Verfassungsrechtliche Bedenken bei Kreuzungen gefährlicher Rassen
Besitzer von Dackel-Bullterrier-Mischlingen können sich freuen: Ihre Hunde fallen nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (O.) nicht unter die Kategorie der «gefährlichen Kampfhunde» nach der Brandenburger Hundeverordnung. Doch müssen sie die Tiere außerhalb umfriedeter Grundstücke an der Leine führen und mit einem Maulkorb rüsten.
Das Gericht gab einem Hundebesitzer Recht, der sich geweigert hatte, seinen Hund auf Anweisung des Amtes Ahrensfelde/Blumberg abzuliefern. Das Gericht urteilte, die Zuordnung der Hündin zur Kategorie «gefährlich» sei nicht geklärt. Zudem wurden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verordnung geäußert, derzufolge auch Kreuzungen bestimmter Rassen unwiderlegbar als «gefährliche Hunde» gelten.
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merlin
Besitzer von Dackel-Bullterrier-Mischlingen können sich freuen: Ihre Hunde fallen nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (O.) nicht unter die Kategorie der «gefährlichen Kampfhunde» nach der Brandenburger Hundeverordnung. Doch müssen sie die Tiere außerhalb umfriedeter Grundstücke an der Leine führen und mit einem Maulkorb rüsten.
Das Gericht gab einem Hundebesitzer Recht, der sich geweigert hatte, seinen Hund auf Anweisung des Amtes Ahrensfelde/Blumberg abzuliefern. Das Gericht urteilte, die Zuordnung der Hündin zur Kategorie «gefährlich» sei nicht geklärt. Zudem wurden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verordnung geäußert, derzufolge auch Kreuzungen bestimmter Rassen unwiderlegbar als «gefährliche Hunde» gelten.
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