Verfassungsrichter prüfen Kampfhunde-Gesetz des Bundes

Kaze

15 Jahre Mitglied
Hier haben wir noch so einen aktualisierten Artikel, natürlich mit bellendem Pitbull-Bild...

Halter und Züchter sehen Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt

erstellt 04.11.03, 16:39h, aktualisiert 08.02.04, 21:40h

Karlsruhe/dpa. Hundehalter und Bundesregierung haben am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht kontrovers über Regelungen zur Bekämpfung von Kampfhunden gestritten. Die geltenden Verbote von Einfuhr, Zucht und Handel, die an Listen mit angeblich besonders gefährlichen Rassen anknüpften, seien untauglich, sagte Professor Jan Ziekow, der 53 Hundehalter in Karlsruhe vertritt. «Die Gefährlichkeit eines Hundes kann nur individuell festgestellt werden.» Dem widersprach für die Bundesregierung sein Kollege Gerhard Robbers: Die verbotenen Kampfhundrassen «beißen überproportional häufig». Das hätten wissenschaftliche Untersuchungen ergeben.
Die Beschwerdeführer greifen in Karlsruhe das bundesrechtliche Einfuhr- sowie das Zuchtverbot für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier an. Außerdem wenden sie sich gegen eine Vorschrift im Strafgesetzbuch, die Verstöße gegen die - verschieden ausgestalteten - landesrechtlichen Zucht- und Handelsverbote unter Strafe stellt. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Ziekow verwies auf die Statistik, wonach Schäferhunde, aber auch Dackel deutlich häufiger in Schadensfälle verwickelt seien als etwa Bullterrier. Die Bonner Zoologin Helga Eichelberg bekräftigte, die Gefährlichkeit sei nicht nach Rassemerkmalen zu bestimmen, denn grundsätzlich sei jeder Hund gefährlich. «Die Vorverurteilung ganzer Rassen ist willkürlich und wissenschaftlich nicht haltbar.»
 
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