf, dass sie noch einmal wiederholen dürfe. Ein drittes Mal gebe es zunächst nicht, sagte ihr Kollege Bernd Noal, "dann muss sie den Hund abschaffen".

Da sich aber jeder Prüfling den Fragenkatalog mit richtigen Antworten vorab besorgen konnte, ging man davon aus, dass sie sich auch gut vorbereitet hätten, so Engel. Die Auswertungen nimmt das Veterinäramt vor. Nach ein bis zwei Wochen werden die Hundehalter über ihre Ergebnisse informiert. Den Nachweis brauchen sie auch, um eine eventuelle Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht zu beantragen. In dem Fall müssen die Vierbeiner allerdings auch noch einen Verhaltenstest bestehen.

"Das ist ja wohl 'ne Lachnummer und sowieso nur Geldmacherei, was die da veranstalten", meint Klaus F., der für seinen sieben Monate alten Rottweiler "Doc" die Kreuzchen auf dem Prüfungsbogen machte. Stolze 60 Mark kostet der Eignungstest für die Hundehalter, und der ist Pflicht. F. habe sogar 72 Mark zahlen müssen, weil das Ordnungsamt nur Überweisungen annehme, er aber habe eine Bar-Einzahlung tätigen müssen, um die Frist einzuhalten, sagte der Eitorfer. "Und all das, obwohl ich wegen meiner Vorstrafen den Hund eigentlich gar nicht mehr halten dürfte", erzählte F..

Seit 20 Jahren habe er immer nur Rottweiler gehabt. Weder seien seine Hunde jemals negativ aufgefallen, noch habe man ihm in Verbindung mit den Tieren irgendetwas vorwerfen können, sagte F.. Dass nach den furchtbaren Ereignissen mit Kampfhunden - wie etwa in Hamburg - etwas getan werden müsse, sei ganz klar, findet der Hundebesitzer. Dass jedoch der Gesetzgeber so halbherzig damit umgehe, sei unverständlich. Denn die Hundebesitzer, auf die es tatsächlich ankomme, "die melden ihr Tier doch gar nicht erst an". Werde man versuchen, ihm den Hund abzunehmen, weiß F. schon einen Ausweg: "Ich melde ihn einfach auf meine Frau an."
 
  • 25. April 2024
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